Beachtet bitte, dass die "Verfahrenstechnik der Holzwerkstoffe" im Sommersemester 2023 höchstwahrscheinlich letztmalig von Prof. Dr. V. Thole gelesen wird. Ob und wie die Lehrveranstaltung darüber hinaus fortgeführt wird, ist noch unklar.
Dozent: Prof. Dr.-Ing. V. Thole
Assistent: Martin Ruhnke, M. Sc.
Einführungsveranstaltung: Montag, 24. April 2023 von 11:30 bis 13:00 Uhr im Besprechungsraum 2 (Raum 207) des IWF (IWF-Neubau, 2. OG, Zugang über den Haupteingang des IWFs)
Vorlesung: Weitere Vorlesungstermine werden in der Einführungsveranstaltung gemeinsam festgelegt (beispielsweise: montags 11:30 bis 13:00 Uhr oder als Blockveranstaltung).
Beginn: 24.04.2023
Prüfungsanmeldung: je nachdem, wie schnell die Modulinhalte behandelt wurden. Das hängt von der Durchführung (wöchentlicher Regeltermin oder Blockveranstaltung) ab. Falls das Modul als Blockveranstaltung durchgeführt wird, stellt der Assistent einen Antrag auf einen Sonderprüfungstermin und die Prüfung wird vor Beginn der eigentlichen Prüfungszeit und in Absprache mit den Studierenden abgenommen. Der Prüfungsanmeldezeitraum ist vom 01.06.2023 - 30.06.2023.
Prüfungsform: mündliche Prüfung
Abschluss: Diplom, Master
Leistungspunkte: 5 LP nach ECTS
Modulnummer: MB-IWF-29
Veranstaltungsnummer: 25 22 062
Turnus: regulär im Sommersemester
Im Rahmen der Vorlesung wird eine allgemeine Übersicht über die verschiedenen Holzwerkstoffe, deren Eigenschaften und Verwertungsbereiche in übersichtlicher Form gegeben. Schwerpunkte bilden die Aufbereitung der Rohstoffe und die Werkstoffbildung sowie die Verarbeitung des Endproduktes. Im Folgenden werden die Verfahren zur Plattenherstellung detailliert erläutert und die Maschinen, Aggregate und Transporteinrichtungen vorgestellt.
Vorlesungsunterlagen stehen den Teilnehmern über StudIP zur Verfügung.
Art: mündlich
Termin: wird in der Vorlesung bekanntgegeben
Ort: wird in der Vorlesung bekanntgegeben
Dauer: 45 Minuten
Hilfsmittel sind Papier und Stifte. Es dürfen keine weiteren Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden. Zur Prüfung sind ein gültiger Lichtbildausweis oder der Studierendenausweis mitzubringen.
Es gelten ausschließlich die Angaben im Modulhandbuch. Rechtsverbindlich gültig sind zudem nur die Angaben in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.