Teilzeitstudium

Wenn Sie nicht Vollzeit studieren können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen.

Leider sind nicht alle Studiengänge teilzeitgeeignet, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt mit der Fakultät aufzunehmen, bevor Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs eine Studienplanung für das Studium in Teilzeit ab. Diese müssen Sie dem Antrag auf Teilzeitstudium beifügen.

Das Teilzeitstudium wird jeweils für zwei aufeinander folgende Semester beantragt. Die Antragsfristen sind:

  • bis zum 01.04. für das Sommersemester
  • bis zum 01.10. für das Wintersemester

Bitte beachten Sie: Im Teilzeitstudium können Sie pro Semester höchstens die Hälfte der normalerweise vorgesehenen Leistungspunkte erwerben. Der Semesterbeitrag muss in vollem Umfang bezahlt werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich pro Studienjahr (zwei Semester) im Teilzeitstudium um ein Semester.

Bei Fragen hilft Ihnen das Immatrikulationsamt gern weiter.

Besondere Regelungen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Bitte lassen Sie sich vor einer Antragsstellung in jedem Fall im Incoming Office beraten.