Entgeltgruppe 9

EURO-Geldscheine und Münzen

Bisherige EG 9 wird EG 9a und EG 9b

Nachdem im Herbst die Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss vom 2. März 2019 beendet wurden, treten die Änderungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), auf die man sich mit Wirkung vom 1. Januar 2019 geeinigt hat, nun in Kraft. Dazu gehört auch, dass die bisherige Entgeltgruppe 9 aufgespalten wird in die Entgeltgruppe 9a und 9b. Aus der bisherigen „kleinen“ EG 9 wird die EG 9a und aus der bisherigen „großen“ EG 9 wird die EG 9b. Diese Überleitung ist geregelt im § 29b des TVÜ-L.

Für beide Entgeltgruppen gibt es jetzt Entwicklungsstufen von 1 bis 6. Allerdings werden nur die Beschäftigten mit der EG 9b stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit übergeleitet. Bei den Beschäftigten mit der EG 9a gibt es Unterschiede bei der Überleitung und Stufenzuordnung, je nachdem ob sie eine verlängerte Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeiter:innentätigkeiten) oder eine verlängerte Stufenlaufzeit von fünf Jahren in der Stufe 2 (ehemalige Angestelltentätigkeiten) haben. Laut Auskunft des NLBV sollen die Überleitungen im Monat Dezember rückwirkend zum 01.01.2019 vollzogen werden.

Weitere Informationen, wie Links zum TVÜ-L in der neuen Fassung mit den Tabellen zur Überleitung bei den Stufen aus der bisherigen EG 9 (§ 29 b) und zu den Durchführungshinweisen finden Sie auf unserer Homepage.

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts(TVÜ-Länder)

Durchführungshinweise zum TV-L/TVÜ-L