Zulassungsverfahren

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, führen wir bei Ihnen ein zweischrittiges Auswahlverfahren durch:

  1. Einstufung in ein Punktesystem, in das Abschlussnote und relevante Vorerfahrungen einfließen. Hier ist die Mindestvoraussetzung das Erreichen von vier Punkten.
  2. Bei Erfüllung der Mindestvoraussetzung laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, um die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Ausbildung mit Ihnen detailliert zu besprechen.

Der Zulassungsausschuss entscheidet im Anschluss unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze, des Gespräches und Ihrer eingereichten Unterlagen, ob Sie zum WSPP zugelassen werden können.
Aufgrund einer 2022 geschlossenen Kooperation werden für  Masterabsolvent*innen der Stiftung Universität Hildesheim bis zu fünf Plätze im Jahr reserviert.

Zulassungsverfahren WSPP

Über die endgültige Zulassung werden Sie schriftlich über das Immatrikulationsamt informiert.

Zu den Einschreibeunterlagen gehört auch ein Krankenversicherungsnachweis, den Sie sich von Ihrer Krankenkasse anfordern müssen, wenn Sie noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben bzw. kein*e Doktorand*in sind.