Studierende mit Kindern (bis zum 14. Geburtstag) oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen stellen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Einreichung des Antrags sowie der Liste mit den von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen und lesen sich unbedingt die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen genau durch. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowie die entsprechenden Nachweise aus organisatorischen Gründen jedes Semester erneut eingereicht werden müssen.
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. aller Nachweise sowie die Liste mit den Lehrveranstaltungen von Studierenden mit Familienaufgaben müssen spätestens am 14.09.2025 in der Studiengangskoordination eingehen.
- Der Antrag auf bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen inkl. des ausgefüllten Beratungsformulares von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen müssen spätestens am 17.08.2025 in der Studiengangskoordination eingehen. Die Liste mit den Lehrveranstaltungen muss erst am 14 .09.2024 in der Studiengangskoordination vorliegen.
Beschreibung des Verfahrens:
Verfahrensbeschreibung Familienaufgaben
Verfahrensbeschreibung gesundheitliche Beeinträchtigung und Behinderung
Antrag WiSe 25/26
Lehrveranstaltungsliste WiSe 25/26
Bitte senden Sie die Antragsunterlagen ausschließlich an die u.s. E-Mail Adresse. Unterlagen, die bei anderen E-Mail Adressen eingehen, können nicht berücksichtigt werden!