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    • Energie sparen in der Zukunft

Informationen für Studierende

Die TU Braunschweig hat einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Strom- und Gasverbrauchs entwickelt. Hiermit wollen wir unseren Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise und zur Reduzierung der Treibhausgasemmissionen leisten. Dafür müssen wir alle leider auf einige Annehmlichkeiten der letzten Jahre verzichten.

In dem durch den Senat einberufenen Beratungsgremium Versorgungssicherheit besteht Einigkeit darüber, dass der Präsenzbetrieb für die TU Braunschweig eine hohe Priorität hat. Ein vollständiger Lockdown würde die Problematik der Energieversorgung und Energiekosten allein unseren Beschäftigten und Studierenden aufbürden. Daher lautet unsere Prämisse auch: Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit in Forschung, Lehre und Verwaltung soll trotz aller Sparmaßnahmen nicht vermindert und solange wie möglich aufrechterhalten werden. Gleichwohl sind Einschnitte im Arbeitsalltag und im Studium zu erwarten, die uns alle betreffen werden.

Energiepreispauschale: Zugangscodes

Teilen Sie Ihre Ideen mit uns!
energiesparen(at)tu-braunschweig.de

Haben Sie eine Idee oder Best Practice-Lösung zum Energiesparen? Melden Sie sich gern bei uns.

  • Was wir zentral regeln ...
  • Was jeder tun kann ...
  • Was wir umsetzen ...
  • Was wir nicht weiterverfolgen ...

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Was wir zentral regeln ...

  • Der Höchstwert für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen für körperlich leichte und überwiegend sitzenden Tätigkeiten (Seminarräume, Lernplätze) beträgt 19°C.
  • Lagerräume oder Gemeinschafts- und Verkehrsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, werden nicht beheizt. Studentische Arbeitsplätze in Foyers und Fluren sind hiervon ausgenommen.
  • Räumliche Verlegung von Wochenendveranstaltungen (Blockseminare) in zwei Gebäude am Campus Nord mit dem Ziel, möglichst wenig Gebäude zu beheizen.
  • Einschränkung der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek, mit dem Ziel die Heizzeiten der energie-ineffizienten UB zu reduzieren. Wegfallende Lernplätze werden in energetisch günstigeren Räumen zur Verfügung gestellt, so dass ausreichend Lernplätze zur Verfügung stehen.
  • Das neue Studierendenhaus neben dem Altgebäude öffnet bereits ab Montag, 02.01.2023, seine Türen. Bis 31.03.2023 stehen die 160 Lernplätze jeden Tag von 8-22h allen Studierenden zur Verfügung.
  • Im Masch.Bau-Studierendenhaus am Langen Kamp 19 d können Sie nach Registrierung und Online-Raumreservierung arbeiten.

  • Zugang zu Lernplätzen im „Studihaus“ am Wendenring 1-4 erhalten Sie über den AStA während dessen Service-Öffnungszeiten (Mo-Do, 10-14h, Katharinenstr. 1).

  • An den Wochenenden stehen im Wintersemester auf dem Campus Nord im Bienroder Weg 85 (Sa-So, 9-18h) Lernplätze in eigens dafür vorgesehenen Räumen, aber auch in nicht genutzten Seminarräumen zur Verfügung.

  • Alle zentralen Vorlesungs- und Seminarräume können als Lernräume genutzt werden, wenn sie nicht belegt sind. Durch einen QR-Code kann der Belegungsplan eingesehen werden.
  • Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (etwa Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher) werden außer Betrieb genommen.
  • Anlagen zur Außenbeleuchtung aus rein ästhetischen Gründen werden abgeschaltet. Die Innen- und Außenbeleuchtung der TU Braunschweig erfüllt die gesetzlichen Standards für die Unfallverhütung und Verkehrswegesicherungspflicht. Teilweise dient sie auch dem Schutz von Vandalismus und der Sicherheit auf dem Campus. Die Außenbeleuchtung ist bereits zu 70 % auf LED umgestellt.

Was jeder tun kann ...

Ein Holzthermometer zeigt 19 Grad Celsius an.
Ein Holzthermometer zeigt 19 Grad Celsius an.

Heizenergie

  • Tragen Sie eine angemessene Bekleidung, die auch bei niedrigeren Temperaturen in den Räumlichkeiten warmhält. 
  • Halten Sie die Türen geschlossen, die Flure und Treppenhäuser werden überwiegend nicht geheizt.

Strom sparen

  • Schalten Sie tagsüber das Licht aus und öffnen Sie Jalousien, um das Tageslicht zu nutzen. 
  • Vermeiden Sie Standby-Stromverbrauch. In der Regel geht es hier zwar nur um geringe Verbräuche, aber jede Kilowattstunde zählt.
  • Aufzüge haben selbstverständlich ihre Berechtigung. Wenn möglich: Reduzieren Sie die Nutzung von Aufzügen, nehmen Sie lieber das Treppenhaus - das spart Strom und ist gesünder.

Organisatorische Fragen

  • Gehen Sie sparsam mit Papier und Ausdrucken um – verwenden Sie elektronische Alternativen.

Mobilität

  • Für den Weg zum Campus Fahrrad und ÖPNV statt des Autos nutzen.

Was wir umsetzen ...

  • Dächer der TU sind bereits in erheblichem Umfang mit Solarkollektoren (Photovoltaik) ausgestattet. Diese und weitere Energieeffizienzmaßnahmen sind zu sehen in einer Übersicht des GB3.
  • Durch die Nutzung von sehr sparsamen Leuchtmitteln in vielen Bereichen wurde bereits viel Strom eingespart. Die Außenbeleuchtung ist bereits zu 70 % auf LED umgestellt. In vielen Innenbereichen wurden bereits Bewegungsmelder installiert, um die Beleuchtung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Umstellungen bedürfen sehr viel Zeit und sind ein fortlaufender Prozess.
  • Im Rahmen der Energiekostenbudgetierung haben wir im Gebäudebestand von 2013 bis heute ca. 20 % Strom und 14 % Heizenergie eingespart.
  • Der Austausch veralteter Kühlschränke ist bereits weitgehend umgesetzt.
  • Geprüft wird die Abschaffung von Fax-Geräten und wurde teilweise in der Verwaltung bereits umgesetzt.
  • Energieeffizientere Laptops anstatt Desktop-PCs sind in der Verwaltung mittlerweile Standard.
  • Mehr vegetarische Mahlzeiten werden in der Mensa schon angeboten: Wie die Mensa nachhaltiger wirtschaftet, ist auf der Seite des Studentenwerks beschrieben.
  • Die Wiederinbetriebnahme von Rotationswärmetauschern oder Umluftmischkammern bei Lüftungsanlagen stellt ein erhebliches Einsparpotenzial dar und ist umgesetzt. Wir hoffen, dies auch im nächsten Winter aufrechterhalten zu können. Aufgrund der Corona-Pandemie musste hier auf eine 100%ige Frischluftzufuhr gewechselt werden, sodass die Abwärme nicht genutzt werden konnte.
  • In enger Abstimmung mit den Nutzer*innen werden gebäudebezogene Energieeinsparpotenziale identifiziert  und Maßnahmen daraus abgeleitet. Dies können etwa die Reduktion von Nutzungszeiten, die Minimierung ungenutzter, aber beheizten Flächen sein. Hierzu kann auch gehören, dass die Auslastung energieintensiver Anlagen optimiert wird.
  • Das mobile Arbeiten wurde bereits auf bis 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit für unsere MTV durch eine Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung ermöglicht. Weitere Spielräume befinden sich aktuell in Prüfung.
  • Die Ausweitung der Schließzeiten zum Jahreswechsel wäre eine tiefgreifende Maßnahme mit sehr komplexen Fragestellungen für Forschung, Lehre, Transfer, aber auch den Verwaltungsbetrieb. Die Prüfung dieser Anregung wird daher sehr viel Abstimmungsbedarf nach sich ziehen.

Was wir nicht weiterverfolgen ...

  • Die TU Braunschweig versteht sich als Präsenzuni. Lehre, Forschung und Betrieb sollen nicht unnötig beschränkt werden. Das heißt, wir planen einen vollständigen Präsenzbetrieb auch im Wintersemester und werden uns so lange es geht nicht unnötig einschränken. Gleichzeitig kann es aber dazu kommen, dass einige Services nur zu begrenzten Zeiten angeboten werden oder Schließzeiten angepasst werden. Die Umstellung auf digitale Lehrformate hätte nur einen geringen energetischen Einspareffekt, da die meisten - zumal energieintensiven - Infrastrukturen von Beschäftigten und Lehrenden gleichermaßen genutzt werden.
  • Programmierbare Thermostatventilköpfe an den Heizungen haben aufgrund der hohen Wartungsintensität (Programmierung/Batteriewechsel) bezogen auf die gesamte Universität eine schlechte Kosten-/Nutzenbilanz. Diese Maßnahme kann daher leider nicht umgesetzt werden. Besser funktioniert die zentrale Absenkung (siehe oben), die durch das individuelle Heizverhalten unterstützt wird.
  • Den vielen Nachfragen entnehmen wir, dass das Dienstradleasing, wie z. B. bei Job-Rad, durchaus eine beliebte Option darstellt. Hier bedarf es einer Grundlage im Tarifvertrag, die eine Gehaltsumwandlung zum Dienstradleasing gestattet. Ohne diese tarifvertragliche Grundlage ist dies für Beschäftigte des Landes leider nicht möglich.
  • Die Einrichtung einer internen Seite zur Etablierung von Fahrgemeinschaften für Pendler ist rechtlich voraussetzungsvoll. Unklar ist beispielsweise auch, ob für den Aufbau und die Pflege einer entsprechenden Website Landesressourcen aufgewendet werden dürften. Über unsere bestehenden Kommunikationsplattformen, beispielsweise den TU-Chat, können Sie sich aber auch bereits jetzt miteinander vernetzen.
  • In unseren Büros werden jede Menge Multifunktionsdrucker betrieben. Geräte aus einem Rahmenvertrag dürfen nicht abgeschaltet werden, da nachts Wartung und Service vorgenommen werden. Dies gilt auch für andere Geräte, die über das TU-Netz angesteuert werden. Teilweise sind Multifunktionsdrucker zudem als Fax aktiv und sollten daher ständig erreichbar bleiben. Bei vielen Geräten erzeugt das "Hochfahren" zusätzliche Verbrauchskosten und Verschleiß, da eine Reinigung von Düsen vorgenommen wird und sich Druckköpfe justieren. Tatsächlich sind die Geräte also überwiegend auf einen Betrieb im Standby optimiert.
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