Die steigenden Energiekosten belasten nicht nur Privathaushalte, sondern auch den Haushalt öffentlicher Einrichtungen. Schon 2013 führten Änderungen in der Energiepolitik zur signifikanten Erhöhung des zentralen Energiebudgets der Technischen Universität Braunschweig. Daher wurde schon vor fast zehn Jahren eine Arbeitsgruppe Energiekostenbudgetierung an der TU Braunschweig einberufen, deren Aufgabe es auch war Einsparpotenziale zu identifizieren.
Gegenüber 2013 verbraucht die Technische Universität Braunschweig heute etwa 14 Prozent weniger Fernwärme und 20 Prozent weniger Strom. Die TU Braunschweig ist damit einer der Vorreiterinnen unter den Niedersächsischen Hochschulen. Für diesen Winter hat sich die TU Braunschweig nun das Ziel gesetzt, weitere 20 Prozent Energie zu sparen. Die Bundesregierung hat mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen einen Rahmen vorgegeben. Die Regierung des Landes Niedersachsen hat ebenfalls diverse Maßnahmen vorgelegt, um den Energieverbrauch in seinen eigenen Liegenschaften und Gebäuden schnell und spürbar zu reduzieren.
Diese bilden den Rahmen für die neuen zentralen Energiesparmaßnahmen der TU Braunschweig. Mit eigenen PV-Anlagen erzielt die Universität bereits jetzt eine Gesamtleistung von über 1.000 kWp – zum Vergleich: Die hiermit erzeugte Energiemenge entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 220 Einfamilienhäusern. Durch die Erneuerung von Lüftungsanlagen in Laborgebäuden werden weitere erhebliche Einsparungen realisiert. Damit unsere neuen Maßnahmen volle Wirkung entfalten, sind wir auf die Mitwirkung unserer Studierenden und Mitarbeiter*innen angewiesen.
Vorlesung zu Ende? Technik aus! Licht aus! – Diese und weitere Energiespartipps enthält die zweisprachige Plakatserie zum Ausdrucken.
Der Höchstwert für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen für körperlich leichte und überwiegend sitzenden Tätigkeiten (Büro) beträgt 19°C.
Lagerräume oder Gemeinschafts- und Verkehrsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, werden nicht beheizt.
Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (etwa Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher) werden außer Betrieb genommen.
Lagerräume oder Gemeinschafts- und Verkehrsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, werden nicht beheizt.
Anlagen zur Außenbeleuchtung aus rein ästhetischen Gründen werden abgeschaltet.
Der Betrieb von Heizlüftern, Klimaanlagen oder ähnlichen Geräten im Büro ist untersagt.
Mobiles Arbeiten wird zeitlich befristet ausgeweitet , wenn dies auch im Interesse des Arbeitnehmers ist.
Die Schließzeit zum Jahreswechsel 2022/2024 wird vom 23.12.2022 bis einschließlich 06.01.2023 verlängert.