Ein Losverfahren führen wir durch, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach dem regulären Vergabeverfahren und dem Nachrücken immer noch Plätze frei sind.
Wenn Sie am Losverfahren für einen Bachelor- oder Staatsexamenstudiengang teilnehmen möchten, reicht ein formloser Antrag per Mail beim Immatrikulationsamt. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
Wenn Sie am Losverfahren für einen Masterstudiengang teilnehmen möchten, für den Sie sich bisher nicht beworben bzw. nicht für das Nachrückverfahren angemeldet haben, müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen. Dieses können Sie beim Immatrikulationsamt anfordern.
Wenn Sie sich regulär für einen Masterstudiengang beworben haben, einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt haben, nehmen Sie für diesen Studiengang automatisch auch am Losverfahren teil.
Sie können sich für beliebig viele Studiengänge im Losverfahren anmelden, dürfen allerdings pro Studiengang nur je einen Antrag stellen. Wir benachrichtigen Sie nur, wenn Sie einen Studienplatz erhalten. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.
Das Losverfahren beginnt in der Regel 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn und ist in der Regel innerhalb der ersten zwei bis drei Vorlesungswochen abgeschlossen.
Ein Losverfahren für das Sommersemester 2021 wird in folgenden Studiengängen (1. Fachsemester) durchgeführt: