Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, Arztbesuche während ihrer Freizeit zu machen. Ausnahmen für eine Arbeitsbefreiung sind
Auf jeden Fall ist der/die Vorgesetzte möglichst umgehend/frühzeitig über den Arztbesuch zu informieren.
Der/die Arbeitgeber:in kann sich die Notwendigkeit und die Dauer des Arzttermins durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bestätigen lassen. Da diese Gebühren kosten kann, sollte man das nur auf ausdrückliches Verlangen tun und die Erstattung eventueller Kosten vorab mit dem/der Arbeitgeber:in klären.