Darf ein gerichtlicher Sachverständiger KI-Tools nutzen oder gefährdet dies die Verwertbarkeit seiner Arbeit?
Prof. Dr. Sarah Rachut ordnet eine Entscheidung des LG Darmstadt (Az.19 O 527/16) ein, das die Vergütung für ein Sachverständigengutachten auf 0 Euro herabsetzte und dies u.a. mit einem unzulässigen KI-Einsatz des Gutachters begründete. Damit setzt sich die Entscheidung mit zwei für viele Konstellationen maßgeblichen Fragen auseinander,
(1) ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, und
(2) auf welche Kriterien der Nachweis eines solcher KI-Einsatz gestützt werden könnte. In ihrer Anmerkung zeigt Sarah Rachut die Schwächen der gerichtlichen Argumentation auf plädiert für eine differenziertere Sichtweise: Entscheidend für Verwertbarkeit und damit Vergütung sei nicht die Quantität des KI-Einsatzes, sondern vielmehr die verbleibende fachliche Verantwortung des Gutachters. Der Umstand, dass überhaupt KI genutzt wurden,…