Studierende mit Kindern (bis zum 14. Geburtstag) oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen stellen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Einreichung des Antrags sowie der Liste mit den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen und lesen sich unbedingt die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen genau durch. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowie die entsprechenden Nachweise aus organisatorischen Gründen jedes Semester erneut eingereicht werden müssen.
Wintersemester 2026/27
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. aller Nachweise sowie die Liste mit den Lehrveranstaltungen von Studierenden mit Familienaufgaben müssen spätestens am 13.09.2026 in der Studiengangskoordination eingehen.
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. des ausgefüllten Beratungsformulares von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und Behinderungen müssen spätestens am 16.08.2026 in der Studiengangskoordination eingehen. Die Liste mit den Lehrveranstaltungen muss erst am 13.03.2026 in der Studiengangskoordination vorliegen. - Die Antragsunterlagen für das Wintersemester 2026/27 finden Sie frühzeitig an dieser Stelle.
Beschreibung des Verfahrens:
Verfahrensbeschreibung Familienaufgaben
Verfahrensbeschreibung gesundheitliche Beeinträchtigung und Behinderung
Bitte senden Sie die Antragsunterlagen ausschließlich an die u.s. E-Mail Adresse. Unterlagen, die bei anderen E-Mail Adressen eingehen, können nicht berücksichtigt werden!