Auch Studienleistungen (SL) müssen angemeldet werden. Dies verschafft Ihnen wie auch Ihren DozentInnen einen besseren Überblick. SL können im Wintersemester immer vom 01.11. bis 01.12. und im Sommersemester vom 01.04. bis 01.05. angemeldet werden. Ausnahmen hierfür sind:
- Orientierungspraktikum
- Orientierungspraktikum für PsychotherapeutInnen
- Berufsqualifizierende Tätigkeit I
- Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie
Bei den o.g. Modulen muss keine SL angemeldet werden. Diese wird vom Prüfungsamt eingetragen, sofern den Nachweis über die abgeleisteten Stunden eingegangen ist.
Die Studienleistungen Wissenschaftliches Arbeiten I und Wissenschaftliches Arbeiten II im Modul "Einführung in die Psychologie" sind das ganze Semester (sowohl Winter- wie auch Sommersemester) anmeldbar.
Eine Abmeldung von Studienleistungen sollte bis zum Ende des Semesters erfolgen.