Exmatrikulation und Vorbeglaubigung

Blick auf das Altgebäude der TU Braunschweig

Exmatrikulation

Wenn Sie sich für das kommende Semester nicht mehr zurückmelden wollen, müssen Sie sich exmatrikulieren.

Eine Exmatrikulation ist notwendig, wenn Sie beispielsweise:

  • die Hochschule wechseln,
  • Ihr Studium unterbrechen oder aufgeben wollen,
  • das Studium abgeschlossen haben oder
  • Ihr Austauschprogramm zu Ende ist.

Vorbeglaubigung

Wenn Sie nach Ihrem Studium im Ausland arbeiten oder als international Studierende*r in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie dort häufig nachweisen, dass Ihre deutschen Dokumente gültig sind.

Dafür sind folgende Schritte nötig:

  • Die Universität muss zunächst die Echtheit der Unterschriften auf Ihren Dokumenten prüfen. Bringen oder senden Sie dafür bitte die Originale der Dokumente, die im Ausland benötigt werden, zum Immatrikulationsamt.
  • Erst wenn das Immatrikulationsamt die Echtheit der Unterschriften bestätigt hat, kann die Vorbeglaubigung vorbereitet werden.
  • Im Anschluss erstellt die Polizeidirektion Braunschweig die Apostille.
  • Im Fall einer benötigten Legalisation beglaubigt die Polizeidirektion Ihre Dokumente nach der Vorbeglaubigung. Anschließend prüft die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem die Dokumente verwendet werden sollen, die Echtheit und erstellt die Legalisationen.
     
    • Für bestimmte Länder werden die Dokumente zusätzlich vom Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten geprüft.

Antragsformular | Kontakt zum Immatrikulationsamt