Teilzeitstudium

Information zu den Teilzeitstudium

Grundsätzlich sind unsere beiden Studiengänge in Psychologie vom Studienaufbau her als Vollzeitstudiengänge konzipiert.

Entsprechend der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Technischen Universität Braunschweig vom 15.08.2018 wollen wir auch am Institut für Psychologie interessierten Studierenden ein Teilzeitstudium ermöglichen.

Zum Teilzeitstudium ist folgender Paragraph in der Immatrikulationsordnung entscheidend:

Wichtige Kernpunkte aus der allgemeinen Ordnung zum Teilzeitstudium sind:

  • Voraussetzung für den Antrag eines Teilzeitstudiums ist, dass jemand aus wichtigen persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren (Betreuung von Angehörigen/herausragendes Engagement/Erwerbstätigkeit/Behinderung-Erkrankung/Mitarbeit in Gremien).
  • Das Teilzeitstudium wird jeweils für zwei aufeinander folgende Semester beantragt. Die Antragsfristen sind:
    • bis zum 01.04. für das Sommersemester
    • bis zum 01.10. für das Wintersemester

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium seitens des Immatrikulationsamtes finden Sie hier

Dies bedeutet für den Bachelor Psychologie Studiengang folgendes:

  • Im Teilzeitstudium darf höchstens die Hälfte der im Studienplan und im Modulhandbuch vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden. So können im 2. Semester im Teilzeitstudium höchstens 15 CP erworben werden (im Vollzeitstudium 30 CP).
  • Da der Studiengang in Psychologie an der TU-Braunschweig jeweils nur im WS beginnt, werden viele Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten.
  • Die Zusammenstellung ihres Studienplanes für die geplanten Teilzeitsemester setzt eine zeitliche Flexibilität ihrerseits voraus, da die Stundenpläne des Faches entsprechend den Ansprüchen und Belegungslogiken eines Vollzeitstudiums aufgebaut sind, es also sein kann, dass bestimmte Veranstaltungen immer vormittags/oder nachmittags angeboten werden.
  • Eine Mindestpunktzahl, die Sie pro Semester im Teilzeitstudium erwerben müssen, ist nicht vorgegeben, nur die Höchstzahl möglicher zu erwerbender Punkte (s.o.). Grundsätzlich ist es auch im Teilzeitstudium anzustreben, dass die inhaltlich aufeinander aufbauenden Basismodule vor den Aufbaumodulen belegt werden.
  • Die von Ihnen erstellte Studienplanung besprechen Sie bitte rechtzeitig mit unserer Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Patricia Nowak (Gaußstraße 23, 2. OG, Tel.: 0531/ 391-3648, p.nowak(@)tu-braunschweig.de).  In diesem Gespräch muss eine grundsätzliche Studierbarkeit Ihrer Studienplanung mit einer Unterschrift bestätigt werden, bevor der Antrag an das Immatrikulationsamt geschickt werden kann.

Was sollten Sie bei einer Entscheidung für das Teilzeitstudium beachten?

Bevor Sie eine Entscheidung für ein Teilzeitstudium treffen, sollten Sie klären, welche Auswirkungen sich bei den Leistungen ergeben, die Sie ggf. von außeruniversitären Einrichtungen in Anspruch nehmen. Insbesondere zu beachten ist hier z.B. BAföG, Krankenversicherung, Kindergeld, Steuerangelegenheiten, Wohnberechtigung in Studentenwohnheimen, Aufenthaltserlaubnis etc. Wenden Sie sich an die dafür zuständigen Stellen und besprechen Sie dort Ihr Vorhaben. So schließt z.B. ein Teilzeitstudium in der Regel eine BAföG-Förderung aus! (s. dazu z.B. folgende Informationen des Studentenwerks Oldenburg).