Die Technische Universität Braunschweig wird von einem Präsidium geleitet. Ihm obliegt gemäß § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) die Entwicklung und Aufgabenerfüllung der Hochschule.
Das Präsidium entscheidet insbesondere über
Die Präsidentin/der Präsident vertritt die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium und legt die Richtlinien für das Präsidium fest. Auf Vorschlag des Senats wird die Präsidentin/der Präsident ernannt oder bestellt.
Dem Präsidium gehört neben der Präsidentin ein hauptberuflicher Vizepräsident an. Dieser ist für die Geschäftsbereiche, Personal, Recht und Studium, Finanzen sowie Gebäudemanagement, zuständig.
Zusätzlich sind vier nebenberufliche Vizepräsidentenämter eingerichtet, deren zweijährige Amtszeiten die Grundordnung der Technischen Universität Braunschweig regelt. Die Vizepräsidentinnen und die Vizepräsidenten sind für folgende Ressorts zuständig:
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind: Der Beauftragte für den Datenschutz und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.