Berufliche Vorbildung

Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Äquivalent zum Abitur)

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben Sie, wenn Sie

  • Meister:in sind,
  • Staatlich geprüfte:r Techniker:in oder Betriebswirt:in sind,
  • einen Fortbildungsabschluss nach einem Lehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben:
    • § 53 oder § 54 Berufsbildungsgesetz
    • § 42 oder § 42a Handwerksordnung
    • Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV)
    • Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen und sozialpflegerische/-pädagogische Berufe
    • Fachschulabschluss nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der KMK vom 07.11.2002 (z. B. Staatlich anerkannte:r Erzieher:in, Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in, Staatlich anerkannte:r Heilpädagog:in).

In diesem Fall können Sie sich für jeden Bachelor- oder Staatsexamenstudiengang an der TU Braunschweig bewerben.

Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ("3plus3-Regelung")

Mit einer deutschen Berufsausbildung und zusätzlicher Berufserfahrung können Sie Studiengänge studieren, die zum fachlichen Schwerpunkt Ihrer beruflichen Qualifikation passen.

Dazu müssen Sie

  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen und
  • diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt haben.

Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsprogramms des Bundes müssen nur zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen.

Hinweis für den 2-Fächer-Bachelor
Wenn Sie einen 2-Fächer-Bachelor studieren möchten, muss Ihr zuvor erlernter und ausgeübter Beruf dem Erstfach fachlich nahe sein.

Passende Studiengänge finden

Welche Studiengänge zu Ihrer beruflichen Vorbildung passen, können Sie in unserer Datenbank recherchieren. Geben Sie einfach Ihren Ausbildungsberuf oder einen Teilbegriff in das unten stehende Suchfeld ein. Alternativ können Sie auch direkt Ihren Beruf auswählen oder die Auswahl der Berufe über die Berufsgruppe einschränken. Bei Fragen hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gern weiter.

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Bitte beachten Sie, dass sich jederzeit Änderungen ergeben können. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus dieser Übersicht nicht ableiten.