Glücklicherweise haben unsere Nutzer*innen breite Kenntnisse von unserem stetigen Bemühen, sämtliche Angebote so kostenextensiv wie möglich zu gestalten. In dieser für ALLE Menschen schweren Zeit unterstützen uns gerade diese Sportler*innen, indem sie auf die Rückzahlung anteiliger Kursbeiträge -im Sinne einer spendenähnlichen Unterstützung- verzichten. Hierfür danken wir Ihnen/Euch außerordentlich, zumal es uns entscheidend hilft, auch in Zukunft unsere subsidiäre Handlungsfähigkeit bewahren zu können. Im Rahmen unserer geschäftlichen Möglichkeiten, können wir allen anderen Nachfragenden anbieten, bereits an das Sportzentrum gezahlte Kursgebühren des Wintersemesters anteilig auf künftige Buchungen im SS 2020 anzurechnen. Auch eine Rückzahlung kann auf schriftliche Anfrage (sportzentrum@tu-braunschweig.de) möglich sein, aus organisatorischen Gründen sind beide Optionen erst ab einer Summe von 10€ und mehr möglich.
Für Anmietungen gilt die Regelung wie für bereits gezahlte Kursgebühren des Wintersemesters, jedoch erst ab einem Wert von 20€. Die Verrechnung auf zukünftige Anmietungen ist aus administrativen Gründen leider nicht möglich. Eine Rückzahlung kann auf schriftliche Anfrage (sportzentrum@tu-braunschweig.de) möglich sein.
Das gesamte Team des Sportzentrums ist während der Öffnungszeiten per Telefon und E-Mail erreichbar. Dies gilt auch für unsere Geschäftsstelle. Briefe können in den Außenbriefkasten geworfen werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Alle nötigen Kontaktinformationen findet ihr auf unserer Unterseite Kontakt.
Leider können wir aufgrund der momentanen Situation das Unisportfest und die Unichallenge nicht stattfinden lassen. Wir bitten um euer Verständnis, und freuen uns wenn ihr nächstes Jahr hoffentlich wieder dabei seid!