Wenn Sie nicht Vollzeit studieren können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen.
Da nicht alle Studiengänge teilzeitgeeignet sind, empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt mit der jeweiligen Fakultät aufzunehmen, bevor Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs eine individuelle Studienplanung für das Studium in Teilzeit ab. Diese müssen Sie dem Antrag auf Teilzeitstudium beifügen.
Das Teilzeitstudium wird für ein Semester beantragt. Die Antragsfristen sind:
Neue Studierende können den Antrag auf einTeilzeitstudium im Rahmen des Immatrikulationsantrags stellen.
Im Teilzeitstudium können Sie pro Semester 40%, 50%, 60%, 70% oder 80% der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erwerben. Eine Erhöhung der Anzahl der pro Semester möglichen Leistungspunkte ist ausgeschlossen. Dies gilt nur für das erstmalige Ablegen einer Prüfung. Leistungspunkte, die in Wiederholungsprüfungen erworben werden, bleiben unberücksichtigt.
Teilzeitstudierende haben denselben Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende.
In einem Teilzeitstudium werden die tatsächliche Studienzeit und damit das Studienguthaben anteilig berechnet sowie eventuell anfallende Langzeitstudiengebühren anteilig reduziert. Die Höhe des Semesterbeitrags wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Der Semesterbeitrag muss in vollem Umfang bezahlt werden.
Eine Parallel- oder Doppelimmatrikulation während eines Teilzeitstudiums ist nicht möglich.
Bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Immatrikulationsamt gerne weiter.
Bitte lassen Sie sich vor einer Antragsstellung in jedem Fall von unserem Incoming Office beraten.