Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Wer schon einmal auf Expedition war – ob in der ...
Im Rahmen der Dachinitiative Hochschule.digital Niedersachsen übernimmt die Technische Universität ...
In dieser Woche kamen die Professor*innen der TU Braunschweig im ...
Wie lassen sich Prozesse im Universitätsalltag vereinfachen? Wie kann Verwaltung ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung