Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben und nun ein weiteres, gleichwertiges Studium beginnen wollen, gelten Sie als Zweitstudienbewerberin oder -bewerber. Damit gelten für Sie gesonderte Regeln:

  1. Es stehen nur 3 Prozent der gesamten Plätze eines Studiengangs für Sie zur Verfügung.
  2. Diese Plätze werden nach anderen Kriterien vergeben als die Plätze für Erststudienbewerberinnen und -bewerber.

Folgende Kriterien fließen in die Platzvergabe mit ein:

  • die Abschlussnote Ihres Erststudiums
  • Ihre Gründe für das Zweitstudium

Wie die Vergabe genau funktioniert, können Sie im Informations-Folder Zulassung zum Zweitstudium nachlesen.

Um sich zu bewerben, durchlaufen Sie bitte unser Bewerbungsportal und senden uns Ihren Zulassungsantrag zusammen mit den folgenden Dokumenten zu:

  • eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums
  • beglaubigte Kopien aller Nachweise über Studienleistungen und anderer Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages
  • Nachweis über die Studienzeiten
  • eine ausführliche formlose Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch über berufliche, wissenschaftliche oder familiäre Gründe

Kontakt

Bei Fragen zur Bewerbung für ein Zweitstudium hilft Ihnen das Immatrikulationsamt gern weiter. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, wenden Sie sich bitte an das Incoming Office.