Härtefall

Sie haben die Möglichkeit, bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang einen Härtefallantrag zu stellen, um so eine Zulassung ohne Berücksichtigung der Durchschnittsnote oder Wartezeit zu erhalten. Die TU Braunschweig hält für diese Anträge in den zulassungsbeschränkten Studiengängen 2% der Plätze bereit. Härtefallanträge sind Einzelfallentscheidungen und werden eingehend geprüft, da eine Zulassung aufgrund eines Härtefalls bedeutet, dass der Bewerber oder die Bewerberin vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen wird. Daher müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Der Härtefallantrag muss zusammen mit der Bewerbung innerhalb der Frist im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Er beinhaltet eine formlose schriftliche und ausführliche Begründung sowie Nachweise hierzu. Nachweise können z.B. in Form von fachärztlichen Gutachten, Kopien von Schwerbehindertenausweisen u.Ä. erbracht werden.

Begründete Anträge können Sie stellen aufgrund von

  • besonderen gesundheitlichen Gründen,
  • besonderen familiären oder sozialen Gründen,
  • Spätaussiedlung sowie früherer Zulassung im Herkunftsland für ein Studium, das dem gewählten Studiengang entspricht,
  • einer früheren Zulassung für den gewählten Studiengang, die jedoch aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnte, oder
  • in der Person des Bewerbers liegenden besonderen sozialen oder familiären Gründen, die einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.

Nicht ausreichend begründete oder nicht vollständige Anträge können wir leider nicht berücksichtigen.

Bei Fragen hilft Ihnen das Immatrikulationsamt gern weiter.