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FAQs Trainer*innen

Hier kannst du dich als Trainer*in rund um deine Tätigkeit bei uns im Hochschulsportzentrum informieren.

Übersicht der Zuständigen:

Herr Florian Schneider
Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
(0531) 391 - 3643
florian.schneider(at)tu-braunschweig.de

Sportorganisation/Events

Frau Kim Celine Salomon
Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
(0531) 391 - 3660
kim.salomon(at)tu-braunschweig.de

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)/Studentische Gesundheitsförderung HEALTH4YOU (SGF)

Herr Marco Boog
Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
(0531) 391 - 3631
m.boog(at)tu-braunschweig.de

Sportstätten

Herr Michael Landes
Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
(0531) 391 - 3620
m.landes(at)tu-braunschweig.de

CampusGym/Personal/Wettkampfsport

 

Frau Cathrin Rieseler
Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
(0531) 391 - 3629
c.rieseler(at)tu-braunschweig.de

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)/ Öffentlichkeitsarbeit Hochschulsportzentrum

Falls du weitere Fragen haben solltest, die dir hier nicht beantwortet werden konnten, kannst du dich bei uns in der Geschäftsstelle (0531/391 3659) melden.


Wie kann ich Trainer*in werden?

Unser Trainerteam befindet sich in einem stetigen Wandel. Besonders zum Semesterwechsel suchen wir oft noch Unterstützung in den verschiedensten Sportarten. Deshalb freuen wir uns immer über neue Anfragen. Melde dich einfach in der Sportorganisation mit deiner Sportart!

Du kannst dich initiativ bei uns bewerben oder hier auf die aktuell freien Trainer*innenposten.

Wie kann ich eine neue Sportart einführen?

Wir sind offen für neue Sportarten und freuen uns, wenn du dich im Unisport einbringen möchtest. Falls du eine Idee haben solltest und diese auch gerne ausführen möchtest, melde dich bei dem/der Mitarbeiter*in Sportorganisation und stell uns diese vor!

Wie rechne ich meine Kurse ab?

Wir stellen dir auf unserer Homepage ein kostenloses Abrechnungsformular zur Verfügung, mit dem du ganz einfach deine Kurse monatlich abrechnen kannst.

Zur zügigen Bearbeitung der Abrechnungen ist es sinnvoll, diese bis zum 5. Tag des Folgemonats bei uns einzureichen, sodass das Geld Mitte des Monats bei dir eingegangen ist.

Die Abrechnungsformulare des Unisports und der Betrieblichen Gesundheitsförderung findest du hier. Zudem liegen die Formulare auch vor der Geschäftsstelle des Sportzentrums aus.

Wer ist teilnahmeberechtigt bei meinen Kursen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die den Gruppen A, B oder C angehören.

Gruppe A:

  • Studierende der TU BS, der HBK und der Ostfalia
  • Halbtagsbeschäftigte der TVL 2-8 der TU BS, der HBK und der Ostfalia sowie Auszubildende der TU BS, der HBK und der Ostfalia

Gruppe B:

  • Beschäftigte und im Ruhestand befindliche, ehemalige Mitglieder der TU BS, der HBK und der Ostfalia
  • Gasthörer der TU BS (außer Sprachenzentrum und nur nach Vorlage eines gültigen Gasthörerscheins), der HBK und der Ostfalia
  • Beschäftigte des Studentenwerks OstNiedersachsen
  • Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften der Gruppen A und B für die Bereiche Tanzen (Paartanzen), Tenniskarten und Sauna

Gruppe C:

  • Beschäftigte und Mitglieder von Förderern und Kooperationspartnern; Personen, die auf gesondertem Antrag zugelassen werden und denen somit eine Teilnahme ermöglicht wird. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Wofür ist die Teilnehmendenliste da?

In der Teilnehmendenliste tragen sich deine Teilnehmer*innen vor Beginn der Kursstunden ein, damit du eine Übersicht bekommst, wer an deinem Kurs teilgenommen hat.

Zudem sind die Teilnehmendenlisten sinnvoll, da du einfacher die Anzahl der anwesenden Teilnehmer*innen auf deinem Abrechnungsformular eintragen und am Ende des Semesters feststellen kannst, wie viele Teilnehmer*innen in deinem Kurs tatsächlich anwesend waren.

Es ist zudem von Vorteil die Teilnehmendenlisten am Ende eines Semesters bzw. der Kurszeit bei uns im Sportzentrum abzugeben, damit wir die Daten auswerten können und mit in unsere Statistiken aufnehmen können.

Wie und wann kontrolliere ich meine Teilnehmer*innen?

Wir empfehlen dir, deine Teilnehmer*innen zum Start deines Kurses am ersten Kurstermin nach ihrem Teilnehmerticket zu kontrollieren. Im Idealfall lässt du dir zudem einen Studentenausweis oder ähnliches zeigen. Sollte der/die Teilnehmer*in dir kein Kursticket vorzeigen können, ist es sinnvoll, denjenigen von dem Kurs auszuschließen, da er/sie nicht angemeldet und damit auch nicht versichert ist.

Achtung: Am ersten Kurstermin eines Semesters gilt das "Schnupperticket" als Kursticket für alle Kurse.

Dürfen TeilnehmerInnen an meinem Kurs teilnehmen, die nicht angemeldet sind?

Nein, alle Teilnehmer*innen deines Kurses müssen angemeldet sein. Nur angemeldete Teilnehmer*innen sind über die Landesunfallkasse Niedersachsen versichert.

Wann ist die Schnupperwoche?

In der ersten Woche zu Beginn eines Semesters bieten wir eine Schnupperwoche für interessierte Personen an, die noch nicht angemeldet sind und bei einem Kurs einmalig "schnuppern" möchten.

Bedingung hierfür ist die Buchung des "Schnuppertickets". Du als Trainer*in entscheidest vor Ort, ob eine Teilnahme oder ggf. nur ein Zuschauen machbar ist.

Wie kann ich Teilnehmer*innen aus meinem Kurs streichen?

Du selbst kannst keine Teilnehmer*innen aus deinem Kurs entfernen, da Teilnehmer*innen aus kostenpflichtigen Kursen nicht storniert werden können. Du hast jedoch die Möglichkeit, uns eine Mail zu schicken mit den entsprechenden Namen, wenn einige Teilnehmer*innen unregelmäßig oder nie erscheinen. So können wir die maximale Teilnehmer*innen-Zahl anpassen.

Was ist ein Self-Service-Zugang?

Der Self-Service-Zugang wird dir zu Beginn des Semesters per Mail automatisch zugeschickt. Mit Hilfe dieses Zugangs kannst du jederzeit selbst aktuelle Teilnehmerlisten abrufen, die Summe der anwesenden Teilnehmer*innen pro Termin eintragen und in wichtigen Fällen deine Teilnehmer*innen per Mail kontaktieren.

Wie werde ich vergütet?

Du wirst nach der aktuell gültigen Rahmen-Honorar- und Qualifikationsstruktur für Trainer*innen vergütet.

Die Vergütung erfolgt nach festgelegten Stufen: der Art der Tätigkeit, dem Umfang der Betreuung und des Aufwandes sowie der Qualifikation und den Erfahrungen. Die Einstufung erfolgt durch den/die Mitarbeiter*in der Sportorganisation bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Wie und von wem bekomme ich Schlüssel?

Deine Schlüssel bekommst du in der Regel zu Beginn deiner Trainertätigkeit. Solltest du dennoch bemerken, dass dir wichtige Schlüssel fehlen, kannst du dich bei dem/der zuständigen Mitarbeiter*in der Sportorganisation melden. Für uns ist es wichtig, dass du dich vorher auf jeden Fall meldest, da wir nicht jeden Schlüssel immer sofort zur Ausgabe parat haben.

Was muss ich machen, wenn ich Musik brauche?

Es befinden sich teilweise tragbare Musikanlagen in den Schränken und fest angebrachte Anlagen an den Wänden der Hallen (SpoRR, GyRR). Wenn du Musik für deinen Sportkurs benötigen solltest, kannst du dich bei dem/der Mitarbeiter*in der Sportorganisation melden (telefonisch oder per Mail). Wir werden dann den passenden Schlüssel für dich in der Geschäftsstelle bereitlegen.

Eine direkte Abholung des Schlüssels ohne Vorankündigung ist nicht möglich.

Wie kann ich die Materialien benutzen?

Zu Beginn deiner Trainertätigkeit bei uns bekommst du Schlüssel für die passenden Materialschränke zu deiner Sportart. Wichtig ist bei der Benutzung der Materialien darauf zu achten, dass alle herausgegebenen Materialien nach Ende des Kurses wieder vollständig und unversehrt eingesammelt und an seinen vorgesehenen Platz gestellt/gelegt werden.

Wen muss ich informieren, wenn die Sportmaterialien und/oder -geräte beschädigt sind?

Sollten Sportmaterialien beschädigt sein, bitten wir dich, schnellstmöglich den/die Mitarbeiter*in der Sportorganisation zu informieren. Wir werden die Materialien sichten und sie ggf. reparieren bzw. austauschen.

Gibt es Regelungen zu Neuanschaffungen von Materialien?

Solltest du notwendige Materialien für deinen Kurs brauchen, melde dich immer vorher bei dem/der Mitarbeiter*in der Sportorganisation, um gemeinsam die Bestellung zu besprechen.

Generell gilt, wenn neues Material benötigt wird, muss die Sportorganisation der Anschaffung zustimmen. Die Sportmaterialien werden zu dem nur über die Sportorganisation des Sportzentrums bestellt.

Kann ich mit meinem Sportkurs an Veranstaltungen, Turnieren und Wettkämpfen teilnehmen?

Es besteht die Möglichkeit, an verschiedenen externen Veranstaltungen teilzunehmen. Für nähere Infos wende dich an den/die zuständige/n Mitarbeiter*in für Wettkämpfe und Veranstaltungen.

Brauche ich einen gültigen Erste-Hilfe-Schein?

Wir empfehlen dir, als Trainer*in immer einen gültigen Erste-Hilfe-Schein zu besitzen, da man nie wissen kann, was in einem Kurs passiert. Mit dem Erste-Hilfe-Schein bist du auf den Notfall vorbereitet und kannst reagieren, falls sich deine Teilnehmer*innen verletzen sollten.

Für diejenigen, die noch keinen (aktuell gültigen) Erste-Hilfe-Schein besitzen, bieten wir regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Generell ist ein Erste-Hilfe-Schein für zwei Jahre gültig und sollte daher regelmäßig aufgefrischt werden.

Für nähere Infos kannst du dich bei dem/der zuständigen Mitarbeiter*in für die Aus-, Fort- und Weiterbildung melden.

Wer ist in meinem Kurs versichert?

Studierende und Beschäftigte der TU Braunschweig sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports zusätzlich zu ihrem privaten Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse Niedersachsen unfallversichert.

Dieser Versicherungsschutz greift, sofern a) die Veranstaltung offiziell durch den Hochschulsport durchgeführt wird, b) die/der TrainerIn durch den Hochschulsport bestellt ist, c) die/der Geschädigte offiziell zu diesem Kurs angemeldet ist und d) die/der Geschädigte Angehöriger der kooperierenden Hochschulen (FH Ostfalia, HBK) und kein/e Beamte/r ist. Ausgenommen sind Teilnehmende der Gruppe C.

Was ist, wenn sich in meinem Kurs jemand verletzt hat?

Sollte sich in deinem Kurs ein Unfall ereignet haben, kannst du deine/n Teilnehmer*in darauf hinweisen, dass er/sie eine Unfallanzeige ausfüllen und bei uns einreichen kann. Wir leiten diese dann an die Landesunfallkasse Niedersachsen weiter, wo der Unfall dann weiterbearbeitet wird.

Zur Info für dich als Trainer*in:

1. Unfall ist passiert

Muss ein Krankenwagen gerufen werden? Kann der/die Verunfallte weiter am Kurs teilnehmen? Muss der/die Verunfallte das Training abbrechen?

2. Besuch eines Durchgangarztes/Aufenthalt im Krankenhaus (anschließend Kontrolle bei einem Durchgangsarzt)

3. Durchgangsarzt

Ein Durchgangsarzt - kurz: D-Arzt - ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie", der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.

4. Ausfüllen der Unfallanzeige 4.1 Unterscheidung nach Beschäftigte, Studierende und Beamte (Status)

Der/die Verunfallte ist unverzüglich dazu aufgefordert, eine Unfallanzeige auszufüllen, sobald ein Durchgangsarzt besucht wurde.

Diese Unfallanzeige ist bis spätestens 3 Tage nach dem Unfall auszufüllen und im Sportzentrum abzugeben.

Die entsprechende Datei findest du hier oder vor Ort in der Geschäftsstelle. (WICHTIG! Auf Unterscheidung nach Mitarbeiter*in und Studierende achten)

5. Das Sportzentrum regelt anschließend die Weiterleitung an die entsprechenden Abteilungen.

Was für Vorteile habe ich als Trainer*in?

Trainer*innen und Obleute des TU Sportzentrums haben die Möglichkeit, sich vergünstigt für einige Sportkurse anzumelden.

Die Beachkarte und Sauna können kostenlos in Anspruch genommen werden, zu denen man sich jedoch trotzdem anmelden sollte. Zudem kann das Fitnesscenter und die Tennissaisonkarte zu vergünstigten Konditionen gebucht werden.

Diese Anmeldung erfolgt über die Homepage des Sportzentrums und dem Kurs Personal.

Credit Point (ECTS)

Des Weiteren können sich die Trainer*innen als Studierende der TU Braunschweig die Trainer*innen-Tätigkeit mit einem Credit Point (ECTS) honorieren lassen. Nach einer schriftlichen oder mündlichen Reflexion stellt das Sportzentrum eine entsprechende Bescheinigung aus.

Kann ich mich als Trainer*in fortbilden?

Du hast die Möglichkeit, dich bei uns im Sportzentrum weiterzubilden durch verschiedene Fortbildungsangebote, wie beispielsweise Seminare, Workshops und die UniSportAllroundtrainerIn-Ausbildung (USA).

Zudem kannst du auch an externen Fortbildungen des Allgemeinen Deutschen Hochschulverbands (adh) oder des Hochschulverbandes Niedersachsen/Bremen (HVNB) teilnehmen.

Weitere Infos findest du hier oder bei dem/der zuständigen Mitarbeiter*in für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Als Trainer*in bei uns hast du keinen vertraglich festgelegten Anspruch auf Urlaub. Solltest du dennoch in den Urlaub fahren wollen oder anderweitig verhindert sein, empfehlen wir dir, dich frühzeitig bei uns zu melden und selbstständig nach einer Vertretung zu suchen.

Was sollte ich beachten, wenn ich krank bin?

Wenn du aus Krankheitsgründen deinen Kurs nicht geben kannst, ist es sinnvoll, immer zuerst den/die Mitarbeiter*in der Sportorganisation des Sportzentrums zu informieren.

Im Idealfall hast du dir bereits selber eine passende Vertretung (eine/n andere/n Trainer*in des Sportzentrums) gesucht. Sollte dem nicht so sein, helfen wir dir bei deiner Suche gerne.

Wichtig ist jedoch, dass die Sportorganisation kontaktiert wird. Im Notfall würden wir dann deinen Sportkurs für dich absagen.

Was ist ein Trainer*innenmeeting?

Einmal zu Beginn des Semesters laden wir alle Trainer*innen des Sportzentrums zu einem Trainer*innenmeeting ein. Dort werden aktuelle Themen besprochen und diskutiert. Des Weiteren hast du auch die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche oder Kritiken bei diesem Treffen zu äußern und dich mit anderen Trainer*innen auszutauschen.

Bekomme ich von meinen Teilnehmer*innen Feedback?

Nachdem ein Kurs beendet wurde haben Teilnehmer*innen eures Kurses die Möglichkeit einen Feedbackbogen auszufüllen, in dem sie u.a. Angaben zu dem/der Trainer*in, der Sportstätte und dem Kursinhalt machen können. Dieser wird dann an das Sportzentrum weitergeleitet und von uns ausgewertet.

Auf Nachfrage schicken wir euch dann gerne die ausgewerteten Daten zu.

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Sportzentrum

Franz-Liszt-Straße 34, 38106 Braunschweig
Tel: (0531) 391 - 3659
Fax: (0531) 391 - 8102
sportzentrum(at)tu-braunschweig.de
https://www.tu-braunschweig.de/sportzentrum


 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mo: 9:00–13:00 Uhr
Di: 9:00–13:00 Uhr
Mi: 9:00–13:00 Uhr
Do: 9:00­–13:00 Uhr, 14:00­–16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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