Zielvorstellung

Die moderne Justiz steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Steigende Fallzahlen in Massenverfahren und eine wachsende Sachverhaltskomplexität treffen auf knapper werdende personelle Ressourcen. In diesem dynamischen Umfeld bietet der Einsatz künstlicher Intelligenz die Chance, Verfahren effizienter zu gestalten und den Zugang zum Recht zu erleichtern. 

Im Projekt TITAN untersuchen wir, wie generative Sprachmodelle und KI-gestützte Assistenzsysteme die Justiz dahingehend nachhaltig stärken können, ohne deren fundamentale Prinzipien zu gefährden. Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen untersuchen, ob künstliche Intelligenz Funktionen im Justizsystem effizient erfüllen kann, sodass Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat gestärkt werden.

TITAN soll dafür eine fundierte wissenschaftliche Basis schaffen – von der technischen Grundlagenforschung über empirische Evaluationen bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen. So bereiten wir den Weg für einen KI-Einsatz, der die Resilienz des Rechtsstaats fördert und den hohen Anforderungen unserer Justiz an Integrität und Nachvollziehbarkeit gerecht wird.
 

Die Kernziele unserer Forschung

  1. Interdisziplinäre Risikomodellierung:  Um Vertrauen zu schaffen, analysieren wir KI-Systeme aus vier Perspektiven: technisch, psychologisch, ökonomisch und rechtlich. Nur wenn wir Risiken wie systematische Diskriminierung oder mangelnde Transparenz („Black Box“) verstehen, können wir sie ausschließen.
    Dabei erarbeiten wir gezielte Arbeitsgestaltungs- sowie veränderungsbegleitende Maßnahmen. Ziel ist es, Chancen zu konkretisieren und eine solide Daten-Governance zu etablieren, die unter anderem die Qualität und Aktualität der Trainingsdaten dauerhaft sicherstellt.
  2. Sicherung der Verantwortlichkeit: KI darf kein „Problem der vielen Hände“ (problem of many hands) schaffen, bei dem unklar ist, wer für eine Entscheidung haftet. Wir erforschen Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Richterinnen und Richter stets die kausale und epistemische Kontrolle behalten. Die Letztentscheidungsgewalt bleibt menschlich. Gleichzeitig müssen diejenigen, die Recht suchen oder von der Rechtsprechung betroffen sind, klare Verantwortlichkeiten in der Justiz erkennen können. 

  3. Definition der informationstechnischen Anforderungen: Formulierung der Voraussetzungen informationstechnischer Systeme an sinnvolle Anwendungsfelder und Einsatzszenarien von KI für die Unterstützung des Justizsystems.

  4. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung des geltenden Rechts: Um die Einführung und Anwendung lernfähiger Sprachsysteme im Justizsystem zu ermöglichen und akzeptabel zu gestalten.