Verpflegungsgeld für die Berufsschule

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Der Verpflegungszuschuss ist im Tarifvertrag geregelt, und zwar in § 10 Abs. 2 und 3 TVA-L BBiG.

Voraussetzung für die Zahlung ist zum einen, dass es sich um die reguläre Berufsschule handelt. Wenn die auswärtige Berufsschule auf Antrag des/der Auszubildenden besucht wird, gibt es nichts. Außerdem gibt es den Verpflegungszuschuss nur für volle  Kalendertage  der  Anwesenheit  am  auswärtigen  Ausbildungsort und natürlich nicht, wenn man dort kostenlose Verpflegung erhält.

Wie viel es gibt, geht aus der Entgeltverordnung (SvEV) hervor.
Ab dem 01.01.2022 sind es 1,87 € für Frühstück und jeweils 3,57 € für Mittagessen und Abendessen. (Quelle: haufe.de).