Rachut – KI-Einsatz bei Sachverständigengutachten: Zulässigkeit und Vergütungspflicht, Anm. zu LG Darmstadt, Beschluss. v. 10.11.2025, 19 O 527/16
Darf ein gerichtlicher Sachverständiger KI-Tools nutzen oder gefährdet dies die Verwertbarkeit seiner Arbeit?
Prof. Dr. Sarah Rachut ordnet eine Entscheidung des LG Darmstadt (Az.19 O 527/16) ein, das die Vergütung für ein Sachverständigengutachten auf 0 Euro herabsetzte und dies u.a. mit einem unzulässigen KI-Einsatz des Gutachters begründete. Damit setzt sich die Entscheidung mit zwei für viele Konstellationen maßgeblichen Fragen auseinander,
(1) ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, und
(2) auf welche Kriterien der Nachweis eines solcher KI-Einsatz gestützt werden könnte. In ihrer Anmerkung zeigt Sarah Rachut die Schwächen der gerichtlichen Argumentation auf plädiert für eine differenziertere Sichtweise: Entscheidend für Verwertbarkeit und damit Vergütung sei nicht die Quantität des KI-Einsatzes, sondern vielmehr die verbleibende fachliche Verantwortung des Gutachters. Der Umstand, dass überhaupt KI genutzt wurden, genügt daher nicht allein für die Unverwertbarkeit eines Gutachtens.
Der Beitrag zeigt zudem die Schwierigkeiten der Detektion von KI-generierten Inhalten auf und geht hierbei auch auf die widersprüchlichen und ungeeigneten Kriterien ein, die die Rechtsprechung bisher zum Nachweis von KI-Inhalten herangezogen hat.
Rachut – KI-Einsatz bei Sachverständigengutachten: Zulässigkeit und Vergütungspflicht, Anm. zu LG Darmstadt, Beschluss. v. 10.11.2025, 19 O 527/16
Darf ein gerichtlicher Sachverständiger KI-Tools nutzen oder gefährdet dies die Verwertbarkeit seiner Arbeit?
Prof. Dr. Sarah Rachut ordnet eine Entscheidung des LG Darmstadt (Az.19 O 527/16) ein, das die Vergütung für ein Sachverständigengutachten auf 0 Euro herabsetzte und dies u.a. mit einem unzulässigen KI-Einsatz des Gutachters begründete. Damit setzt sich die Entscheidung mit zwei für viele Konstellationen maßgeblichen Fragen auseinander,
(1) ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, und
(2) auf welche Kriterien der Nachweis eines solcher KI-Einsatz gestützt werden könnte. In ihrer Anmerkung zeigt Sarah Rachut die Schwächen der gerichtlichen Argumentation auf plädiert für eine differenziertere Sichtweise: Entscheidend für Verwertbarkeit und damit Vergütung sei nicht die Quantität des KI-Einsatzes, sondern vielmehr die verbleibende fachliche Verantwortung des Gutachters. Der Umstand, dass überhaupt KI genutzt wurden, genügt daher nicht allein für die Unverwertbarkeit eines Gutachtens.
Der Beitrag zeigt zudem die Schwierigkeiten der Detektion von KI-generierten Inhalten auf und geht hierbei auch auf die widersprüchlichen und ungeeigneten Kriterien ein, die die Rechtsprechung bisher zum Nachweis von KI-Inhalten herangezogen hat.
Rachut – KI-Einsatz bei Sachverständigengutachten: Zulässigkeit und Vergütungspflicht, Anm. zu LG Darmstadt, Beschluss. v. 10.11.2025, 19 O 527/16
Darf ein gerichtlicher Sachverständiger KI-Tools nutzen oder gefährdet dies die Verwertbarkeit seiner Arbeit?
Prof. Dr. Sarah Rachut ordnet eine Entscheidung des LG Darmstadt (Az.19 O 527/16) ein, das die Vergütung für ein Sachverständigengutachten auf 0 Euro herabsetzte und dies u.a. mit einem unzulässigen KI-Einsatz des Gutachters begründete. Damit setzt sich die Entscheidung mit zwei für viele Konstellationen maßgeblichen Fragen auseinander,
(1) ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, und
(2) auf welche Kriterien der Nachweis eines solcher KI-Einsatz gestützt werden könnte. In ihrer Anmerkung zeigt Sarah Rachut die Schwächen der gerichtlichen Argumentation auf plädiert für eine differenziertere Sichtweise: Entscheidend für Verwertbarkeit und damit Vergütung sei nicht die Quantität des KI-Einsatzes, sondern vielmehr die verbleibende fachliche Verantwortung des Gutachters. Der Umstand, dass überhaupt KI genutzt wurden, genügt daher nicht allein für die Unverwertbarkeit eines Gutachtens.
Der Beitrag zeigt zudem die Schwierigkeiten der Detektion von KI-generierten Inhalten auf und geht hierbei auch auf die widersprüchlichen und ungeeigneten Kriterien ein, die die Rechtsprechung bisher zum Nachweis von KI-Inhalten herangezogen hat.