Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
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Mit der Initiative Hochschulentwicklung 2030 begibt sich die TU Braunschweig ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung
Status GITZ-Dienste
Handbuch für TYPO3 (Intern)
Corporate Design-Toolbox (Intern)
Glossar (DE-EN)
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Technische Universität Braunschweig
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