Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, führen wir bei Ihnen ein zweischrittiges Auswahlverfahren durch:
Der Zulassungsausschuss entscheidet im Anschluss unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze, des Gespräches und Ihrer eingereichten Unterlagen, ob Sie zum WSPP zugelassen werden können.
Über die endgültige Zulassung werden Sie schriftlich über das Immatrikulationsamt informiert.
Zu den Einschreibeunterlagen gehört auch ein Krankenversicherungsnachweis, den Sie sich von Ihrer Krankenkasse anfordern müssen, wenn Sie noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben bzw. kein*e Doktorand*in sind.