Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Braunschweig und der Technischen Universität Brauschweig ...
Gute Laune und tolle Stimmung: Zum 12. Mal feierten über ...
Sie begeistern die Studierenden und vermitteln Wissen sehr anschaulich: Engagierte ...
Akrobatik in schwindelerregender Höhe, ein musikalisches Medley, Einblicke in die ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung