Im Rahmen des Masterstudiums gibt es die Möglichkeit, auswärtig der TU Braunschweig (z. B. im Ausland oder andere Uni/Institution) erbrachte Leistungen sowie Module, die nur semesterweise einmalig angeboten werden oder Module, die von anderen Fakultäten angeboten werden, nach Überprüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und einer Mentorin/ eines Mentors anzuerkennen.
In Institutionen, in denen im Studiengang Module angeboten werden (z.B. HZI), ist die Anerkennung
einer Leistung/Praktikum im Rahmen des Flexi-Moduls in der Regel nicht möglich.
Das Flexi-Modul kann umfasst 10 LP, und beinhaltet ein mindestens 4 Wochen andauerndes Praktikum, welches von den Studierenden selbst organisiert wird. Die Prüfungsleistung kann ein Referat (mind. 30 min.), ein Protokoll, eine Hausarbeit o.ä. sein. Das Modul kann wahlweise im Wahlpflicht- oder im Schwerpunktbereich, in jeder beliebigen Säule anerkannt werden.
Ist die Anerkennung einer auswärtigen Leistung beabsichtigt, dann bitte unbedingt im Vorfeld, also vor dem Auslandsaufenthalt bzw. vor Antritt des auswärtigen Praktikums mit der Studiengangskoordinatorin Rücksprache halten! Eine nachträgliche Anerkennung ist ggf. nicht gewährleistet!
Zur Anerkennung muss das Formular „Master Antrag auf Anerkennung eines Fleximoduls“ (Homepage Prüfungsamt) ausgefüllt und im Prüfungsamt abgegeben werden.