Zwischen der
Technischen Universität Braunschweig
vertreten durch die Präsidentin
und dem
Personalrat der Technischen Universität Braunschweig
vertreten durch den Vorsitzenden
wird gern . § 78 NPersVG folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
(1) Zwei-Faktor-Authentifizierung, auch 2FA genannt, ist ein Sicherheitsverfahren, das die Anmeldung durch die Kombination von zwei unterschiedlichen, unabhängigen Faktoren absichert. Der zweite Faktor wird eingesetzt, um die Sicherheit mit den Angehörigen der TU Braunschweig und der IT-Systeme der TU Braunschweig zu erhöhen.
(2) Um die Grundgedanken und Ziele der IT-Rahmendienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und wesentliche Änderung von IT- Verfahren (IT-RahmenDV) auch bei der Umsetzung des IT-Verfahrens 2-Faktor-Authentifizierung sicherzustellen, wird zwischen der Dienststellenleitung, vertreten durch das Präsidium der TU Braunschweig, und dem Personalrat der TU Braunschweig, gemäß § 78 i.V.m. § 67 Abs. 1 NPersVG, nachstehende Vereinbarung zur Konkretisierung der IT-Rahmen-DV für die Anwendung des IT- Verfahrens 2-Faktor-Authentifizierung abgeschlossen:
(1) In Ergänzung zu §1 Abs. 3 der IT-Rahmen-DV wird die Gültigkeit für weitere Personengruppen wie folgt vereinbart: Das IT-Verfahren 2-Faktor-Authentifizierung kann in gleicher Weise wie im Projektsteckbrief und den Anlagen Obis 2 für das IT-Verfahren beschrieben auch von anderen Organisationseinheiten eigenständig betrieben werden.
(2) Die Einstellung des Betriebes ist durch die TU Braunschweig Leitung/Präsidium formlos über die Dienststelle anzuzeigen.
(3) Die Dienststelle führt eine Liste aller Personen der TU Braunschweig, die das IT-Verfahren 2-Faktor-Authentifizierung nutzen.
Nähere Einzelheiten sind im Anhang „Betriebskonzept" festgelegt. Das Betriebskonzept wird verbindlicher Teil der Dienstvereinbarung.
Nähere Einzelheiten sind im Anhang „Betriebskonzept" festgelegt. Das Betriebskonzept wird verbindlicher Teil der Dienstvereinbarung.
Ergänzend vereinbaren die Vertragsparteien, dass für Nutzende von 2-Faktorauthentifizierung einfache Anleitungen online ausreichend sind.
(1) Dort, wo möglich, soll die Smartphon~-App (Cisco DUO) auf mobilen Endgeräten verwendet werden zur Authentifizierung. Beschäftigten, denen von der TU Braunschweig ein dienstliches Smartphone zur Verfügung gestellt wurde, nutzen die Cisco DUO-App.
(2) Darüber hinaus kann die DUO Desktop Anwendung auf PCs/Laptops eingesetzt werden. Sie ist für verschiedene, aber ggf. nicht alle Betriebssysteme verfügbar.
(3) Außerdem können Tokens für die Authentifizierung eingesetzt werden, die den Beschäftigten über das GITZ kostenfrei zur Verfügung gestellt und im System registriert werden. Die Beschäftigten holen nach erfolgter Beantragung den Token
persönlich bei einem der IT-Service-Desk Standorte des GITZ ab. Ein postalischer Versand von Tokens ist nicht möglich. Bei Funktionsausfall des Tokens, insbesondere einer leeren Batterie, wird ein neuer Token gestellt. Ein alternativer Token kann zum Einsatz kommen. Hierfür erfolgt durch das GITZ jedoch keine beratende Unterstützung. Die DUO Desktop Anwendung (Abs. 2) sollte aus Nachhaltigkeitsgründen wie der Reduzierung vermeidbaren Plastiks und Reduzierung der Kosten, wo unkompliziert möglich, bevorzugt verwendet werden.
Diese konkretisierende Dienstvereinbarung tritt am 15.04.2026 in Kraft und ist in geeigneter Weise gemäß§ 78 Abs. 2 NPersVG bekannt zu machen. Widerspricht eine Regelung dieser Vereinbarung höherrangigem Recht, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine ihr möglichst entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Die Dienstvereinbarung kann frühestens 12 Monate nach Inkrafttreten und ab dann jederzeit mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Eine
einvernehmliche Änderung ist jederzeit möglich. Kündigung und Änderung bedürfen der Schriftform.
Die Präsidentin
der Technischen Universität Braunschweig
Personalrat
der Technischen Universität Braunschweig
Der Vorsitzende