Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Gemeinsame Presseinformation der TU Braunschweig und dem Deutschen Hochschulverband Klare ...
Am 15. März fanden gleich zwei Senatssitzungen statt. Die letzte ...
Bei einer autoimmunen Enzephalitis, einer seltenen, aber schwerwiegenden und mitunter ...
Seitdem das Unternehmen „ChatGPT“ Ende November 2022 mit seiner Technologie ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung