1. Möglichkeit: Flexi-Modul:
Im Rahmen des Masterstudiums gibt es die Möglichkeit, auswärtig der TU Braunschweig (z. B. im Ausland oder andere Uni/Institution) erbrachte Leistungen sowie Module, die nur semesterweise einmalig angeboten werden oder Module, die von anderen Fakultäten angeboten werden, nach Überprüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und einer Mentorin/ eines Mentors anzuerkennen.
In Institutionen, in denen im Studiengang Module angeboten werden (z.B. HZI), ist die Anerkennung einer Leistung/Praktikum im Rahmen des Flexi-Moduls in der Regel nicht möglich.
Das Flexi-Modul umfasst 10 LP, und beinhaltet ein mindestens 4 Wochen andauerndes Praktikum, welches von den Studierenden selbst organisiert wird. Die Prüfungsleistung kann ein Referat (mind. 30 min.), ein Protokoll, eine Hausarbeit o.ä. sein. Das Modul kann wahlweise im Wahlpflicht- oder im Schwerpunktbereich, in jeder beliebigen Säule anerkannt werden.
Ist die Anerkennung einer auswärtigen Leistung beabsichtigt, dann bitte unbedingt im Vorfeld, also vor dem Auslandsaufenthalt bzw. vor Antritt des auswärtigen Praktikums mit der
Studiengangskoordinatorin Rücksprache halten! Eine nachträgliche Anerkennung ist ggf. nicht gewährleistet!
Zur Anerkennung muss das Formular „Master Antrag auf Anerkennung eines Fleximoduls“ (Homepage Prüfungsamt) ausgefüllt und zusammen mit einer Bescheinigung durch die BetreuerInnen im Prüfungsamt abgegeben werden.
Das Formular zur Anerkennung ist auf der Seite des Prüfungsamtes hinterlegt.
2. Möglichkeit: Forschungspraktikum:
Forschungspraktikum (gilt nur für Studierende der PO3)
Das Forschungspraktikum ist ein mindestens 4 Wochen andauerndes Praktikum, welches von den Studierenden selbst organisiert wird und in der Regel außerhalb der biologischen Institute der TU stattfindet. Das Forschungspraktikum ist im Schwerpunktbereich anzuerkennen. Pro Schwerpunkt ist ein Forschungspraktikum möglich.
Die benotete Prüfungsleistung ist ein 30 minütiges Referat, als Studienleistung werden eine experimentelle Arbeit (Praktikum), ein Praktikumsprotokoll und nach Möglichkeit eine erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsgruppen-Seminar gefordert.
Das Forschungspraktikum umfasst 10 LP. Es ist in Absprache mit den Lehrenden des Forschungsgebietes und anschließend vor Beginn des Praktikums mit der Studiengangskoordinatorin Rücksprache zu halten. Eine nachträgliche Anerkennung ist ggf. nicht gewährleistet!
Zur Anerkennung muss das Formular „Master Formular Forschungspraktikum“ (Homepage Prüfungsamt) ausgefüllt und im Prüfungsamt abgegeben werden.
Das Formular zur Anerkennung ist auf der Seite des Prüfungsamtes hinterlegt.
3. Möglichkeit: Verschiebung eines Moduls
Ihr habt die Möglichkeit einmalig ein Modul von einer Säule in eine andere oder vom Wahlpflicht- in den Schwerpunktbereich oder umgekehrt zu verschieben.
Das Formular zur Verschiebung eines Moduls ist auf der Seite des Prüfungsamtes hinterlegt.