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Fragen und Antworten

FAQ der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Wer kann die Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen?

Grundsätzlichen können alle Mitarbeiter:innen der TU Braunschweig an den Kursen sowie Seminaren der Betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen. Bei den Angeboten, die in Kooperation mit der Personalweiterbildung stattfinden, wirkt die Dienstvereinbarung 39.

Entstehen mir als Mitarbeiter:in Kosten für die Teilnahme der BGF-Angebote?

Alle Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden den Beschäftigten der TU Braunschweig kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Ist die Teilnahme der BGF-Angebote als Arbeiszeit anerkannt?

Nach der Dienstvereinbarung Nr. 39 dürfen Sie einen Kurs der Betrieblichen Gesundheitsförderung (einschließlich der Wegezeiten etc.) pro Woche im Rahmen Ihrer Arbeitszeit besuchen. Nur diesen buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Zentralen Personalentwicklung (ZPE) über die Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über das Buchungssystem des Hochschulsportzentrums buchen. Die über das Buchungssystem des Hochschulsportzentrums gebuchten Kurse werden generell nicht als Arbeitszeit anerkannt. 

Zusätzlich bieten wir einmalig stattfindende Seminare an, deren Teilnahme ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt werden. Das Seminar/die Seminare, welche/s Sie besuchen möchten, buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Zentralen Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über die Betriebliche Gesundheitsförderung erfragen.

Weiterhin können Sie laut Präsidiumsbeschluss aus 2018 an einem PausenExpress pro Woche (15 Minuten) im Rahmen Ihrer Arbeitszeit teilnehmen.

Wie erfolgt die Anmeldung für die BGF-Angebote über die Personalweiterbildung?

Informationen zu der Anmeldung über die Personalweiterbildung finden Sie auf der Internetseite der Zentralen Personalentwicklung.

Was muss ich bei einem Unfall tun?

Bei einem Unfall im Rahmen des Hochschulsports muss der Verunfallte sofort einen D-Arzt (Durchgangsarzt/-ärztin) aufsuchen.

Wichtig! Im Anschluss muss eine Unfallanzeige im Sportzentrum abgegeben werden!

Unfallmeldebogen für Mitarbeitende

Fragebogen Hochschulsport

Beispielbogen:

 Seite 1  Seite 2

Beide Unfallmeldebögen bestehen aus insgesamt drei Seiten, von denen zwei abgegeben werden müssen. Die dritte Seite beinhaltet lediglich eine weitere Ausfüllhilfe.

Die Durchgangsärzt:innen sind auf dem Bild dokumentiert.

 

Wo finden die Kurse und Seminare statt?

Dies ist der Lageplan für die Sportstätten/ Orte für Präsenzangebote:

Lageplan der Sportstätten der TU
Was passiert, wenn ich an einzelnen Kursterminen nicht teilnehmen kann?

Das ist natürlich kein Problem, wenn Sie urlaubs-, krankheits-, arbeitsbedingt oder auch aus persönlichen Gründen an einzelnen Terminen des Kurses nicht teilnehmen können.

Nur wenn Sie absehen können, dass die Teilnahme am Kurs dauerhaft nicht möglich sein wird, würden wir uns über eine entsprechende Rückmeldung freuen, damit ggf. Personen von der Warteliste noch nachrücken können.

Kann ich ausnahmsweise an einem anderen Kurs teilnehmen, wenn ich bei meinen regulären Kurs verhindert bin?

Leider ist es nicht möglich, bei Verhinderung einzelne Termine an anderen Kurs teilzunehmen - zum einen aus versicherungstechnischen zum andern aus organisatorischen Gründen.

Viele der BGF-Kurse sind ausgebucht und es stehen auch bei vielen Kursangeboten einige Personen auf der Warteliste. Wenn jede*r Teilnehmer*in bei Verhinderung einfach an einem anderen Kurs teilnehmen könnte, würden wir und die Kursleitung schnell den Überblick verlieren und der Versicherungsschutz wäre auch nicht gewährleistet.

Wir bitten um Verständnis.

 

Wie gestaltet sich das Anmeldeverfahren?

In einem ersten Anmeldeverfahren können sich die Beschäftigten der TU Braunschweig über die Zentrale Personalweiterbildung im Rahmen ihrer Arbeitszeit anmelden. Plätze, die dann noch frei bleiben, werden in einem weiteren Anmeldeverfahren über das Buchungssystem der Hochschulsportzentrums  2 Wochen vor dem Semesterstart freigegeben. 

Ich stehe auf der Warteliste, wie erfolgt das Nachrückverfahren?

Sollten Sie auf der Warteliste für ein Angebot der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Anmeldeprozess über die Zentrale Personalweiterbildung stehen, erfolgt die Vergabe der frei werdenen Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen über Stud.IP (siehe DV 39).

Tragen Sie sich über das Buchungssystem des Hochschulsportzentrums ein, werden entsprechend die Interessierten auf der Warteliste informiert. Der Platz wird an die Person vergeben, die sich am schnellsten anmeldet.

Ihre Frage kann nicht beantwortet werden? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie die anonyme Feedbackmöglichkeit:

E-Mail an Betriebliche Gesundheitsförderung

Anonyme Rückmeldung über Feedbackformular

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Sportzentrum

Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
Tel: (0531) 391 - 3659
Fax: (0531) 391 - 8102
sportzentrum(at)tu-braunschweig.de
https://www.tu-braunschweig.de/sportzentrum


 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mo: 9:00–13:00 Uhr
Di: 9:00–13:00 Uhr
Mi: 9:00–13:00 Uhr
Do: 9:00­–13:00 Uhr, 14:00­–16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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