Eine der kostenintensivsten Ressourcen an Hochschulen stellt nach dem Personal die Fläche dar. Eine effiziente und bedarfsgerechte Nutzung dieser Flächen ist entscheidend für die Qualität und Leistungsfähigkeit von Forschung und Lehre. An der TU Braunschweig ist die Nutzung der verfügbaren Flächen ein zunehmend wichtiger Aspekt. Die bestehenden Räumlichkeiten sind bereits weitgehend ausgelastet und die teilweise angemieteten Flächen verursachen zusätzliche Kosten und belasten das Budget.
Eine zielgerichtete Flächensteuerung ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer langfristigen Planung. Sie verfolgt das Ziel, vorhandene Raumressourcen transparent, gerecht und flexibel zu nutzen und so den Anforderungen von Forschung und Lehre gerecht zu werden. Durch strategische Planung, Verwaltung und bedarfsgerechte Zuweisung von Flächen sichert die Flächensteuerung die notwendige Infrastruktur für eine zukunftsfähige Universität.
Die Landeshochschulplanung verfolgt konkrete Ziele in Forschung und Lehre, die auch die Flächensteuerung der Hochschulen betreffen. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Instrumente eingesetzt, darunter Rahmenvereinbarungen, Zielvereinbarungen und Landeshochschulentwicklungspläne. Die Konzepte für die Flächensteuerung orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und müssen gelebte Praktiken und verwendete Begriffe berücksichtigen.
Es lassen sich zwei unterschiedliche Steuerungsansätze unterscheiden:
Indirekte Steuerung: Hierbei obliegt es den Hochschulen, ihre Entwicklungspläne auf Basis von Flächenbedarfen und Entwicklungsperspektiven zu konkretisieren.
Aus: Landesrechnungshof, 18.09.2017: Prüfung: "Flächenmanagement an Hochschulen"
Aus: Präsidiumssitzung TU BS vom 30.10.2019
Präsidiumsbeschlüsse vom 16.12.2015, 18.10.2017 + 11.04.18. + 16.10.19. Die AG Modellfindung hat die Grundsätze für das Flächensteuerungsmodell erarbeitet. Zur Einführung und Umsetzung muss ein externer Dienstleister mit der Flächenbedarfsermittlung für die Einrichtungen der TU beauftragt werden.
Aus: Präsidiumssitzung vom 14.04.2021
Die Projektgruppe AG Fläche ist ein Projekt der Hochschulleitung.
Unter dem Namen AG Modellfindung finden seit 2018 etwa alle zwei Monate Treffen statt, an denen alle Fakultäten vertreten sind.
Das niedersächsische MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) legt die Vorgaben für die Bedarfsbemessung fest. Diese Eingangsgrößen müssen für alle baulichen Entwicklungsplanungen herangezogen werden. Das aktuelle Grundlagenpapier ist vom 03.07.2019 und gilt für ganz Niedersachsen.
Bei Neubauten oder Sanierungen werden diese Grundlagen bereits genutzt und werden deshalb vom MWK genehmigt.
Rahmenbedingungen:
Datengrundlage:
--> Daten aus dem SAP, CAFM, HIS
Verfahren zur Ermittlung Flächenbedarf:
Für die TU BS wurde das Einzelbemessungsverfahren gewählt, da…
Beispiele:
Sanktionsmodelle
Vergleich zu anderen Universitäten:
Weitere Vorgehensweise:
Es wird eine Masterarbeit mit dem Thema „Allokation und Steuerung von Flächenressourcen am Beispiel der TU Braunschweig“ angefertigt und auf Grundlage dieser wird die „AG Fläche“ eine Empfehlung für die Gremien fassen. Abgabe der Masterarbeit ist der 1.10.21, sodass im Winter eine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Das „Spitzenausgleichsmodell“ soll für alle Nutzer fair, transparent und flexibel sein.