(1) Um nach Abschluss Ihres Studiums die Approbationsprüfung ablegen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationsprüfung (NiZza) einreichen.
Meldeschluss hierfür ist
bzw.
Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.nizza.niedersachsen.de in der Rubrik Downloads/Abteilung 2.
Die Anmeldung zur Approbationsprüfung erfolgt eigenverantwortlich. Bei Fragen zur korrekten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an NiZzA.
(2) Um nach der Anmeldung zur Approbationsprüfung und nach der Exmatrikulation an der Universität weiterhin prüfungsrelevante Informationen vonseiten der Universität zu erhalten, bitten wir Sie, eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Vor- & Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an kppt-berichte(at)tu-bs.de zu senden. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Approbationsprüfung bereits exmatrikuliert sein, achten Sie unbedingt darauf, uns eine aktuelle E-Mail-Adresse (nicht Ihre TU-E-Mail-Adresse) mitzuteilen.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie prüfungsrelevante Informationen erhalten, auch wenn Sie schon exmatrikuliert sind.
Bitte melden Sie sich bei uns
oder
angemeldet haben.
(3) Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von uns nach der Universitäts-internen Frist weitere Informationen für die Approbationsprüfung und bezüglich der Einreichung der Anamnesen. Die Prüfung der Anamnesen auf Anonymisierung und die Einreichung bei NiZzA erfolgt in Niedersachsen durch die Universitäten.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Ablauf oder zur Approbationsprüfung:
Leona Rick
Koordination Lehrtherapie
TU Braunschweig – Institut für Psychologie
Abteilung für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Diagnostik
Humboldtstr. 33
38106 Braunschweig
Tel: 0531.391 - 3627
leona.rick(at)tu-braunschweig.de