Exmatrikulation und Vorlegalisation

Blick auf das Altgebäude der TU Braunschweig

Exmatrikulation

Wenn Sie sich für das kommende Semester nicht mehr zurückmelden wollen, müssen Sie sich exmatrikulieren.

Eine Exmatrikulation ist notwendig, wenn Sie beispielsweise:

  • die Hochschule wechseln,
  • Ihr Studium unterbrechen oder aufgeben wollen,
  • das Studium abgeschlossen haben oder
  • Ihr Austauschprogramm zu Ende ist.

Vorlegalisation

Wenn Sie nach Ihrem Studium im Ausland arbeiten oder als internationaler Studierender in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie dort häufig nachweisen, dass Ihre deutschen Dokumente gültig sind.

Dafür sind folgende Schritte nötig:

  • Die Universität muss zunächst prüfen, ob die Unterschriften auf Ihren von der TU Braunschweig ausgestellten Dokumenten (Zeugnis/Urkunde) echt sind. Bringen Sie dafür bitte die Originale Ihrer Dokumente, also Zeugnis und Urkunde, zum Immatrikulationsamt.
  • Erst wenn das Immatrikulationsamt die Echtheit der Unterschriften auf diesen Dokumenten bestätigt hat, kann dort die sogenannte Vorlegalisierung ausgefüllt werden.
  • Danach prüft die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem das Dokument verwendet werden soll, das Dokument auf seine Echtheit.

Kontakt zum Immatrikulationsamt