Promovierende der Fakultät für Maschinenbau müssen gemäß §3, Abs. 4b (Promotionsordnung vom 16.05.2017) für mindestens vier Semester an der TU Braunschweig immatrikulieren, darunter das Semester, in dem die Dissertation eingereicht wird. Promovierende sind nicht an die Rückmelde- und Einschreibefristen für Studierende gebunden, die Immatrikulation ist daher auch im laufenden Semester möglich. Voraussetzung für die Einschreibung an der TU ist die Vorlage des schriftlichen Zulassungsbescheids , der nach dem Antrag auf Zulassung durch die Fakultät für Maschinenbau ausgestellt wird. Promovierende, die zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens noch in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind, können beim Immatrikulationsamt einen Antrag auf Umschreibung stellen, sofern die Immatrikulation möglichst nahtlos fortgesetzt werden soll.
Das Immatrikulationsamt informiert auf dieser Seite zum Thema Immatrikulation von Promovierenden und über die notwendigen Unterlagen.
Promovierende mit einem Studienabschluss aus dem Ausland wenden sich bitte an das Mobile Researcher's Center im International House der TU Braunschweig.