Jahressonderzahlung

EURO-Geldscheine und Münzen

Alle Beschäftigten, die am 1. Dezember eines Jahres weiterhin an der TU beschäftigt sind, erhalten eine Jahressonderzahlung.
Wenn sie das ganze Jahr hier beschäftigt waren, im vollen Umfang oder anteilig für die Monate, in denen sie hier beschäftigt waren.

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt.

Die Berrechnungsgrundlage der Jahressonderzahlung  ist das Durchschnittsgehalt der Monate Juli bis September.
Je nach Entgeltgruppe erhalten alle Beschäftigten folgende Prozente ihres Durchschnittsgehalts:
EG 1 bis EG 4: 87,43%
EG 5 bis EG 8: 88,14%
EG 9a bis EG 11: 46,47%
EG 14 bis EG 15: 32,53%

Auszubildende erhalten 95% ihres monatlichen Ausbildungsentgelts.

(Stand April 2026; vgl. hierzu § 20 TV-L in der aktuellen Fassung)