Um Ihre Studienleistungen und Ihr Praktikum anrechnen lassen zu können, müssen Sie alle administrativen Belange unbedingt vorher klären. Sprechen Sie mit Ihrer Gastuniversität und -schule über die Leistungen, die Sie dort erbringen müssen und lassen Sie Ihr Vorhaben sowohl von Ihrer Gastuniversität und -schule als auch von den jeweilig Zuständigen an der TU Braunschweig unterzeichnen. Konkrete Absprachen und schriftliche Bestätigungen sollten in Ihrem eigenen Interesse liegen. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen und weiterführenden Links auf einen Blick.
Auf der Seite des International House finden Sie Informationen über alle Schritte der akademische Anerkennung an der TU Braunschweig.
Ein Schulpraktikum im Ausland können Sie als Vertiefungspraktikum anrechnen lassen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren und das Schulpraktikum für min. sechs Wochen unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen und mit schriftlicher Bestätigung der Auslandsschule antreten. Es müssen die gleichen Voraussetzungen wie im Inland erfüllt werden. Für konkrete Absprachen wenden Sie sich bitte an das Büro für Schulische Praktika.
Je nach Art des Aufenthalts sind unterschiedliche Personen für die Anerkennung zuständig. Alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Anglistik und Amerikanistik.
Eine Übersicht über alle notwendigen Reisevorbereitungen finden Sie auf den Seiten des International House.