Das IRW widmet sich unter der Leitung von Prof. Dr. Sarah Rachut der Frage, wie eine gendergerechte, inklusive und nicht-diskriminierende Sprache in der Rechtswissenschaft konkret aussehen kann.
Bei der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Inhalte, kommen typischerweise Fallbeispiele zum Einsatz, d.h. kurze Fälle, die die Übertragung der abstrakt-generellen Vorgaben auf konkret-individuelle Sachverhalte ermöglichen und der Anwendung der rechtswissenschaftlichen Methoden dienen. Diese sollen möglichst eingängig sein und weder durch ihre Protagonisten noch Umstände von den zu illustrierenden rechtlichen Problemen ablenken. Diese Intention führt jedoch dazu, dass sich in rechtswissenschaftlichen Fallbeispielen oftmals Stereotype wiederfinden und teils sexistische oder diskriminierende Klischees reproduziert werden. 2017 machte eine Studie erneut auf diese Defizite in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung in Deutschland aufmerksam (Valentiner, (Geschlechter)Stereotype in juristischen Ausbildungsfällen, Universität Hamburg, 2017). Auch knapp zehn Jahre später ist die juristische Ausbildung weiterhin von solchen negativen Beispielen durchzogen und Studierende sammeln unter dem Titel „Üble Nachrede“ in den sozialen Medien entsprechenden Fallangaben.
Im Rahmen des Projekts werden zunächst Studien, allgemeine und fachspezifische Leitfäden sowie regulatorische Vorgaben gesichtet und ausgewertet. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Team konkrete Empfehlungen für die Sprache in juristischen Lehr- und Lernmaterialien sowie Grundsätze für die Gestaltung inklusiver juristischer Fallbeispiele. Die Ergebnisse werden in einem kompakten Leitfaden zusammengefasst, welcher abschließend Open Access veröffentlicht wird.
Das Projekt wird gefördert durch das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies (BZG).