Jugend- und Auszubildendenvertretung

Studierende auf dem Campus

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist ein eigenständiges Gremium neben dem Personalrat. Sie wird gebildet, wenn der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer Berufsausbildung (Auszubildende) befinden.

Aufgaben der JAV

In enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat setzt sich die JAV für die Belange und Interessen der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden an der TU Braunschweig ein.

Sie stellt also sicher, dass jugendschutz- und ausbildungsrechtliche Vorgaben im öffentlichen Dienst eingehalten werden. Sie sorgt für die frühzeitige Erkennung und Lösung von Problemen in der Ausbildung und trägt zur Stärkung der Mitbestimmung und des Vertrauens junger Beschäftigter in staatliche Behörden und Einrichtungen bei.

Konkret geht es dabei z.B. um

  • die Beachtung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen
  • Ausbildungsinhalte und -pläne
  • die Qualität der Ausbildung
  • Einstellungen und Kündigungen
  • Pausen und Urlaub
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Beratung bei Problemen

Die Arbeit als JAV ist ein Ehrenamt, für das man während der Arbeitszeit freigestellt wird.
Außerdem haben JAV-Mitglieder einen besonderen Kündigungsschutz.

Zusammensetzung der JAV

Die JAV sollte sich aus Angehörigen der verschiedenen Ausbildungsbereiche zusammensetzen, damit möglichst viele Ausbildungsberufe vertreten sind. Die Größe der JAV hängt von der Zahl der Wahlberechtigten ab. An der TU Braunschweig sind es derzeit (2026) sieben Mitglieder.

zur aktuellen JAV

JAV-Wahlen

Alle zwei Jahre wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung neu gewählt.

Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Auszubildenden, egal, wie alt sie sind, sind wahlberechtigt.

Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag mindestens 16 und noch nicht 26 Jahre alt sind, außerdem alle Auszubildenden, unabhängig davon, wie alt sie sind.

Wie kandidiere ich für die JAV?

Wenn sich mehrere Leute zusammenfinden, können sie als Liste kandidieren.
Es können sich aber auch einzelne Personen zur Wahl stellen. Der/die Listenführer:in bzw. Kandidat:in meldet die Kandidatur beim Wahlvorstand.
In der Regel werden kurz vor den Wahlen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Hier werden die Formalitäten erklärt und alle Fragen beantwortet.

Warum sollte man kandidieren und mitmachen?

Ein Engagement in Jugend- und Auszubildendenvertretung hat viele Vorteile. Es kann positiv zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Das eigene Know-how wird erweitert und man bekommt Einblicke in rechtliche Fragen. Selbstbewusstsein, Empathie und Selbstvertrauen werden entwickelt, Konfliktmanagement erlernt und die Kommunikationsfähigkeit gestärkt.

Alles Kompetenzen und Fähigkeiten, die grundsätzlich in der Arbeitswelt sehr gern gesehen und gut zu gebrauchen sind. Viele Arbeitgeber:innen wissen sie zu schätzen.