Aktuelles

Stellenangebote

Studentische Hilfskraft (m/w/d) (28 Stunden monatlich – befristet)

Wir suchen für das Institut für Rechtswissenschaften zum 01.03.2026 eine*n Studentische Hilfskraft (m/w/d) (28 Stunden monatlich – befristet) zur…

Zwei Wissenschaftliche Hilfskräfte (m/w/d) (je 32 Stunden monatlich – befristet)

Wir suchen für das Institut für Rechtswissenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt Zwei Wissenschaftliche Hilfskräfte (m/w/d) (je 32 Stunden monatlich…

Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) (EG 13 TV-L, Vollzeit – befristet)

Wir suchen für das Institut für Rechtswissenschaften zum 01.04.2026 eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) (EG 13 TV-L, Vollzeit –…

Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) in der Rechtswissenschaft (EG 13 TV-L, Vollzeit – befristet)

Wir suchen für das Institut für Rechtswissenschaften zum 01.04.2026 eine*n Wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) (EG 13 TV-L, Vollzeit –…

Termine

Termine für die Master Klausuren im WS 2025/2026

Die Klausuren zu den Mastermodulen finden am 17.02.2026 statt. Die Aufteilung ist wie folgt:

Termine für die Bachelor Klausuren im WS 2025/2026

Die Klausuren zu den Modulen "Grundlagen des Rechts" und "Vertiefung Recht" finden am 26.02.2026 statt. Die Aufteilung ist wie folgt:

News

Rachut – KI-Einsatz bei Sachverständigengutachten: Zulässigkeit und Vergütungspflicht, Anm. zu LG Darmstadt, Beschluss. v. 10.11.2025, 19 O 527/16

Darf ein gerichtlicher Sachverständiger KI-Tools nutzen oder gefährdet dies die Verwertbarkeit seiner Arbeit?

Prof. Dr. Sarah Rachut ordnet eine Entscheidung des LG Darmstadt (Az.19 O 527/16) ein, das die Vergütung für ein Sachverständigengutachten auf 0 Euro herabsetzte und dies u.a. mit einem unzulässigen KI-Einsatz des Gutachters begründete. Damit setzt sich die Entscheidung mit zwei für viele Konstellationen maßgeblichen Fragen auseinander,

(1) ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, und

(2) auf welche Kriterien der Nachweis eines solcher KI-Einsatz gestützt werden könnte. In ihrer Anmerkung zeigt Sarah Rachut die Schwächen der gerichtlichen Argumentation auf plädiert für eine differenziertere Sichtweise: Entscheidend für Verwertbarkeit und damit Vergütung sei nicht die Quantität des KI-Einsatzes, sondern vielmehr die verbleibende fachliche Verantwortung des Gutachters. Der Umstand, dass überhaupt KI genutzt wurden,…

Neuerscheinung: Paschke/Schumacher, DA Kommentar

Der EU Data Act geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission für eine »Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung« zurück. Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsprozesses ist der Data Act nunmehr unmittelbar anwendbares Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.

Prof. Dr. Sarah Rachut in Schriftleitung der „Ordnung der Wissenschaft“ aufgenommen

Die „Ordnung der Wissenschaft“ (ODW) widmet sich den zentralen Rechtsfragen rund um Wissenschaft und Hochschulen und hat sich als Open-Access Zeitschrift mit zahlreichen interdisziplinären Beiträgen als Medium für moderne und offene Rechtswissenschaft etabliert. Sarah Rachut ist seit Dezember 2025 Teil der Schriftleitung und verantwortet den Bereich der (digitalen) Transformation von Recht und Wissenschaft. Die OdW möchte eine breite Diskussion wissenschaftsrechtlicher, wissenschaftspolitischer und wissenschaftsethischer Fragen anregen, alle Interessierten – insbesondere Angehörige in der Wissenschaft unterrepräsentierter Gruppen – sind eingeladen, sich mit Beiträgen und Kommentaren an diesem Diskurs zu beteiligen.

WIN Award für Prof. Dr. Sarah Rachut

Am 27.11.2025 wurde Prof. Dr. Sarah Rachut als eine von drei Personen mit dem WIN Award in der Kategorie „eGovernment Young Leader“ ausgezeichnet. Der Preis würdigt das Engagement von Frauen in den Bereichen E-Government, E-Health und IT, die sich für die digitale Transformation einsetzen und wird jährlich vergeben.

Digital souverän oder so souverän wie gerade möglich?

Der Staat muss digitale Räume schützen, um die Grundrechte der Bürger:innen wirksam zu bewahren. Gleichzeitig wachsen technische Herausforderungen, die Outsourcing kaum vermeidbar machen. Prof. Dr. Sarah Rachut, erläutert im Standpunkt für den Tagesspiegel Backgorund, was das für die digitale Souveränität bedeutet, besonders in sensiblen Bereichen wie der Polizeiarbeit. Hierbei legt sie dar, dass Souveränität für staatliche Stellen eine verfassungsrechtliche Pflicht ist und daher entsprechend in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müsse.

Rachut – Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung

Prof. Dr. Sarah Rachut zeigt in Ihrem Aufsatz (LTZ 2025, S. 271-278) aktuelle Entwicklung und Regulierungsvorhaben im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung auf. Große Hoffnungen liegen hierbei auf dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das auch den Bürokratieabbau maßgeblich vorantreiben soll. Als zentrale Herausforderung zeigen sich bei vielen Digitalisierungsprojekten indes die nicht klar abgegrenzten Kompetenzräume zwischen dem Bunde und den Ländern, sodass oftmals auf eine gemeinsame Entscheidung gesetzt wird. So auch bei dem Aufbau des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern zum Gegenstand hat und nunmehr über einen Staatsvertrag geregelt werden soll. Das NOOTS soll sodann an das EU-Pendant (EU-OOTS) angeschlossen werden, um die Umsetzung des Once-Only-Prinzips unionsweit zu ermöglichen und zugleich den…

Automatisierung in der Landwirtschaft: Forschung für die Zukunft der Agrartechnologie

Forschende aus verschiedenen Fachdisziplinen der Ostfalia Hochschule, der TU Braunschweig und der TU Clausthal arbeiten an einem gemeinsamen Ziel: einem ganzheitlichen Entwicklungsleitfaden für ein Sicherheits- und Automatisierungskonzept für Landmaschinen (GESAL), der sicherheitstechnische, technologische und rechtliche Anforderungen zusammenführt. Das interdisziplinäre Vorhaben läuft unter der Gesamtprojektleitung der Ostfalia Hochschule und wird bis Oktober 2027 mit rund 2,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt.

Prof. Dr. Sarah Rachut neue Juniorprofessorin am IRW

Zum 1. Oktober wurde Sarah Rachut zur Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht an die TU Braunschweig berufen. Sie übernimmt zugleich die stellvertretende Institutsleitung des Instituts für Rechtswissenschaften und wird dort ihre Forschung im Schnittfeld von Öffentlichem Recht und Digitalisierung fortsetzen.

Sarah Rachut wurde für ihr wissenschaftliches und gesellschaftliches Engagement bereits mehrfach ausgezeichnet; für ihre Dissertation „Grundrechtsverwirklichung in digitalen Kontexten“ erhielt sie zuletzt den Dieter Meurer Preis für digitale Innovation im Recht.

Hubert - Landmaschinen maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz

Die neue EU-Maschinenverordnung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer autonomen Zukunft landwirtschaftlicher Maschinen. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und erweitert deren Anwendungsbereich auf moderne Technologien wie maschinelles Lernen und autonome mobile Maschinen. Damit adressiert sie smarte Landmaschinen, die vorrangig nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden, wie Feldroboter oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Dabei werden auch Systeme zur Hindernisdetektion adressiert, die als Schlüsseltechnologie gelten. Insbesondere hier ergeben sich Überschneidungen mit der KI-Verordnung, die dazu führen, dass sicherheitskritische KI-Systeme in Maschinenprodukten als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden. Das Zusammenspiel beider Regelwerke wird Hersteller vor neue regulatorische Herausforderungen stellen. Das IRW wünscht viel Spaß beim Lesen!

Niedersachsen setzt auf die Digitalrechtsexpertise der TU Braunschweig

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat gemeinsam mit dem „Digital Innovation and Transformation Law Hub“ der Technischen Universität Braunschweig ein Forschungsprojekt im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung begonnen. Ziel dieser Kooperation ist die Umgestaltung und Anpassung des Verwaltungsrechts hin zu einem zukunftssicheren Verwaltungsdigitalrechts.