Recht der Digitalisierung

Recht der Digitalisierung

Wir gestalten die Digitale Transformation, insbesondere in Staat und Verwaltung. Das Recht sehen wir dabei nicht als Hürde, sondern als Ermöglichungsfaktor. Gemeinsam mit unserem Forschungspartner, dem TUM Center for Digital Public Services an der Technischen Universität München, erforschen wir die notwendigen Veränderungsprozesse auf dem Weg zu einem zeitgemäßen und gemeinwohlorientierten Gemeinwesen, klären die Rechtslage, entwerfen – wo notwendig und zielführend – neue Rechtsgrundlagen und zeigen genauso auf, wo juristische Hürden abzubauen sind. Schwerpunkte liegen hierbei in den Bereichen Verwaltung, Bildung, Gesundheit und Mobilität, wobei Aspekte der Nachhaltigkeit, Sicherheit und Inklusion eine besondere Rolle spielen. Auch wenn das Staats- und Verwaltungsrecht hierbei im Vordergrund steht, lösen wir uns von tradierten rechtswissenschaftlichen Kategorien und beziehen in unserer ganzheitlichen Betrachtungsweise auch das Zivilrecht und Strafrecht ein: Digitalisierung ist eine Querschnittsmaterie, die in Lebenssachverhalten und nicht in Rechtsgebieten gedacht werden muss.

Neben der notwendigen Grundlagenforschung verstehen wir uns als Ansprechpartner für den öffentlichen und privaten Sektor und treten auch mit der Zivilgesellschaft in einen fruchtbaren Dialog. Unsere jahrelange Projekt-, Beratungs- und Gestaltungserfahrung hilft uns, die Chancen der Digitalisierung zum Wohle Aller zu nutzen.