Beispiele:
Sanktionsmodelle
- Reines Sanktionsmodell
--> Sanktionierung von flächenmäßigen Überausstattungen - Bonus-Malus-Modell
--> Bonus bei Flächenabgaben, Malus bei Flächenüberschreitungen
- Mieter-Vermieter-Modell
--> Zahlungspflicht für alle Flächen - „…“
- Spitzenausgleichsmodell (für die TU BS angepasst)
Vergleich zu anderen Universitäten:
Weitere Vorgehensweise:
Es wird eine Masterarbeit mit dem Thema „Allokation und Steuerung von Flächenressourcen am Beispiel der TU Braunschweig“ angefertigt und auf Grundlage dieser wird die „AG Fläche“ eine Empfehlung für die Gremien fassen. Abgabe der Masterarbeit ist der 1.10.21, sodass im Winter eine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Das „Spitzenausgleichsmodell“ soll für alle Nutzer fair, transparent und flexibel sein.