Das Präsidium leitet als kollegiales Gremium die Universität. Neben der Präsidentin und einem Hauptamtlichen Vizepräsident, sind sechs weitere nebenamtlichen Vizepräsident*innen Mitglieder dieses Gremium. Es verantwortet die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Angelegenheiten. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Die Präsidentin vertritt die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium und legt die Richtlinien für das Präsidium fest. Auf Vorschlag des Senats wird die Präsidentin ernannt oder bestellt.
Dem Präsidium gehört neben der Präsidentin ein Hauptberuflicher Vizepräsident an. Dieser ist für die Leitung der Universitätsverwaltung mit ihren Ressorts Personal, Recht und Studium, Finanzen sowie Gebäudemanagement - inklusive der Bauherreneigenschaft - verantwortlich und ist zugleich Beauftragter für den Haushalt.
Vizepräsident für Personal, Finanzen und Hochschulbau
Dietmar Smyrek
Zusätzlich sind sechs nebenberufliche Vizepräsidentenämter eingerichtet, deren zweijährige Amtszeiten die Grundordnung der Technischen Universität Braunschweig regelt. Die Vizepräsidentinnen und die Vizepräsidenten sind für folgende Ressorts zuständig:
Vizepräsident für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs
Prof. Dr.-Ing. Peter Hecker
Vizepräsident für Studium und Lehre
Prof. Dr. Knut Baumann
Vizepräsidentin für Organisationsentwicklung und Lehrkräftebildung
Prof. Dr. Katja Koch
Vizepräsident für Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Prof. Dr.-Ing. Manfred Krafczyk
Vizepräsident für Technologietransfer und Innovation
Prof. Dr.-Ing. Arno Kwade
Vizepräsidentin für Internationales und Regionale Verankerung
Prof. Dr. Tatjana Schneider
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind u.a.:
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung