Digitale Forschungsanzeige

Ein Forschungsvorhaben, das ganz oder zum Teil aus Mitteln Dritter finanziert wird, ist gemäß § 22 Abs. 1 NHG der Hochschule rechtzeitig anzuzeigen. Alle personellen, sächlichen und finanziellen Mittel, die in Anspruch genommen werden, sowie deren Herkunft müssen angegeben werden.

Die Forschungsanzeigen an der TU Braunschweig werden in der Anwendung Digitale Forschungsanzeige (DiFA) erfasst und bearbeitet. Benutzen Sie bitte nach Möglichkeit die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Edge. Die Anwendung ist nur aus dem Netzwerk der TU Braunschweig oder per VPN erreichbar.

Bei Fragen zur Anwendung DiFA wenden Sie sich bitte an difa-support(at)tu-braunschweig.de.

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