Die Vorlesung musste im Sommersemester 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie ausfallen. Daher wird die Lehrveranstaltung im Wintersemester 2020/21 nachgeholt.
Leider dürfen wir das Modul ausschließlich online anbieten, um keine unnötigen Risiken einzugehen. Bitte tragt euch in die entsprechende StudIP-Veranstaltung (2522062) für das Wintersemester ein. Dort erfahrt ihr weitere Informationen zum Ablauf während des Semesters.
Bei Fragen wendet euch bitte an den Assistenten der Lehrveranstaltung.
Dozent: Prof. Dr.-Ing. V. Thole
Assistent: Christian Seidel, M. Sc.
Einführungsveranstaltung: Dienstag, 20. Oktober 2020, 16:45 - 18:15 Uhr, online (BigBlueButton)
Vorlesung: dienstags, 16:45 - 18:15 Uhr, online (BigBlueButton); weitere Termine als Blockveranstaltung und in Abstimmung mit den Studierenden auch freitags oder samstags
Beginn: 20. Oktober 2020
Ende: 13. Februar 2021
Exkursionswoche: entfällt
Prüfungsanmeldung: nach Beendigung der Lehrinhalte (Sonderprüfungstermin) vor Beginn der Prüfungszeit und in Absprache mit den Studierenden
Prüfungsform: mündliche Prüfung
Abschluss: Diplom, Master
Leistungspunkte: 5 LP nach ECTS
Modulnummer: MB-IWF-29
Veranstaltungsnummer: 25 22 062
Turnus: regulär im Sommersemester; CORONA-bedingte Ausnahme im WS2020/21
Im Rahmen der Vorlesung wird eine allgemeine Übersicht über die verschiedenen Holzwerkstoffe, deren Eigenschaften und Verwertungsbereiche in übersichtlicher Form gegeben. Schwerpunkte bilden die Aufbereitung der Rohstoffe und die Werkstoffbildung sowie die Verarbeitung des Endproduktes. Im Folgenden werden die Verfahren zur Plattenherstellung detailliert erläutert und die Maschinen, Aggregate und Transporteinrichtungen vorgestellt.
Vorlesungsunterlagen stehen den Teilnehmern über StudIP zur Verfügung.
Art: mündlich/schriftlich (abhängig von der Anzahl an Prüfungsanmeldungen)
Termin: wird in der Vorlesung bekanntgegeben
Ort: wird in der Vorlesung bekanntgegeben
Dauer: 45 Minuten
Hilfsmittel sind Papier und Stifte. Es dürfen keine weiteren Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden. Zur Prüfung sind ein gültiger Lichtbildausweis oder der Studierendenausweis mitzubringen.
Es gelten ausschließlich die Angaben im Modulhandbuch. Rechtsverbindlich gültig sind zudem nur die Angaben in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.