Alle zwei Jahre finden Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt. Das ist doppelt so häufig wie die Wahlen des Personalrats. Dies hängt damit zusammen, dass Auszubildende nach ihrer Ausbildung zu alt für dieses Amt sind oder ihre/n Arbeitgeber:in wechseln.
Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Auszubildenden, egal, wie alt sie sind, sind wahlberechtigt.
Die JAV soll sich aus Angehörigen der verschiedenen Ausbildungsbereiche zusammensetzen. Ihre Mitgliederzahl hängt von der Zahl der Wahlberechtigten ab. An der TU Braunschweig sind es derzeit (2026) sieben Mitglieder.
Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag mindestens 16 und noch nicht 26 Jahre alt sind, außerdem alle Auszubildenden, egal, wie alt sie sind.
Wenn sich mehrere Leute zusammenfinden, können sie als Liste kandidieren.
Es können sich aber auch einzelne Personen zur Wahl stellen. Der/die Listenführer:in bzw. Kandidat:in meldet die Kandidatur beim Wahlvorstand.
Die Arbeit als JAV ist ein Ehrenamt, für das man während der Arbeitszeit freigestellt wird.
JAV-Mitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz.