Schwerbehindertenvertretung

Rollstuhl

Was ist die Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177-180 SGB IX).

Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb beziehungsweise die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.
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Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 177 SGB IX ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Dies geschieht in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
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Das Integrationsamt

Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern, den Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden. Für das betriebliche Integrationsteam (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte:r) ist es Ratgeber und Partner.
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Die Schwerbehindertenvertretung an der TU Braunschweig

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