Ab dem Sommersemester 2022 haben die Studierenden die Möglichkeit sich Termine für eine Sprechzeit zu buchen. Dies geschieht über das System StudIP (https://studip.tu-braunschweig.de). Sie können direkt den nebenstehenden Link anklicken oder im StudIP nach "Prüfungsamt Wirtschaftsinformatik/ToM/Sozialwissenschaften" suchen und dann auf Sprechstunden klicken, um einen Termin zu vereinbaren.
Folgende Hinweise gibt es für diese Sprechzeiten:
Die Sprechzeiten sind zum Klären von Problemen rund um den Studienverlauf gedacht. Deshalb geben Sie beim Buchen direkt das Thema Ihres Problems ein, damit wir Sie besser beraten können.
Unterlagen (Abschlussarbeiten (so sie vorher digital eingereicht wurden), Leistungsnachweise, Anträge auf Anerkennung von Leistungen etc.) sollen weiterhin per Post eingereicht werden. Dafür nutzen Sie bitte den normalen Postweg oder den zentralen Briefkasten der TU Braunschweig. Sie finden diesen im Forumsgebäude (Universitätsplatz 2) - siehe Grafik unten. Wir haben vor Ort keinen Briefkasten.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Corona-Regeln beim Betreten der TU-Gebäude.
Sie finden den zentralen Briefkasten der TU im Forumsgebäude (Universitätsplatz 2).
Prüfungsanmeldezeitraum für das Wintersemester 2023-2024
Grundsätzlich sind alle Prüfungen online anzumelden. Für Prüfungen, bei denen dies nicht möglich ist, kann eine schriftliche Anmeldung mit folgendem Formular erfolgen:
ein Anmeldeformular (erhältlich online und im Prüfungsamt)
Die Anmeldung Ihrer Prüfungsleistungen muss während des Anmeldezeitraums erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise die hierzu per E-Mail bzw. auf den Websites bekanntgegeben werden.
Außerhalb des oben genannten Anmeldezeitraums werden auch auf Antrag keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
Bitte beachten Sie folgende Umstände: Da die Termine für mündliche Prüfungen eigenständig mit den Instituten vereinbart werden müssen, ist für die Online-Anmeldung mündlicher Prüfungen im Online-System ein fiktives Prüfungsdatum hinterlegt. Dieses Datum markiert den ersten Tag des Prüfungszeitraums und somit den Tag, ab dem im jeweiligen Semester mündliche Prüfungen stattfinden können (im Wintersemester 2023-2024: 29.01.2024).
Was ist bei der Anmeldung und Abgabe einer Masterarbeit zu beachten?
Das Thema der Masterarbeit muss aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Bitte beachten Sie, dass Sie während der Bearbeitung der Masterarbeit immatrikuliert sein müssen!
Die Anmeldung der Masterarbeit ist möglich, sobald Sie 60 Leistungspunkte im Masterstudiengang Technologie-orientiertes Management erbracht haben und diese dem Prüfungsamt vorliegen. Ob Sie die erforderlichen 60 Leistungspunkte erreicht haben, können Sie im Prüfungsamt erfragen, oder unter https://vorlesungen.tu-bs.de selbst überprüfen. Falls Sie die Anmeldung zur Masterarbeit ohne die erforderlichen Vorleistungen einreichen, wird die Anmeldung nicht anerkannt. Des Weiteren kann die Masterarbeit NICHT mit demselben Titel erneut angemeldet werden.
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich einen Betreuer suchen und ein Thema für Ihre Masterarbeit absprechen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben möchten, ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie sich zunächst einen Betreuer an der TU Braunschweig suchen! Zur Anmeldung der Arbeit ist das Anmeldeformular „Anmeldung einer Abschlussarbeit im Studiengang Technologie-orientiertes Management“ zu verwenden, das vor dem Prüfungsamt aushängt und auch hier zu finden ist. Das ausgefüllte und von Ihnen und dem Prüfer unterzeichnete Anmeldeformular wird vom Institut an das Prüfungsamt übersandt und die Arbeit ist somit angemeldet. Ab dem auf der Anmeldung angegebenen Datum läuft die Bearbeitungszeit von sechs Monaten, der Abgabetermin liegt dementsprechend genau sechs Monate nach dem Anmeldedatum (Beispiel: Anmeldedatum: 18.11.2009 -> Abgabedatum: 18.05.2010).
Ab sofort werden Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) in TUConnect hochgeladen. Die Abgabe per E-Mail oder auf Datenträgern entfällt. Als Abgabedatum gilt das Hochladedatum der Abgabe im Prüfungsamt.
Es müssen keine gebundenen Exemplare mehr im Prüfungsamt abgegeben werden. Prüfende können die Abgabe eines gedruckten Exemplars innerhalb von 5 Tagen ab dem Hochladedatum fordern. In dem Fall findet die Abgabe bei den Prüfenden statt.
Es erfolgt eine automatische Plagiatskontrolle.
Sie können ausschließlich ein PDF-Dokument hochladen (die Eigenständigkeitserklärung muss eingefügt werden). Hierfür konvertieren Sie Ihre Arbeit als PDF-Dokument direkt aus Ihrer Textverarbeitung heraus oder nutzen die Druckfunktion. Bitte nicht einscannen!
Aus Datenschutzgründen dürfen Sie die elektronische Version Ihrer Abschlussarbeit vor dem Hochladen von den personenbezogenen Daten „Name“, „Vorname“ und „Matrikelnummer“ befreien.
Die maximale Dateigröße liegt bei 150 MB. Bitte reduzieren Sie notfalls die Auflösung von Bildern/Zeichnungen in der Datei.
Sollte es sich bei der Abschlussarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und möchten Sie sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, sollten Sie in jedem Fall sicher sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen inklusive der Abschlussarbeit bestanden haben. Sollte Ihre Abschlussarbeit noch nicht endgültig benotet sein, die Leistung aber in jedem Fall als bestanden bewertet werden, können Erst- und Zweitprüfer Ihnen eine „4,0-Bescheinigung“ ausgeben, die bestätigt, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ bestanden ist. Wir raten dringend von einer Exmatrikulation ab, bevor nicht sicher gestellt ist, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden sind!
Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Wichtige Hinweise zur Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit finden Sie hier (PDF)