Organe, Statusgruppen und Kommissionen

Pins auf einem Tisch

Gemäß § 36 Abs. 1 NHG sind zentrale Organe der Hochschule

Dekanate, Fakultätsräte und Studienkommissionen

Der Fakultätsrat ist zuständig für Entscheidungen wie Berufungslisten und Prüfungsordnungen. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern aller Statusgruppen (ProfessorInnen, MitarbeiterInnen, MTV und Studierende). Informieren Sie sich über Fakultätsräte, Dekane und Studienkommissionen auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.

Statusgruppen

Die "Gremien der akademischen Selbsverwaltung" sind die Entscheidungsorgane der Universität. In diesen sind die Professorinnen und Professoren immer mit knapper absoluter Mehrheit vertreten. Die anderen Statusgruppen (Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst) teilen die restlichen Sitze gleichmäßig unter sich auf.

Im Zusammenhang mit der akademischen Selbstverwaltung fällt oft der Begriff "Statusgruppen". Es handelt sich dabei um eine Unterscheidung der Personen, die in den einzelnen Gremien vertreten sind, nach Ihrer Funktion. Die Zugehörigkeit der Mitglieder zu den einzelnen Gruppen ergibt sich aus § 16 Abs. 2 NHG (www.mwk.niedersachsen.de).

Hochschullehrergruppe

Dazu gehören die Professorinnen und Professoren sowie die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

Mitarbeitergruppe

Dieser Gruppe gehören die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie die Doktorandinnen und Doktoranden an, ebenso gem. § 72 Abs. 6 NHG die bei In-Kraft-Treten des neuen NHG vorhandenen wissenschaftlichen und künstlerischen Assisstentinnen und Assissten, Oberassisstentinnen und Oberassisstenten, Oberingeurinnen und Oberingenieure, Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen.

MTV-Gruppe

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, die an der Universität beschäftigt sind und den wissenschaftlichen Bereich durch ihre Tätigkeit unterstützen, werden dieser Gruppe zugeordnet.

Studierendengruppe

Die immatrikulierte Studierenden der Technischen Universität Braunschweig bilden die Studierendenschaft. Gemäß § 20 Abs. 1 NHG ist die Studierendenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. Ihre eigenen Angelegenheiten regelt sie in einer Satzung. Zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft entrichten die Studierenden für jedes Semester Beiträge, deren Höhe in einer Beitragsordnung festgelegt wird.

Die Organe der Studierendenschaft sind die Vollversammlung, die Fachschaftenvollversammlung und die Fachgruppenvollversammlung, das Studierendenparlament, der Allgemeine Studierenden-Ausschuss, der Fachschaftsrat und der Fachgruppenrat. Die Studierenden einer Fakultät bilden die zugehörige Fachschaft und die Studierenden eine Faches bilden die zugehörige Fachgruppe. Die Mitglieder des Studierendenparlaments, der Fachschafts- und Fachgruppenräte werden für ein Semester gewählt. Diese Wahlen finden in den letzten Wochen des vorhergehenden Semesters statt und werden vom Übergeordneten Wahlausschuss durchgeführt.