Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist ein eigenständiges Gremium neben dem Personalrat. Sie wird gebildet, wenn der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer Berufsausbildung (Auszubildende) befinden.
Wahlperiode 2026 bis 2028
Kontakt
oder wendet euch direkt an eins unserer Mitglieder.
Um die Liste der Mitglieder zu sehen, loggt euch bitte ein: