Ethikkommission

Antragstellung und Informationen

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt in seiner aktuellen Fassung und insbesondere die folgenden Hinweise, bevor Sie Ihren Antrag an die Geschäftsstelle der Ethikkommission schicken:

Bitte beachten Sie, dass die Ethikkommission keine bereits begonnenen Vorhaben begutachtet.

Für studentische Abschlussarbeiten (Bachelor,- und Masterarbeiten) ist die ethische Begutachtung durch die Ethikkommission kein Standardverfahren. Die Ethikkommission wird nur dann tätig, wenn eine ethische Überprüfung von dritter Seite erforderlich ist, z.B. wenn die Abschlussarbeit im Rahmen eines Forschungsprojekts geschrieben wird und diese Daten in einem Journal mit peer review veröffentlicht werden sollen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern bereits vor der Antragstellung an Frau Berghöfer. 

Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Daten anonymisiert oder pseudonymisiert erheben.

Bitte beachten Sie, dass eine Einwilligungserklärung nur rechtlich korrekt verfasst ist, wenn sie den Titel der Studie, den Vor- und Nachnamen der teilnehmenden Person sowie den Ort, das Datum und die Originalunterschrift der teilnehmenden Person enthält.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag mindestens VIER WOCHEN vor dem Starttermin Ihrer Studie oder früher, um eine Begutachtung zu gewährleisten.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag in EINEM zusammengefassten PDF Dokument an Frau Frauke Berghöfer.

 

 

Frauke Berghöfer, M.Sc.
Gaußstraße 23

Geschäftsführung der Ethikkommission (Vertretung)

Ethikkommission der Fakultät für Lebenswissenschaften der Technische Universität Braunschweig