Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für Ihre Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie. Dabei muss die Abschlussprüfung das Fach Klinische Psychologie einschließen.

Achtung: Ein Masterabschluss in Psychologie ist nicht automatisch äquivalent zum Diplom in Psychologie!

Alle Rechte bei TU Braunschweig

Bewerber*innen, die einen Master of Science erworben und somit keinen Diplomabschluss in Psychologie haben, müssen sicherstellen, dass Abschlüsse und Prüfungsleistungen, die sie im Rahmen ihrer Masterstudiengänge erbracht haben, in Art und Umfang äquivalent zum Diplom in Psychologie, das regelhaft das Fach Klinische Psychologie einschließt, anzusehen ist.

Eine rechtsverbindliche Prüfung und Auskunft über die Äquivalenz kann ausschließlich der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) vornehmen.

Wenn Sie weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen noch ihren Abschluss nach § 5 PsychThG an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Näheres regelt die Neufassung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH) der Technischen Universität Braunschweig (Bek. vom 18.03.2021, Amtl. Bekanntmachung TU Verkündungsblatt Nr. 1340), in der jeweils gültigen Fassung.

Bei näherem Interesse können Sie sich gern hier die derzeit gültige Zulassungsordnung des WSPP sowie hier die aktuelle Änderungsordnung der Zulassungsordnung auf 20 TN anschauen. Unter §2 sind beispielsweise die Zulassungsvoraussetzungen noch einmal genau erläutert.