Alle Beschäftigten, die am 1. Dezember eines Jahres weiterhin an der TU beschäftigt sind, erhalten eine Jahressonderzahlung.
Im vollen Umfang, wenn die Beschäftigung das ganze Jahr erfolgte oder anteilig für die Monate, die der/die Mitarbeiter:in tätig war.
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt.
Die Berrechnungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist das Durchschnittsgehalt der Monate Juli bis September.
Je nach Entgeltgruppe erhalten alle Beschäftigten folgende Prozente ihres Durchschnittsgehalts:
EG 1 bis EG 4: 87,43%
EG 5 bis EG 8: 88,14%
EG 9a bis EG 11: 46,47%
EG 12 bis EG 13: 46,47%
EG 14 bis EG 15: 32,53%
Auszubildende erhalten 95% ihres monatlichen Ausbildungsentgelts.
(Stand April 2026; vgl. hierzu § 20 TV-L in der aktuellen Fassung)