EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Was ist die DSGVO?

Die am 25.05.2016 in Kraft getretene "Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/ EG", kurz "Europäische Datenschutz-Grundverordnung" ("EU-DSGVO" bzw. auch "DSGVO" oder "DS-GVO"), gilt nach der Übergangfrist von zwei Jahren seit dem 25.05.2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als unmittelbar anwendbares Recht.

Als EU-Verordnung hat sie gegenüber den nationalen Datenschutzgesetzen zwar grundsätzlichen Anwendungsvorrang, jedoch enthält sie neben ihren 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln und Regelungsaufträgen für die nationalen Gesetzgeber.

Hieraus resultiert in Deutschland für den Bereich des Bundesdatenschutzes das "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)", welches im Mai 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

Das auf Landesebene primär anzuwendende neue NDSG stellt vor allem ein Ergänzungsgesetz zur EU-DSGVO dar. Die EU-DSGVO ist "über dem NDSG" anzuwenden, soweit im NDSG datenschutzrechtliche Aspekte aus der EU-DSGVO nicht gesondert geregelt werden oder sich datenschutzrechtliche Regelungen der EU-DSGVO und des NDSG widersprechen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (Teilnahme am wirtschaftlichen Wettbewerb und Verarbeitung personenbezogener Daten) gelten auch die entsprechenden Regelungen des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als Teil des DSAnpUG-EU.