Seit vielen Jahren ist es üblich, dass die TU Braunschweig an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr schließt. Viele Beschäftigte möchten ohnehin gerne frei haben in dieser Zeit. Und auf diese Weise lässt sich Energie sparen.
Die Schließungen werden derzeit im 1- bis 2-Jahres-Rhythmus zwischen der Dienststelle und dem Personalrat vereinbart. Die Termine der Schließungen und weitere Einzelheiten zum Ablauf werden i.d.R. frühzeitig im Informationsportal bekannt gegeben. Zuständig ist die Abteilung 12.
Die Schließung gilt für alle Beschäftigten, sowohl im Wissenschaftsbereich als auch in der Verwaltung und Technik. Alle Beschäftigten können frei wählen, ob sie die freien Tage mit Erholungsurlaub, mit Zeitguthaben oder mit einer Kombination aus beidem abgelten wollen.
Zeitguthaben kann vorher eingearbeitet werden, aber auch im Nachhinein bis zum 30.06. des folgenden Jahres nachgearbeitet werden (siehe Dienstvereinbarung 50 § 12 Abs. 6).
Sollte es Probleme geben (z. B. Zeitausgleich einarbeiten oder nehmen), wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an den Personalrat. Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen auf Wunsch vertraulich.
Informieren Sie sich auch über das Arbeiten an Heiligabend und Silvester.