Wohnen, Essen und Fahrtkosten – die monatlichen Ausgaben für Studierende sind hoch. Doch es gibt viele Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren. Mithilfe von BAföG oder einem Kredit können Sie sich voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren. Alternativ können Sie einen geeigneten Nebenjob, beispielsweise an der Uni, finden oder Sie bekommen sogar ein Stipendium.
Damit Sie studieren können, auch wenn Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten oder die Ihrer Eltern oder Ehegatten dazu nicht ausreichen, hat der Bund die Ausbildungsförderung BAföG eingerichtet.
Das BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt, das nach dem Ende des Studiums zurückgezahlt wird.
Das BAföG ist abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern, Ihrem eigenen Einkommen und dem Einkommen der Ehegatten. In Deutschland erhält etwa ein Viertel aller Studierenden BAföG, im Durchschnitt 420 Euro inklusive Mietzuschlag und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Das Studierendenwerk OstNiedersachsen ist zuständig für die Bearbeitung der BAföG-Anträge. Auf der Website des Studierendenwerks finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung, Kontaktdaten und Wissenswertes.
An der Universität gibt es viele Nebenjobs für Studierende. Als Hiwi arbeiten Sie – je nach Absprache – einige Stunden pro Woche und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität bei Ihren Tätigkeiten. Hiwis werden sowohl in den Instituten und Fakultäten als auch in zentralen Einrichtungen, wie beispielsweise der Universitätsbibliothek oder dem Sportzentrum, gebraucht.
Viele Firmen bieten für Studierende sogenannte Werkstudententätigkeiten an, die Sie ebenfalls neben dem Studium absolvieren können. Stellenangebote finden Sie auf den Webseiten des Career Service.
Jobbörse des Career Service | Stellenmarkt der TU Braunschweig
Stipendien sind finanzielle oder ideelle Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Auswahlkriterien können sehr gute Studienleistungen, ehrenamtliches Engagement oder besondere Umstände sein!
Stipendien an der TU Braunschweig
Carolo-Wilhelmina-Stipendium: 400 € monatlich für Studierende in einer unverschuldeten finanziellen Notlage (Dauer: 2 Semester)
Landesstipendium Niedersachsen: 500 € einmalig für Studierende in Regelstudienzeit (Auswahlkriterien: Erstakademiker*in, Fluchthintergrund oder Engagement)
Externe Stipendiengeber
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf unserer Stipendien-Seite.
Wenn Unterhalt, BAföG, Nebenjob und Stipendien nicht für die Finanzierung des Studiums ausreichen, können Studierende einen Studienkredit aufnehmen.
Die Kredite und Darlehen müssen grundsätzlich komplett zurückgezahlt werden, inklusive der Zinsen. Sie werden in Raten ausbezahlt, die Rückzahlung beginnt zwischen 6 und 24 Monate nach dem Ende des Studiums.
KfW-Kredite
Die KfW Bankengruppe gehört dem Bund und den Ländern und bietet, weil sie den öffentlichen Auftrag dazu hat, zinsgünstige Kredite an. Es stehen grundsätzlich zwei KfW-Kreditformen zur Verfügung: Den Studienkredit können Sie bereits zu Beginn Ihres Studiums beziehen und zwischen 100 und 650 Euro monatlich erhalten. Dies geschieht unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern und zusätzlich zu Bafög oder dem Bildungskredit. Neben einem Erststudium können Sie über den Studienkredit auch ein Zweitstudium, postgraduale Studien oder eine Promotion finanzieren. Der zinsgünstigere Bildungskredit greift Studierenden finanziell unter die Arme, wenn sie bereits kurz vor dem erfolgreichen Abschluss des Studiums stehen. Das Studentenwerk berät Interessierte über das Kreditprogramm der KfW und vermittelt Darlehen.
Studienkredite anderer Banken
Viele Banken bieten Privatkunden ebenfalls Produkte mit dem Namen "Studienkredit" an. Die Bedingungen, Zinssätze, Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten sind dabei unterschiedlich geregelt. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema, damit Sie das beste Kreditmodell wählen können.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Kontakt zur Finanzierungsberatung des Immatrikulationsamts | Studierendenwerk OstNiedersachsen
Um sich an der TU Braunschweig zu immatrikulieren oder für das kommende Semester zurückzumelden, müssen Sie Ihren Semesterbeitrag einzahlen. Wenn Sie sich neu einschreiben müssen Sie Ihren Semester- bzw. Immatrikulationsbeitrag im Zuge Ihrer Einschreibung an die Hochschule überweisen. Wenn Sie bereits an der TU Braunschweig immatrikuliert sind, überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag bis zum jeweiligen Stichtag (01.02. zu einem Sommersemester, 01.08. zu einem Wintersemester).
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen:
= 440,00 Euro Semesterbeitrag
Der letztmalig zum Sommersemester 2014 zu entrichtende Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro wird nicht mehr erhoben. Eventuell müssen jedoch Langzeitsstudiengebühren entrichtet werden (i. d. R. wenn das Studienguthaben aus Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester überschritten wird).
Langzeitstudiengebühren werden fällig, wenn Studierende ihre Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschreiten. In einigen weiterbildenden Studiengängen oder als Gasthörer*in müssen Sie keine Studienbeiträge, sondern Studiengebühren bezahlen.
Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Studiengebühr in Höhe von 800,00 Euro pro Semester entrichten.
Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester müssen Sie Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500,00 Euro je Semester entrichten.
Ausnahmen: Keine Langzeitstudiengebühren zahlen müssen beispielsweise Studierende,
Darüber hinaus können die Langzeitstudiengebühren ganz oder teilweise bei Vorliegen einer unbilligen Härte erlassen werden. Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor, wenn sich die Studienzeit aufgrund einer Behinderung, schweren Erkrankung oder den Folgen als Opfer einer Straftat verlängert hat. Bitte vor Antragsstellung über i-amt.gebuehren(at)tu-braunschweig.de Kontakt mit uns aufnehmen.
Auch bei einer unmittelbaren und nachweislichen Studienzeitverlängerung aufgrund der COVID-19-Pandemie kann ein Antrag auf (Teil-)Erlass der Langzeitstudiengebühren gestellt werden. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall vor Antragsstellung über i-amt.gebuehren(at)tu-braunschweig.de Kontakt mit uns auf.
Für bestimmte weiterbildende Studiengänge sind Studiengebühren festgesetzt worden:
Studierende in diesen Fächern zahlen nicht die eventuell anfallenden Langzeitstudiengebühren, sondern stattdessen die speziellen Studiengebühren für das jeweilige Fach. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie im Rahmen eines Parallelstudiums zusätzlich für einen langzeitstudiengebührenpflichtigen Studiengang eingeschrieben sind.
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Für eine Gasthörendenschaft erhebt die Technische Universität Braunschweig pro Semester eine Gebühr in Höhe von:
Überweisen Sie den Betrag bitte an die TU Braunschweig, geben Sie den Verwendungszweck (Gasthörerendenschaft, Name, Vorname) an und legen Sie Ihrem Antrag auf Gasthörendenschaft dann eine Kopie der Überweisungsbestätigung bei.
Von der Gebühr befreit sind Studierende anderer staatlicher Hochschulen aus Niedersachsen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizulegen.
Um Studienleistungen einzubringen und Prüfungen abzulegen, müssen Sie eine gesonderte Gebühr von jeweils 75,00 Euro pro Stunde zahlen, die zusätzlich für die Durchführung der Prüfungs- beziehungsweise Studienleistung, einschließlich Vor- und Nachbereitung aufgewendet werden muss.
Langzeitstudiengebühren werden nicht erhoben, solange die oder der Studierende über ein Studienguthaben verfügt.
Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester (Bachelor 6 Semester Regelstudienzeit + 6 Toleranzsemester). Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang (4 Semester Regelstudienzeit).
Hat die oder der Studierende den für den Masterstudiengang qualifizierenden Abschluss an einer im Ausland gelegenen Hochschule oder an einer im Inland gelegenen Hochschule, die nicht dauerhaft staatlich gefördert wird, erworben, so ergibt sich das Studienguthaben aus der Zahl der Semester der doppelten Regelstudienzeit des Masterstudienganges (4 Semester Regelstudienzeit + 4 Semester Regelstudienzeit).
Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen Hochschule, die in staatlicher Verantwortung steht oder dauerhaft staatlich gefördert wird.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern oder Trimestern, in denen die oder der Studierende
Nummer 4 und 5 findet höchstens zwei Semester oder drei Trimester Anwendung.
Wenn Sie den Semesterbeitrag und/oder Studiengebühren einzahlen, immatrikulieren Sie sich an der TU Braunschweig oder melden sich für das kommende Semester zurück.
Als Studienanfängerin oder Studienanfänger müssen Sie die Beiträge und/oder Gebühren zahlen, wenn Sie sich an der TU Braunschweig einschreiben.
Bereits immatrikulierte Studierende zahlen die Beiträge und Gebühren bis zum
Wird der Rückmeldebetrag nicht rechtzeitig überwiesen, erhalten Sie per E-Mail eine Mahnung mit Mahnfrist an Ihre TU-Mailadresse zugeschickt. Die Mahnung ist verbunden mit einer Aufwandsentschädigungspauschale für die Prüfung und Berücksichtigung verspäteter Zahlungseingänge in Höhe von 15,00 Euro. Bei fehlender Zahlung sämtlicher Beiträge und Gebühren (einschließlich der Pauschale) innerhalb der gesetzten Mahnfrist droht die Exmatrikulation kraft Gesetzes.
Bei Fragen können Sie über i-amt.gebuehren(at)tu-braunschweig.de Kontakt mit uns aufnehmen.
Bitte überweisen Sie die Beiträge und Gebühren fristgerecht an die TU Braunschweig und geben Sie folgendes bei Ihrer Überweisung an:
Bitte beachten Sie: Sofern Sie Ihr Studium an der TU Braunschweig zum Sommersemester 2026 neu beginnen, ist der o.g. Betrag als Immatrikulationsbetrag mit der Einschreibung fällig (wie auch Ihren Einschreibe- oder Bewerbungsunterlagen zu entnehmen ist).