Krankmeldung?
Krankmeldungen müssen bis spätestens am 3. Tag nach der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt eingehen. Der Prüfungstag ist der 1. Tag. Die dritte Krankmeldung in Folge und jede weitere folgende müssen von einem Amtsarzt/einer Amtsärztin ausgestellt werden.
Notenspiegel/Notenübersicht
Wenn Sie eine Notenübersicht (einen sogenannten Notenspiegel) benötigen, können Sie diesen entweder direkt im Prüfungsamt beantragen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an pa-informatik(at)tu-bs.de
In der Betreffzeile schreiben Sie bitte Notenspiegel und geben uns noch Ihren Namen, Matrikelnummer und Studiengang an.
Zurzeit benötigen wir leider 2-3 Tage für die Erstellung eines Notenspiegels. Bitte berücksichtigen dabei, dass während des Prüfungszeitraums besonders viele Notenspiegel bei uns angefordert werden, was zu Engpässen führen kann und sich deswegen die Erstellung der Notenspiegel verzögert.
Nach den Prüfungen dauert es etwas, bis die Noten an das Prüfungsamt übermittelt wurden, deswegen erscheinen diese auch nicht gleich mit auf dem Notenspiegel auch wenn Sie diese bereits wissen.
Reicht ein Bachelor fürs Berufsleben?
Der Bachelor-Abschluss alleine gilt nur als berufsbefähigend. Das heisst, Sie haben bei der derzeitigen exzellenten Arbeitsmarktlage damit gute Berufsperspektiven.
Langfristig aber sind die Aufstiegschancen begrenzt und bei weiteren Bewerbungen müssen Sie mit Absolventen mit Master-Abschlüssen konkurrieren. Möglich, aber nicht einfach, ist auch die spätere Durchführung eines Master-Abschlusses.
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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SS 2017 | Grundlagen Maschinelles Lernen [INF-ROB-37] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | IT-Sicherheit 1 [INF-ISS-03] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 15/16 | Mustererkennung [ET-NT-57] | Institut für Nachrichtentechnik | Nebenfach Signalverarbeitung, beginnend und weiterführend |
SS 2015 | Hardware Praktikum[INF-EIS-42] | Abteilung Entwurf Integrierter Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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SS 2017 | Grundlagen Maschinelles Lernen [INF-ROB-37] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | IT-Sicherheit 1 [INF-ISS-03] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 15/16 | Mustererkennung [ET-NT-57] | Institut für Nachrichtentechnik | Nebenfach Signalverarbeitung, beginnend und weiterführend |
SS 2015 | Hardware Praktikum [INF-EIS-42] | Abteilung Entwurf Integrierter Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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WS 13/14 | Einführung in Algorithm Engineering [INF-ALG-24] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Algorithmen und Datenstrukturen II [INF-ALG-23] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 12/13 | Praktikum Enterprise Applications [INF-VS-46] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Verteilte Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Cloud Computing [INF-VS-45] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Verteilte Systeme: Cloud Computing | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 10/11 | Medizinrobotik [INF-ROB-21] | Institut für Robotik und Prozessinformatik: Medizinrobotik | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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WS 19/20 | Kryptologie 2 [INF-ISS-11] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2019 | Anwendungssicherheit [INF-PRS-64] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2019 | Kryptologie 1 [INF-ISS-10] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Praktikum IT-Sicherheit 2 [INF-PRS-63] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Websicherheit [INF-PRS-62] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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SS 2019 | Anwendungssicherheit [INF-PRS-64] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Praktikum IT-Sicherheit 2 [INF-PRS-63] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/ Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Websicherheit [INF-PRS-62] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/ Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Roboterhände und Greifen [INF-ROB-38] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Prozessinformatik [INF-ROB-40] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Robot Control and Optimization [INF-ROB-41] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | IT-Sicherheit 1 [INF-ISS-03] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | IT-Sicherheit 2 [INF-ISS-05] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Praktikum IT-Sicherheit [INF-ISS-06] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Ausgewählte Themen der Informationssysteme [INF-IS-55] | Institut für Informationssysteme | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Self Organizing Networks [ET-NT-58] | Institut für Nachrichtentechnik | Nebenfach Signalverarbeitung (weiterführend) |
SS 2017 | Weiterführende Mensch-Maschine-Interaktion [INF-CG-31] | Institut für Computergraphik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Algorithmische Automatentheorie [INF-THI-53] | Institut für Theoretische Informatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Spiele mit perfekter Information [INF-THI-54] | Institut für Theoretische Informatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Roboterlernen [INF-ROB-39] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Praktikum intelligente Systemsicherheit [INF-ISS-04] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Schwachstellen und Exploits [INF-ISS-02] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Sensors [INF-ROB-35] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Praktikum Ubiquitous Computing [INF-ROB-36] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Embedded Intelligence [INF-ROB-34] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Maschinelles Lernen in der IT-Sicherheit [INF-ISS-01] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Mustererkennung [ET-NT-57] | Institut für Nachrichtentechnik | Wahlpflichtbereich Informatik, konkret: Computergraphik und Robotik |
SS 2015 | Algorithmik, vertiefendes Praktikum [INF-ALG-28] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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SS 2019 | Anwendungssicherheit [INF-PRS-64] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Praktikum IT-Sicherheit 2 [INF-PRS-63] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 18/19 | Websicherheit [INF-PRS-62] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme/ Anwendungssicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Roboterhände und Greifen [INF-ROB-38] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Prozessinformatik [INF-ROB-40] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 17/18 | Robot Control and Optimization [INF-ROB-41] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | IT-Sicherheit 1 [INF-ISS-03] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | IT-Sicherheit 2 [INF-ISS-05] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Praktikum IT-Sicherheit [INF-ISS-06] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Ausgewählte Themen der Informationssysteme [INF-IS-55] | Institut für Informationssysteme | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Self Organizing Networks [ET-NT-58] | Institut für Nachrichtentechnik | Nebenfach Signalverarbeitung (weiterführend) |
SS 2017 | Weiterführende Mensch-Maschine-Interaktion [INF-CG-31] | Institut für Computergraphik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Algorithmische Automatentheorie [INF-THI-53] | Institut für Theoretische Informatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Spiele mit perfekter Information [INF-THI-54] | Institut für Theoretische Informatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2017 | Roboterlernen [INF-ROB-39] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Praktikum intelligente Systemsicherheit [INF-ISS-04] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Schwachstellen und Exploits [INF-ISS-02] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Sensors [INF-ROB-35] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 16/17 | Praktikum Ubiquitous Computing [INF-ROB-36] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Embedded Intelligence [INF-ROB-34] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Maschinelles Lernen in der IT-Sicherheit [INF-ISS-01] | Institut für Systemsicherheit | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2016 | Mustererkennung [ET-NT-57] | Institut für Nachrichtentechnik | Wahlpflichtbereich Informatik, konkret: Computergraphik und Robotik |
SS 2015 | Algorithmik, vertiefendes Praktikum [INF-ALG-28] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
neu seit | Name | Institut | Bereich |
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WS 13/14 | Praktikum Betriebssystementwicklung [INF-VS-48] | Institut für Softwareentwicklung und Fahrzeuginformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Praktikum Fahrzeuginformatik [INF-SSE-35] | Institut für Softwareentwicklung und Fahrzeuginformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Software-Produktlinienentwicklung [INF-SSE-34] | Institut für Softwareentwicklung und Fahrzeuginformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Management von Informationssicherheit [INF-KM-28] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Kommunikation und Multimedia | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Mobile Computing Lab [INF-KM-27] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Kommunikation und Multimedia | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2013 | Wireless Networking Lab [INF-KM-26] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Kommunikation und Multimedia | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 12/13 | Praktikum Enterprise Applications [INF-VS-46] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Verteilte Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 12/13 | Praktikum zu ausgewählten Themen aus Robotik und Bildverarbeitung [INF-ROB-24] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 12/13 | die Lehrveranstaltungs-Alternative "Fahrzeuginformatik I" im Modul "Software Engineering für Software im Automobil" [INF-PRS-50] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2012 | Geometric Algorithms [INF-ALG-22] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2012 | Logik in der Informatik [INF-PRS-57] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Komplexität von Algorithmen [INF-THI-50] | Institut für Theoretische Informatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Cloud Computing [INF-VS-45] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Verteilte Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Ausgewählte Themen der Algorithmik [INF-ALG-20] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Ausgewählte Themen der Graphalgorithmen [INF-ALG-21] | Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund/Abt. Algorithmik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Grundlagen Reaktiver Systeme [INF-PRS-42] | Institut für Programmierung und Reaktive Systeme | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 11/12 | Computergraphik - Grundlagen[INF-CG-24] | Institut für Comptergraphik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2011 | Software in sicherheitsrelevanten Systemen [INF-SSE-32] | Institut für Softwaretechnik und Fahrzeuginformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
SS 2011 | Industrielles Software-Entwicklungsmanagment[MB-ILR-01] | Institut für Softwaretechnik und Fahrzeuginformatik | Wahlpflichtbereich Informatik |
WS 10/11 | Medizinrobotik [INF-ROB-21] | Institut für Robotik und Prozessinformatik | Wahlpflichtbereich Informatik + Nebenfach Medizin |
WS 10/11 | Hochleistungsrechnen mit GPUs [INF-WR-31] | Institut für Wissenschaftliches Rechnen [Wahlpflichtbereich Informatik |
Abschlussarbeit
# Was genau bedeutet Bachelorarbeit?
In der Bachelorarbeit soll der Studierende zeigen, dass er innerhalb einer vorgegebenen Frist von 3 Monaten ein Thema der Informatik mit wissenschaftlichen Methoden erarbeiten kann. Die Aufgabe einer Bachelorarbeit kann beispielsweise die Entwicklung von Software, Hardware oder auch eine theoretische Beweisführung sein. Die Bachelorarbeit ist mit 15 Leistungspunkten eingeplant und ist im Studienplan neben weiteren Lehrveranstaltungen im 6. Semester vorgesehen.
Bachelorarbeiten sind im Stil einer wissenschaftlichen Abhandlung anzufertigen. Dazu gehören insbesondere auch eine Zusammenfassung, eine Gliederung und ein Verzeichnis der in der Arbeit verwendeten Literatur. Ein Betreuer steht dem Studierenden während der gesamten Bearbeitungszeit aktiv beratend zur Seite und überzeugt sich in regelmäßigen Abständen vom Fortgang der Arbeit. Bei auftretenden Problemen greift er gegebenenfalls steuernd ein.
Zur Festsetzung der Bachelorabschlussnote gehört auch ein Vortrag. Dieser ist in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit zu halten und das Datum des Vortrags ist daher meistens auch das Datum der Abschlussprüfung. In der mündlichen Präsentation zur Bachelorarbeit soll der Studierende den wesentlichen Inhalt der Arbeit in einem Vortrag von ca. 20 bis 30 Minuten Dauer darstellen. Der Studierende übt hiermit die Fähigkeit, fachliche Themen geeignet aufzuarbeiten und verständlich zu präsentieren.
Die Bachelorarbeit kann in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und für sich zu bewerten sein und den o.g. Anforderungen entsprechen.
# Welche Voraussetzungen gibt es für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Gemäß § 14 Absatz 9 der APO gilt, dass zur Bachelorarbeit nur zugelassen wird, wer...
die in der BPO festgelegten Voraussetzungen erfüllt
und
von den für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen LP mind. 1/3 an der TU Braunschweig erbracht hat (oder an einer TU9-Hochschule).
Auf Antragkann der Prüfungsausschuss Informatik Ausnahmen zulassen.
Speziell für die BPO 2014 gilt außerdem: Die Bachelorarbeit kann nicht angemeldet werden, bevor die Pflichtbereiche "Grundlagen der Informatik", "Grundlagen der Mathematik" und "Grundlagen der Informatik der Systeme" nicht erfolgreich absolviert wurden.
Speziell für die BPO 2017 gilt außerdem: Bei der Literaturrecherche handelt es sich um eine in Vorbereitung zur
Bachelorarbeit zu erbringende Studienleistung (2 LP), die Bestandteil des Pflichtmoduls „Propädeutikum“ ist.
Sie gehört damit inhaltlich zur Bachelorarbeit und ist von dem/der Studierenden mit dem/der betreuenden Professor*in abzusprechen. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhält der oder die Studierende eine Bescheinigung vom betreuenden Institut/Professor*in, die im Prüfungsamt Informatik zeitnah einzureichen ist. Sobald diese Bescheinigung dem Prüfungsamt Informatik vorliegt, kann die Bachelorarbeit angemeldet werden.
# Wie melde ich meine Bachelorarbeit an (+ weitere Vorgehensweise)?
Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit muss vom Erstgutachter und dem Studierenden vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Auf diesem Anmeldeformular ist gemäß § 14 Absatz 4 APO auch der Zweitgutachter anzugeben. Das ausgefüllte Formular ist innerhalb 1 Woche beim Prüfungsamt Informatik durch den Studierenden oder das betreuende Institut einzureichen. Anschließend erhalten der Studierende und der Erstgutachter eine E-Mail mit dem Abgabedatum der Bachelorarbeit sowie weiteren wichtigen Informationen zur Bearbeitung, so z.B. zur Vorgehensweise im Fall der Erkrankung des Studierenden während der Bachelorarbeit).
# Wer kann bei einer Abschlussarbeit Erstprüfer sein?
Das Thema der Abschlussarbeit kann von den Mitgliedern der Hochullehrergruppe des Departments Informatik und den hauptamtlich tätigen Privatdozenten des Departments Informatik vergeben werden. Das Thema kann auch von den im Ruhestand befindlichen Professoren des Departments Informatik und - mit Zustimmung des Prüfungsausschusses Informatik - auch von weiteren zur Abnahme von Prüfungen berechtigten Personen gemäß § 5 Absatz 1 APO (Hochschulöffentliche Bekanntmachung Nr. 908) vergeben werden. Hierfür ist jedoch ein separater Antrag vor der Anmeldung der Bachelorarbeit an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen und der Zweitprüfende muss dann hauptamtlicher Professor des Departments Informatik sein. Dieser muss zudem auf dem Antrag sein Einverständnis erklären.
Erstprüfer aus dem Department Informatik:
Herr Prof. Dr. Wolf-Tilo Balke (Institut für Informationssysteme)
Herr Prof. Dr. Thomas Deserno (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinische Informatik)
Herr Prof. Dr. Sándor Fekete Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Algorithmik)
Herr Prof. Dr. Reinhold Haux (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinsiche Informatik)
Herr Prof. Dr. Martin Johns (Institut für Programmierung und Reaktive Systeme)
Herr Prof. Dr. Rüdiger Kapitza (Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Verteilte Systeme)
Herr Prof. Dr. Marcus Magnor (Institut für Computergraphik)
Herr Prof. Dr. Marschollek (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinische Informatik)
Herr Prof. Dr. Hermann G. Matthies (Institut für Wissenschaftliches Rechnen)
Frau Prof. Dr. Alice McHardy (Helmholtzzentrum für Infektionsforschung)
Herr Prof. Dr. Roland Meyer (Institut für Theoretische Informatik)
Herr Prof. Dr. Konrad Rieck (Institut für Systemsicherheit)
Frau Prof. Dr. Ina Schaefer (Institut für Softwaretechnik und Fahrzeuginformatik)
Herr Prof. Dr. Jochen Steil (Institut für Robotik und Prozessinformatik)
Herr Prof. Dr. Lars Wolf Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Connected and Mobile Systems)
Herr Prof. Dr. Martin Eisemann (Institut für Computergraphik, Abt. Computer Vision)
Herr Prof. Dr. Tim Kacprowski (PLRI, Institut für Medizinische Informatik, Abteilung Data Science in Biomedicine)
Herr Prof. Dr. Guillermo Payá Vayá (Institut für Theoretische Informatik, Abt. Entwurf integrierter Systeme)
Erstprüfer aus dem Department Elektrotechnik:
Herr Prof. Dr. Rolf Ernst (Institut für Datentechnik und Kommunikationsnetze)
Herr Prof. Dr. Harald Michalik (Institut für Datentechnik und Kommunikationsnetze)
Herr Prof. Dr. Tim Fingscheidt (Institut für Nachrichtentechnik, Abteilung Signalverarbeitung)
Auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik und in Absprache mit dem Erstbetreuer kann der Zweitbetreuer auch von außerhalb der Hochschule gestellt werden.
# Darf ich meine Abschlussarbeit bei einem Unternehmen anfertigen?
Speziell für externe Abschlussarbeiten gilt, dass diese nur im Rahmen bestehender Kooperationen zwischen einzelnen Instituten der Informatik und externen Firmen möglich sind. Wobei auch hier das Thema nur von dem jeweiligen Betreuer am Institut ausgegeben werden darf. Vor der Anmeldung der Bachelorarbeit ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Zusammen mit diesem Antrag sind Nachweise über die Eignung des gewünschten externen Zweitgutachters als Prüfer gemäß § 5 Absatz 1 APO einzureichen sowie das schriftliche Einverständnis des Erstgutachters, eines Professors des Departments Informatik.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht selbst ein Thema extern akquirieren können.
# Was ist bei einer Änderung des Titels/Themas der Abschlussarbeit zu tun?
Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sind dem Prüfungsausschuss Informatik unverzüglich schriftlich mitzuteilen (mit Unterschrift des Erstgutachers). Sollte sich der Titel der Bachelorarbeit in der Zwischenzeit geändert haben, ohne dass dieses dem Prüfungsausschuss Informatik bekannt gemacht wurde, so kann die Bachelorarbeit nicht angenommen werden.
# Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit meiner Bachelorarbeit krank werde?
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung zur Verlängerung der Abgabefrist einreichen. Weitere wichtige Hinweise zur Einreichung einer Krankmeldung finden Sie hier (PDF).
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Bachelorarbeit bereits zwei Krankmeldungen eingereicht haben, so muss es sich bei der 3. Krankmeldung und jeder weiteren Krankmeldung um ein amtsärztliches Attest handeln. Andere ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert.
# Was passiert, wenn ich die Bearbeitungszeit meiner Bachelorarbeit verlängern möchte?
Gemäß § 14 Absatz 5 APO kann der Prüfungsausschuss Informatik im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit um max. bis zu einem Drittel verlängern.
Der Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist muss rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich festgesetzten Abgabefrist für die Bachelorarbeit im Prüfungsamt Informatik vorliegen, da der Prüfungsausschuss über diesen Antrag erst noch entscheiden muss. Dieses kann i.d.R. bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Auf diesem Antrag muss der Erstprüfer unterschreiben, da ansonsten nicht über diesen entschieden werden kann.
Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?
BPO 2014/2015/2017: Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Abschlussarbeit nur von Montag bis Freitag innerhalb der Sprechzeiten (oder nach vorheriger Termin-Vereinbarung) im Prüfungsamt Informatik und spätestens (!) zum festgelegten Abgabedatum abgegeben werden kann.
Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, ist die Arbeit am vorhergehenden Freitag im Prüfungsamt Informatik abzugeben (bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin für Abgabe) oder am Samstag auf dem Postweg.
Die Adresse lautet:
Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät
Prüfungsamt Informatik
Rebenring 58a
38106 Braunschweig
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Poststempel als Abgabedatum bzw. Nachweis über die eingehaltene Abgabefrist gilt! Fällt die Abgabefrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Niedersachsen, so ist die Arbeit am darauffolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben.
Am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit reichen Sie diese im Prüfungsamt Informatik ein. Die Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung gebunden (Klebebindung) und in elektronischer Form einzureichen. In beide gebundenen Exemplare der Bachelorarbeit muss die Aufgabenstellung und die Eigenständigkeitserklärung (eine Beispiel-Erklärung finden Sie hier) (vom Studierenden unterschrieben) eingebunden werden. Vorgegebene Formatierungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer. Gemäß § 14 Absatz 7 APO ist die Arbeit zusätzlicher in elektronischer Form einzureichen (z.B. als CD, DVD, USB-Stick...).
Zusätzlich bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und legen diesen im Prüfungsamt Informatik vor, damit Ihre Daten (vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort) für die spätere Zeugniserstellung noch einmal mit den dem Prüfungsamt Informatik vorliegenden Daten abgeglichen werden können.
Geht der Vortrag zur Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?
Mit dem Vortrag übt der Studierende die Fähigkeit, fachliche Themen geeignet aufzuarbeiten und verständlich zu präsentieren.
Der Vortrag zur Bachelorarbeit sollte i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach deren Abgabe erfolgen. Sollte das Modul "Bachelorarbeit" die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums darstellen, so ergibt sich das Abschlussdatum Ihre Studiums aus dem Datum des Vortrags oder Abgabe der Bachelorarbeit.
BPO 2010:
Gemäß § 5 Absatz 4 BPO hält der Studierende vor der Bewertung der Bachelorarbeit einen Vortrag, in dem Sie oder er die Arbeit vorstellt.
BPO 2014:
Gemäß § 5 Absatz 6 BPO hält der Studierende vor der Bewertung der Bachelorarbeit einen Vortrag, in dem er die Arbeit vorstellt. In der mündlichen Präsentation von mind. 20 Minuten Dauer stellt der Studierende den Inhalt seiner Arbeit dar. Der Vortrag gilt als Studienleistung und geht nicht in die Bewertung der Bachelorarbeit ein.
BPO 2017:
Gemäß § 5 Absatz 8 BPO hält die oder der Studierende vor der Bewertung der Arbeit einen Vortrag von etwa 30 Minuten Dauer, in dem sie oder er die Arbeit vorstellt. Der Vortrag kann mit bis zu 3 von 12 Leistungspunkten in die Bewertung der Arbeit eingehen, sofern die Erreichung der Qualifikationsziele bei dem gewählten Thema durch den Vortrag sinnvoll ergänzt wird. Der Prüfer oder die Prüferin gibt bei der Ausgabe des Themas bekannt, ob und in welchem Maße der Vortrag in die Note mit eingeht.
Ich benötige einen Nachweis über den Abschluss meines Studiums - wo erhalte diesen?
Sollte es sich bei der Bachelorarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und Sie möchten sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, so sollten Sie in jedem Fall sichern sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen (inklusive der Bachelorarbeit) erfolgreich bestanden sowie den Vortrag zur Bachelorarbeit gehalten haben.
Andernfalls raten wir dringend von einer Exmatrikulation ab!
Solange Ihnen das Zeugnis noch nicht ausgehändigt werden kann, erstellt man Ihnen auf Nachfrage im Prüfungsamt Informatik gerne einen schriftlichen Nachweis über Ihren Studienabschluss, die sogenannte Studienabschlussbescheinigung. Diese kann jedoch erst ausgestellt werden, wenn die vom Prüfungsamt Informatik zusammen mit den beiden Druck-Exemplaren der Bachelorabeit versandte 4.0-Bescheinigung von beiden Gutachtern unterschrieben wieder an dieses zurückgesendet wurde. Darüber hinaus muss auch eine vom Erstgutachter unterschriebene Vortragsbestätigung sowie auch alle anderen Studien- und Prüfungsleistungen von Ihnen im Prüfungsamt Informatik vorliegen.
Auslandssemester
Kann ich mir im Ausland erbrachte Prüfungs-/Studienleistungen für mein Informatikstudium an der TU Braunschweig anerkennen lassen?
Wenn Sie planen ein Auslandsemester an einer anderen Hochschule zu absolvieren, so sollten Sie mit der Planung bereits mindestens ein halbes Jahr vorher beginnen (bei Überseeprogrammen empfiehlt es sich, mit der Planung sogar 1 Jahr vorher anzufangen)!
Zuerst sollten Sie eine Übersicht derjenigen Module erstellen, die Sie im Rahmen Ihres Austauschsemesters an der ausländischen Hochschule belegen möchten. Anschließend wenden Sie sich bitte mit den Modulbeschreibungen an den Auslandskoordinator Marvin Plagge (Fakultät 1, Rebenring 58a), und lassen Sie sich bestätigen, ob und wie Sie das geplante Modul am besten in Ihren Studienverlauf einbringen können.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Austauschplan mit, aus welchem die Inhalte, die Anzahl der SWS und die Anzahl der zu erbringenden LP hervorgehen. Diesen lassen Sie sich als Zeichen der Kenntnisnahme von Herrn Plagge und dem Prüfungsausschussvorsitzenden gegenzeichnen.
Erst nach erfolgreicher Absolvierung der geplanten Prüfungs- und Studienleistungen im Ausland, kann nach der Rückkehr ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik auf Anerkennung der dort erbrachten Leistungen gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie diesem Antrag die entsprechenden Leistungsnachweise in Kopie beilegen, wobei bei den im Ausland erbrachten Leistungen immer die Note, die SWS sowie die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte ersichtlich sein müssen.
Ausbildungsförderung (BAföG)
Ich bekomme BAföG - was muss ich beachten?
Die Fakultät 1 hat hinsichtlich Formblatt 5 (= Nachweis der Leistungspunkte gegenüber dem BAföG-Amt) folgende neue Leistungspunkte (LP)-Grenzen für eine positive Bescheinigung festgelegt:
Bei Studienbeginn zum Wintersemester gilt folgende Regelung [gültig ab dem 31.03.2019]:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
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Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
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Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Bei Studienbeginn zum Sommersemester gilt folgende Regelung [gültig ab dem 31.03.2019]:
Nach dem 3. Semester müssen vom Studierenden 60 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.01., so gelten automatisch ab dem 01.02. die nachzuweisenden Credits für das 4. Semester!
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Nach dem 4. Semester müssen vom Studierenden 80 Credits bis zum Stichtag 31.03. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.04. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.07. im BaföG-Amt vorzulegen.
Erfolgt der Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt nicht bis zum 31.07., so gelten automatisch ab dem 01.08. die nachzuweisenden Credits für das 5. Semester!
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Nach dem 5. Semester müssen vom Studierenden 110 Credits bis zum Stichtag 30.09. erfolgreich bestanden und anschließend gegenüber dem BAföG-Amt nachgewiesen werden.
Der/Die Studierende muss dafür das Formblatt 5 im Prüfungsamt Informatik einreichen und ausfüllen lassen. Dieses ist ab dem 01.10. möglich.
Anschließend ist der/die Studierende verpflichtet, das vom Prüfungsamt Informatik ausgefüllte Formblatt 5 abzuholen und selbstständig bis zum 31.01. im BaföG-Amt vorzulegen.
Mentorengespräch
BPO 2010 Zu Beginn Ihres Bachelorstudiums Informatik an der TU Braunschweig wird Ihnen ein Professor der Informatik als Mentor zur Seite gestellt.
Die Kontaktdaten des Ihnen zugeteilten Mentors werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse mitgeteilt, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Studierende, die in einem Semester 15 oder weniger Leistungspunkte erreichen oder bei denen aus einem anderen Grund das Studium zu scheitern droht, sind verpflichtet, sich mit ihrem Mentor zw. ihrer Mentorin in den ersten vier Wochen des nächsten Semesters in Verbindung zu setzen, um ein Beratungsgespräch zu führen.
Der Nachweis des Beratungsgesprächs ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zu weiteren Studien- und Prüfungsleistungen.
Sollten Sie nicht mehr wissen, wer Ihr Mentor ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordinatorin Yvonne Dietze. Diese ist auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Ihren Mentor wechseln möchten.
BPO 2014/2015/2017 Zu Beginn Ihres Bachelorstudiums Informatik an der TU Braunschweig wird Ihnen ein Professor der Informatik als Mentor zur Seite gestellt.
Die Kontaktdaten des Ihnen zugeteilten Mentors werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse mitgeteilt, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Sollten Sie nach dem 2. Semester nicht mindestens 30 Leistungspunkte erworben haben, so sind Sie verpflichtet, an einem Beratungsgespräch mit Ihrem Mentor teilzunehmen.
Bitte beachten Sie hierbei:
Eine Zulassung zu weiteren Studien- und Prüfungsleistungen setzt den Nachweis der Teilnahme an dem Beratungsgespräch voraus (siehe hierzu Allgemeine Prüfungsordnung der TU Braunschweig § 8)!
Das bedeutet konkret für Sie:
Können Sie am Ende Ihres 2. Fachsemesters nicht mindestens 30 Leistungspunkte nachweisen, so müssen Sie vor Beginn des nächsten Prüfungsanmeldezeitraums das Mentorengespräch geführt und den entsprechenden Nachweis im Prüfungsamt Informatik eingereicht haben. Andernfalls werden Sie für die Anmeldung und Ablegung von Prüfungs- und Studienleistungen im 3. Semester gesperrt! Sie müssen dann den Nachweis vor Beginn des darauffolgenden Prüfungsanmeldezeitraums eingereicht haben usw.
Generell gilt:
Der Nachweis ist bis zum ersten Tag des Prüfungsanmeldezeitraums des dritten Fachsemesters im Prüfungsamt vorzulegen. Solange Ihr Nachweis über das geführte Mentorengespräch nicht im Prüfungsamt Informatik vorliegt, bleiben Sie auch für alle folgenden Prüfungsanmeldezeiträume gesperrt! Die Frist für eine spätere Vorlage des Nachweises für die Folgesemester ist ebenfalls jeweils der erste Tag des Prüfungsanmeldezeitraums.
Sollten Sie nicht mehr wissen, wer Ihr Mentor ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordinatorin Yvonne Dietze. Diese ist auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Ihren Mentor wechseln möchten.
Nebenfach
Was ist bei der ersten Anmeldung zu Nebenfachprüfungen zu beachten?
BPO 2010
Es müssen keine gesonderten Formulare zur ersten Prüfungsanmeldung im Nebenfach eingereicht werden. Sie melden sich einfach auf dem Anmeldeformular zu Prüfungen im Nebenfach an und haben sich anhand dessen für ein Nebenfach entschieden.
BPO 2014
Mit der ersten Prüfungsanmeldung im Nebenfach ist schriftlich zu erklären, welches Nebenfach gewählt wurde.
Wie kann ich das Nebenfach wechseln?
BPO 2010
Gemäß der BPO 2010, § 4 Absatz 12 kann das Nebenfach einmal gewechselt werden. Dieses kann sowohl nach Bestehen als auch nach Nicht-Bestehen von Nebenfach-Prüfungsleistungen erfolgen, jedoch nur nach dem 1. Prüfungsabschnitt, in dem Prüfungsleistungen für das Nebenfach erbracht wurden. Der Wechsel muss im Rahmen der Prüfungsanmeldewoche des nächsten Semesters beantragt werden.
BPO 2014/BPO 2015/BPO 2017
Gemäß der BPO 2014/2015 § 4 Absatz 15 und BPO 2017 §4 Absatz 10 kann das Nebenfach einmal und nur innerhalb der Regelstudienzeit (6 Semester) gewechselt werden.
Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bei keiner der bereits im Nebenfach abgelegten Prüfungen darf ein 2. Prüfungsversuch angemeldet sein.
Das Nebenfach darf noch nicht vollständige absolviert sein.
Der Antrag auf Wechsel des Nebenfachs muss bis zum Ende des Semesters eingereicht worden sein, in welchem die Regelstudienzeit endet.
Die bereits im Rahmen des abgewählten Nebenfachs erfolgreich bestandenen Leistungen werden ersatzlos gestrichen und können nicht nachträglich in Zusatzprüfungen umgewandelt werden.
Welche Nebenfächer kann ich wählen?
Folgende zurzeit wählbare Nebenfächer gibt es im Bachelorstudiengang Informatik:
Advanced Industrial Management
Betriebswirtschaftslehre
Kommunikationsnetze
Maschinenbau/Mechatronik
Mathematik
Medizin
Philosophie
Psychologie
Raumfahrttechnik
Signalverarbeitung
Keines der vorgegebenen Nebenfächer entspricht meinen Interessen: besteht die Möglichkeit ein komplett anderes Nebenfach zu belegen?
BPO 2010/BPO 2014/BPO 2015
Gemäß § 4 Absatz 6 der BPO 2010 bzw. § 4 Absatz 15 der BPO 2014 und BPO 2015 können Sie ein weiteres Nebenfach beim Prüfungsausschuss Informatik beantragen, das nicht in der Liste der möglichen Nebenfächer aufgeführt ist, sofern dieses eine sinnvolle Ergänzung zum Studienprofil darstellt.
Im Nebenfach sind Module im Umfang von 14-19 LP zu erwerben, davon mind. 10 LP in Form benoteter Prüfungen (siehe Anlage 4 der BPO 2010 bzw. BPO 2014).
BPO 2017
Gemäß § 4 Absatz 9 der BPO 2017 können Sie ein weiteres Nebenfach beim Prüfungsausschuss Informatik beantragen, das nicht in der Liste der möglichen Nebenfächer aufgeführt ist, sofern dieses eine sinnvolle Ergänzung zum Studienprofil darstellt.
Im Nebenfach sind Module im Umfang von 10 LP zu erwerben, davon mind. 5 LP in Form benoteter Prüfungen (siehe Anlage 5 der BPO 2017). Die Ausnahme bildet das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre: Hier müssen abweichend insgesamt 12 LP absolviert werden.
Gilt für alle BPO: Das Blanko-Formular für den Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik erhalten Sie im Prüfungsamt Informatik. Dem Antrag sollte ein Musterstudienplan für das Nebenfach beigefügt werden, versehen mit mit dem Stempel und der Unterschrift des Studiendekans dieses Fachs. Aus diesem Musterstudienplan sollte hervorgehen, welche Nebenfach-Module Sie in welchem Semester Ihres Bachelorstudiums Informatik belegen möchten (Belegungslogik). Aus diesem Musterstudienplan muss darüber hinaus ersichtlich sein, ob es sich um Module handelt, die als Studien- oder Prüfungsleistung gelten sollen sowie der Umfang der dazugehörigen Module in SWS und LP. Zudem sollten die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Module kurz wiedergegeben werden.
Praktikum
Wie melde ich mich zu einem Praktikum an?
Für das Praktikum wird - je nach Institut - eine unterschiedliche Mindestanzahl von Teilnehmern vorausgesetzt. Sollten Sie Interesse haben, so erkundigen Sie sich bitte im Sekretariat des jeweiligen Instituts und melden sich ggf. gleich für das ausgewählte Praktikum an.
Wie viele Praktika darf ich im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Praktika sind in der Regel Studienleistungen und damit unbenotet. Es gibt jedoch Ausnahmen, so beispielsweise im Fall des Moduls "Praktische Aspekte der Informatik" (Anbieter: Institut für Computergraphik). Ob ein Praktikum benotet oder unbenotet ist, können Sie dem Modulhandbuch (Anlage zur BPO 2010 oder BPO 2014) entnehmen.
BPO 2010
Die Anzahl der unbenoteten Praktika, die in das Bachelorstudium Informatik eingebracht werden, liegt im Ermessen des Studierenden. Jedoch wird der Umfang der einzubringenden Studienleistungen durch den gemäß § 3 Absatz 3 der BPO 2010 festgelegten Umfang zu erbringender benoteter Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 135 LP + 15 LP Bachelorarbeit (150 LP) eingeschränkt.
BPO 2014
In der BPO 2014 wird die Anzahl benotet einzubringender LP (also Prüfungsleistungen) auf mind. 130 LP + 15 LP für die Bachelorarbeit angesetzt. Die Anzahl zu erbringender unbenoteter Module, die speziell in den "Wahlpflichtbereich Informatik" eingebracht werden dürfen, beläuft sich auf max. 5 LP (siehe hierzu BPO 2014, § 3 Absatz 2).
Kann ich das Softwareentwicklungspraktikum (SEP) auch ohne Bestehen der Klausur "Software Engineering 1" absolvieren?
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik vom 07.12.2009 ist eine Teilnahme am Softwareentwicklungspraktikum (SEP) ohne das vorherige erfolgreiche Bestehen der Klausur "Software Engineering 1" nicht möglich. Aus diesem Grund werden im Wintersemester stets zwei Prüfungstermine für die Klausur "Software Engineering 1" angeboten: Sollten Sie im ersten Versuch durchfallen, so können Sie die Prüfung bereits einige Wochen später - noch im Prüfungszeitraum des Wintersemesters - wiederholen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Studierende der Informatik an der Wiederholungsprüfung (= 2. Prüfungstermin im Wintersemester) teilnehmen können:
Der Studierende war zum 1. Prüfungstermin angemeldet, aber...
hat am 1. Prüfungstermin an der Prüfung teilgenommen, die Prüfung allerdings nicht bestanden.
ist zum 1. Prüfungstermin nicht erschienen, weshalb die Prüfung mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet wurde.
war zum 1. Prüfungstermin krank und hat dieses dem Prüfungsamt Informatik fristgerecht durch eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kenntlich gemacht.
hat die Prüfung am 1. Prüfungstermin bestanden und möchte diese zur Notenverbesserung wiederholen.
Die Anmeldung zum 2. Prüfungstermin von "Software Engineering 1" im Wintersemester ist ausschließlich im Prüfungsamt Informatik - nicht online -möglich. Das Prüfungsamt Informatik wird den Anmeldezeitraum zum 2. Prüfungstermin per E-Mail an den Mailverteiler des Studiengangs bekanntgeben.
Wer zum 1. Prüfungstermin nicht angemeldet gewesen ist bzw. von der Prüfung zurückgetreten ist, hat keine Berechtigung an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen!
Prüfungsamt
Was ist bei der "Hausarbeit" zu beachten?
Für Hausarbeiten gilt eine gesonderte Abmelde- und Abgabefrist. Die Anmeldung zur Prüfung kann bei Hausarbeiten abweichend von §11 Abs. 1 APO im jeweiligen Wintersemester bis zum 15.02. und im jeweiligen Sommersemester bis zum 15.08. ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Ergänzend zu §9 Abs. 12 APO ist der Abgabetermin für Hausarbeiten im Wintersemester der 15.03. des jeweiligen Wintersemesters und im Sommersemester der 15.09. des jeweiligen Sommersemesters. Zur Hausarbeit darf sich der oder die Studierende nur anmelden, wenn er oder sie vorher ein Thema für die Hausarbeit erhalten hat. Die Prüfungsanmeldung zur Hausarbeit gilt als Bestätigung der oder des Studierenden dafür, dass ihm oder ihr ein Thema für eine Hausarbeit ausgehändigt wurde.
Wie erhalte ich wichtige Informationen zu Fristen, Anträgen, Terminen etc.?
Am besten ist es, wenn Sie sich für den Infomatik-E-Mail-Verteiler "cs-studs" anmelden. Das Prüfungsamt Informatik informiert hierüber u.a. über den Prüfungsanmeldezeitraum sowie zur Vorgehensweise der Prüfungsanmeldung an sich. Des Weiteren werden diese Informationen auch auf den Webseiten des Prüfungsamtes Informatik veröffentlicht. Hier finden Sie auch die Prüfungstermine eines Semesters, wichtige Antragsformulare oder Sie können die für Sie geltende Prüfungsordnungsversion einsehen oder herunterladen.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Bei Ihrer ersten Anmeldung im Prüfungsamt Informatik ist Folgendes zu beachten: Bitte holen Sie sich eine TAN-Liste für die Online-Prüfungsanmeldung über das QIS-Portal gegen Vorlage des Studenten- und Personalausweises im Prüfungsamt Informatik zu den Sprechzeiten ab.
BPO 2008:
Für Prüfungen, die Sie beim ersten Mal nicht bestanden haben oder an denen Sie aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen konnten, werden Sie entsprechend der Besonderen Prüfungsordnung 2008 im folgenden Semester automatisch angemeldet. Die Pflichtanmeldungen gemäß der alten BPO 2008 können Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen" einsehen.
Bitte beachten Sie:
Melden Sie sich bitte nicht online für Prüfungen an, für die Sie in diesem Semester pflichtangemeldet sind (z. B. weil Sie die Prüfungen im letzten Semester nicht bestanden haben). Wir melden Sie dafür an! Von pflichtangemeldeten Prüfungen dürfen Sie sich nicht wieder abmelden!
BPO 2010/BPO 2014:
Studierende, die nach Prüfungsordnung BPO 2010 oder BPO 2014 studieren, müssen sich selbstständig zu Prüfungen anmelden. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die Sie im Rahmen der Freiversuchsregelung zur Notenverbesserung noch einmal absolvieren möchten.
Nach dem Anmeldezeitraum werden die Anmeldelisten durch Aushang am Schwarzen Brett vor dem Prüfungsamt und im Internet veröffentlicht. Der Aushang der Anmeldelisten wird Ihnen durch eine E-Mail des Prüfungsamts Informatik an den Mailverteiler "cs-studs" bekanntgegeben.
Sie sind verpflichtet sich der Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu versichern und sich bei Unstimmigkeiten unverzüglich an das Prüfungsamt Informatik zu wenden!
Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen
Bevor Prüfungen abgelegt werden dürfen , müssen diese im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden. Eine Anmeldung ist nur während des Anmeldezeitraumes möglich. Dieser liegt in der Regel Ende November/Anfang Dezember für Prüfungen im Wintersemester sowie Ende Mai/Anfang Juni für Prüfungen im Sommersemester.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Webseiten des Prüfungsamts oder am Aushang gegenüber dem Prüfungsamt über den Anmeldezeitraum. Auch über die Informatik-Mailingliste "cs-studs" werden diese Informationen bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie: Anmeldungen, die nach der Anmeldewoche eingehen, können nicht angenommen werden!
Die Anmeldung für schriftliche Prüfungen im Bachelorstudium Informatik kann auch online vorgenommen werden.
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Auch mündliche Prüfungen müssen im Rahmen der Prüfungsanmeldewoche im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden! Bei der Anmeldung einer mündlichen Prüfung im Prüfungsamt Informatik während der Prüfungsanmeldewoche müssen Sie jedoch noch keinen Prüfungstermin angeben. Diesen vereinbaren Sie erst nach der Prüfungsanmeldewoche selbstständig mit dem entsprechenden Institut/Prüfer.
Bitte beachten Sie dabei: Der Termin für die mündliche Prüfung muss innerhalb des Prüfungszeitraums eines Semesters liegen. So erstreckt sich der Prüfungszeitraum im Wintersemester von der ersten vorlesungsfreien Woche bis zum 31.03., der Prüfungszeitraums des Sommersemesters von der ersten vorlesungsfreien Woche bis zum 30.09. Wir empfehlen Ihnen, die mündlichen Prüfungstermine im Wintersemester bis spätestens 15.02. mit Ihren Prüfern abzusprechen, für die Termine im Sommersemester bis spätestens 15.07.
Auch mündliche Prüfungen können online angemeldet werden.
Online-Anmeldung Studierende im Bachelorstudium Informatik können sich für schriftliche und mündliche Prüfungen auch online über das QIS-Online-System anmelden.
Dieses gilt jedoch nicht für Zusatzleistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Curriculum für Ihr Bachelorstudium Infomatik erbringen oder für Zusatzleistungen, die Sie bereits vorab für ein späteres Masterstudium Informatik vorarbeiten möchten.
Bevor Sie eine Zusatzleistung anmelden können, muss diese vom Prüfungsausschuss Informatik jedoch erst einmal als solche gemäß § 19 APO genehmigt werden, d.h. Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen. Zusatzleistungen können von Ihnen nur innerhalb der Prüfungsanmeldewoche persönlich vor Ort im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden.
Bitte beachten Sie VOR der Online-Anmeldung:
Für das Online-Anmeldeverfahren benötigen Sie Ihre y-Nummer, die u.a. den Zugang für die Benutzung des E-Mail-Systems "Webmail" der TU Braunschweig darstellt.
Zusätzlich benötigen Sie eine Liste mit Transaktionsnummern (kurz: TANs). Die TAN-Liste erhalten Sie nur persönlich vor Ort im Prüfungsamt gegen Vorlage Ihres Personal- und Studentenausweises.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer TAN-Liste, dass die Freischaltung der TANs ca. 1-2 Werktage in Anspruch nehmen kann.
Holen Sie sich bitte nicht erst kurz vor Ende des Online-Prüfungsanmeldezeitraums eine TAN-Liste bzw. versuchen Sie bitte nicht, sich erst kurz vor Ende des Online-Prüfungsanmeldezeitraums für die Prüfungen online anzumelden. Falls es eine Fehlermeldung gibt oder die Online-Anmeldung aus sonstigen Gründen nicht funktioniert, können wir vielleicht nicht schnell genug reagieren und Ihnen helfen!
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass nicht alle Prüfungen für die Online-Anmeldung frei geschaltet werden (können). Eine Übersicht, welche Prüfungen online anmeldbar sind, wird rechtzeitig am "Schwarzen Brett" des Prüfungsamts Informatik, auf den Webseiten sowie über den Mailverteiler "cs-studs" bekanntgegeben.
Vorgehensweise
Mit Ihrer y-Nummer und Ihrem Passwort loggen Sie sich bitte im Internet in das QIS Online-System der TU Braunschweig ein. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, so klicken Sie in der Fehlermeldung bitte auf den Link "Weitere Hilfe ...".
Die Anmeldung zu Ihren Prüfungen können Sie nur während des Anmeldezeitraums durchführen. Um zur Online-Prüfungsanmeldung zu gelangen, klicken Sie auf der Startseite auf "Prüfungsanmeldung" und lesen und akzeptieren Sie auf der folgenden Seite die Bedingungen zur Anmeldung. Zu einer einzelnen Prüfung gelangen Sie, indem Sie auf die einzelnen Module/Veranstaltungen des Studiengangs klicken.
Durch Auswahl einer Prüfung, Eingabe einer TAN-Nummer und der Bestätigung mit "Ja" können Sie sich zu einzelnen Prüfungen anmelden. Das System gibt Ihnen immer eine positive Rückmeldung oder eine Fehlermeldung.
Für mündliche Prüfungen ist im QIS-Online-System ein 'fiktives' Prüfungsdatum hinterlegt. Dieses fiktive Prüfungsdatum steht für den offiziellen Beginn des Zeitraums, in dem mündliche Prüfungen abgelegt werden können.
Kontrollieren Sie bitte auf der Startseite des QIS-Online-Systems unter dem Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen", ob Ihre Prüfungsanmeldung vom System verbucht worden sind, d.h. ob diese erfolgreich durchgeführt werden konnten.
Sollten Sie sich für eine mündliche Prüfung online angemeldet haben (oder gemäß BPO bzw. MPO 2008 zu einer mündlichen Prüfung pflichtangemeldet sein), melden Sie sich bitte direkt nach der Prüfungsanmeldewoche beim Prüfer und machen einen Prüfungstermin aus. Dieser Prüfungstermin muss im Prüfungszeitraum des aktuellen Semesters liegen, da er sonst nicht für das Winter-/Sommersemester zählt. Ohne Termin innerhalb dieses Zeitraumes oder ohne Abmeldung im Prüfungsamt wird der Prüfungsversuch als Note 5,0 (nicht bestanden) von uns verbucht.
Fragen/Probleme Sollten Sie Fragen zum oder technische Probleme mit dem QIS-Online-System haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an den IT-Service-Desk des Gauß-IT-Zentrums der TU Braunschweig. Zur Erleichterung der Fehlerbehebung empfiehlt es sich - sofern möglich - eine E-Mail mit einem Screenshot zu senden.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten mit Prüfungsterminen ist weiterhin das Prüfungsamt Informatik Ihr Ansprechpartner.
Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Abmeldung von schriftlichen Prüfungen online
Die persönliche Abmeldung von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ohne Angabe von Gründen kann bis zum vorletzten Werktag (Achtung: Samstag = Werktag; Sonntag = kein Werktag) 12 Uhr (!) vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt Informatik erfolgen, unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Alternativ kann die Abmeldung auch folgendermaßen vorgenommen werden:
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben, eingescannt und per E-Mail bis einen Werktag vorher 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
oder
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per FAX bis einen Werktag vorher 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
oder
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per Post bis zwei Werktage(!) vorher an das Prüfungsamt Informatik geschickt (Poststempel zählt)
oder
sofern für Ihren Studiengang freigegeben: die Abmeldung kann online bis einen Werktag vorher 24 Uhr vorgenommen werden
Abmeldung von mündlichen Prüfungen
Sie können sich von mündlichen Prüfungen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin schriftlich im Prüfungsamt Informatik abmelden. Hierzu verwenden Sie bitte die Abmeldeformularversion "Abmeldung von einer mündlichen Prüfung im Wahlpflicht- oder Nebenfachbereich" für das aktuelle Semester. Dieses Formular muss vom Prüfer unterzeichnet werden, der damit die korrekte Abmeldung von der Prüfung bestätigt. Ausgenommen hiervon sind die Informatik-Seminare! Siehe dazu Frage "Wie melde ich mich zu einem Seminar in der Informatik an?"
Online-Abmeldung
...für schriftliche Prüfungen (Klausuren)
Für die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) haben Sie die Möglichkeit, sich über das QIS-Online-System bis spätestens 23:59 Uhr am vorletzten Werktag vor dem Prüfungstermin abzumelden (Achtung: Samstag = Werktag; Sonntag = kein Werktag). Bitte beachten Sie dabei, dass Sie auch für die Abmeldung eine TAN benötigen! Bitte gehen Sie analog zu der unter dem Punkt "Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?" beschriebenen Vorgehensweise vor und melden sich von der gewünschten Prüfung ab.
...für mündliche Prüfungen
Für die Abmeldung von mündlichen Prüfungen über das QIS-Online-System ist ebenfalls eine TAN notwendig. Die Abmeldung kann online nur bis eine Woche vor dem fiktiven Prüfungsdatum erfolgen. Danach ist eine Prüfungsabmeldung nur schriftlich im Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular (siehe: Dokumente) möglich.
Ich muss die mündliche Ergänzungsprüfung anmelden. Was muss ich tun?
Wird eine Prüfungsleistung auch in dem letzten Versuch erneut mit "nicht ausreichend" bewertet oder gilt sie als mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Sofern es sich bei dieser Wiederholungsprüfung um eine schriftliche Prüfung handelt, darf die Note "nicht ausreichend" nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung getroffen werden. Der Prüfling muss sich innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe einen Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung vom Prüfer geben lassen und dem Prüfungsausschuss mitteilen. Sofern der Prüfungstermin dem Prüfungsausschuss vom Prüfling nicht innerhalb der Monatsfrist mitgeteilt wird, wird dem Prüfling vom Prüfungsausschuss einen Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung mitgeteilt. Der Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung muss vom Prüfer so festgelegt werden, dass er bis spätestens 15.11. für das vorangegangene Sommersemester und bis zum 15.05. für das vorangegangene Wintersemester stattgefunden hat. Ist der Prüfling zur Prüfung nicht erschienen, wird die mündliche Ergänzungsprüfung und damit die gesamte Prüfung mit der Note 5,0 bewertet und hat gemäß § 17 Abs. 3 APO das endgültige Scheitern im Studium zur Folge. Bei triftigen Gründen kann der Prüfungsausschuss Informatik im Einzelfall die Frist verlängern. Diese Gründe müssen dem Prüfungsausschuss Informatik gegenüber unverzüglich schriftlich dargelegt werden. Kann die mündliche Ergänzungsprüfung aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden, so ist innerhalb von drei Werktagen ein amtsärztliches Attest beim Prüfungsausschuss Informatik vorzulegen, wobei der Prüfungstag als erster Werktag zählt.
Was mache ich, wenn ich keinen mündlichen Prüfungstermin für eine mündliche Prüfung im Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters mit dem Prüfer vereinbart habe?
Sollten Sie keinen Termin mit dem Prüfer vereinbart haben oder Sie sich doch nicht prüfen lassen möchten, so melden Sie sich unbedingt wieder von der mündlichen Prüfung ab! Andernfalls muss Ihre Prüfungsleistung mit der Note 5,0 wegen Nicht-Erscheinens bewertet werden. Da die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung bis spätestens 1 Woche vorher erfolgt sein muss, ist die Abmeldung der mündlichen Prüfung speziell im Sommersemester nur bis zum 23.09., im Wintersemester nur bis zum 24.03. möglich, abgeleitet vom letzten überhaupt möglichen Prüfungstermin im Sommer- (30.09.) bzw. Wintersemester (31.03.).
Bitte planen Sie die Unterschrift des Prüfers ein, weswegen wir Ihnen empfehlen, sich rechtzeitig darum zu kümmern.
Was mache ich, wenn der Prüfer nicht vor Ort ist, um mein Abmeldeformular zu Prüfung rechtzeitig zu unterschreiben?
Nehmen Sie in diesem Fall bitte unverzüglich Kontakt mit dem Prüfungsamt Informatik auf. Wir werden dann versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Kontaktdaten des Prüfungsamts Informatik:
Ansprechpartner: Rebecca Weidner
Telefon: 0531/391-2844
E-Mail: pa-informatik@tu-bs.de
Besonderheiten bei Portfolio-Prüfungen
Für Portfolioprüfungen gibt es eine gesonderte An- und Abmeldefrist. Die An- und Abmeldung zur Prüfung ist bei Portfolioprüfungen nur bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters möglich.
Kann ich im Bachelor schon für das Masterstudium Informatik vorarbeiten?
Gemäß § 19 APO haben Sie die Möglichkeit, über den für die einzelnen Studiengänge vorgesehenen Umfang hinaus Leistungspunkte bis zum Ende des Semesters zu erwerben, in dem die Prüfungs- und Studienleistungen, die zum Abschluss des Studiums erforderlich sind, vollständig erbracht wurden.
Die oder der Studierende hat vor der Anmeldung beim Prüfungsausschuss Informatik zu beantragen, dass die Prüfung als Zusatzleistung gewertet werden soll. Dabei können - sofern die entsprechende Kapazität zur Verfügung steht - auch Studienangebote aus anderen Studiengängen genutzt werden. Studierende aus Bachelorstudiengängen können in diesem Zusammenhang maximal 35 LP an Prüfungs- und Studienleistungen aus Masterstudiengängen für ein zukünftiges Masterstudium erwerben. Auf separaten Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik können Zusatzleistungen (Modul, Note und Leistungspunkteanzahl) mit in das Zeugnis aufgenommen werden, bleiben jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt. Dieser Antrag auf Aufnahme in das Zeugnis muss bis spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Zusatzprüfung eingereicht werden.
Was muss ich im Krankheitsfall beachten, falls ich deshalb eine Prüfung nicht antreten kann?
Kann eine Prüfung wegen Krankheit am Prüfungstag nicht abgelegt werden, so ist ein ärztliches Attest notwendig. Dieses ist innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt Informatik vorzulegen. Dabei gilt der Prüfungstag als 1. Werktag. Sollte der letzte Tag der Einreichungsfrist für das Attest ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, dann wir die Abgabezeit entsprechend um diesen Tag verlängert und Sie dürfen die Krankmeldung am darauffolgenden Werktag abgeben (Beispielgrafik). Sollten Sie kein ärztliches Attest einreichen, wird die Prüfung mit "nicht erschienen" (Note 5,0) gewertet. Bei Zusendung des ärztlichen Attests per Post zählt das Datum des Poststempels als Nachweis der eingehaltenen Abgabefrist.
Kann der Studierende krankheitsbedingt an der gleichen Prüfung bereits zum 3. Mal nicht teilnehmen, so ist anstelle eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Hierbei gilt die dieselbe Einreichungsfrist von 3 Werktagen. Das amtsärztliche Attest erhalten Sie z.B. beim Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig. Die Kosten belaufen sich in Niedersachen auf ungefähr 60,00 Euro (diese Angaben sind ohne Gewähr!).
Ich habe mehr als 180 Leistungspunkte, was muss ich beachten?
Allgemein wird es Ihnen auf Grund der Modulgrößen selten möglich sein, genau auf die erforderlichen 180 Leistungspunkte zu kommen. In der Regel liegen die Studierenden um einige Leistungspunkte über dieser Grenze. Der Grund hierfür ist oftmals, dass die Studierenden in den Bereichen ("Wahlpflichtbereich Informatik", Nebenfach) auf Grund der Modulgrößen die maximale Obergrenze geringfügig überschreiten.
Gemäß § 17 Absatz 2 APO gilt, dass sofern innerhalb eines Moduls mehr LP erworben wurden als gemäß BPO vorgesehen, so geht in die Berechnung der Gesamtnote nur die der BPO entsprechende Punktezahl ein. Werden mehr Module absolviert, als gemäß BPO vorgesehen und werden diese Module nicht als Zusatzleistungen gemäß § 19 APO gekennzeichnet, dann gehen die Modulnoten chronologisch ein, solange bis die maximale Anzahl an LP erreicht ist.
BPO 2010:
In Verbindung mit § 17 Absatz 2 APO gilt, dass wenn Sie z.B. im "Wahlpflichtbereich Informatik" genau im Bereich von 20 bis 25 LP liegen und dennoch ein zusätzliches Modul ablegen, so sind Sie verpflichtet, vor der Anmeldung dieser Modulprüfung einen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen, dass dieses Modul als Zusleistung gewertet werden soll. Andernfalls werden alle überzähligen Module entsprechend ihres Prüfungsdatums in zeitlich umgekehrter Reihenfolge gestrichen. Eine nachträgliche Anerkennung als Zusatzleistung und/oder eine Aufnahme der Prüfung in das Zeugnis findet nicht statt.
Die Note der beantragten Zusatzprüfung geht nicht in die Endnote ein, kann auf Antrag jedoch auf dem Zeugnis aufgeführt werden. Dieser Antrag muss vor Ablegen der letzten Prüfungsleistung, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums notwendig ist, erfolgen!
BPO 2014/BPO 2015:
Gemäß § 4 Absatz 18 kann von der Streichung in umgekehrt chronologischer Reihenfolge überzählig erbrachter Module im "Wahlpflichtbereich Informatik" im Umfang von bis zu max. 15 LP abgesehen werden. Beispiel: Soferm Sie im "Wahlpflichtbereich Informatik" z.B. 3 Module à 5 LP mehr erbracht haben, als die BPO 2014 vorsieht (nämlich 20 bis 25 LP), so können diese überzählig erbrachten Module gegen zeitlich früher absolvierte Module mit schlechterer Benotung ausgetauscht werden. Der Antrag muss bis spätestens 4 Wochen nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung, die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist, gestellt werden.
Gestrichene Module werden dabei nicht zur Berechnung der Gesamtnote bzw. für die für den Abschluss des Bachelorstudiums Ifnormatik erforderlichen 180 LP herangezogen. Die gestrichenen Module werden nicht auf dem Zeugnis aufgeführt und können nicht in Zusatzprüfungen umgewandelt werden.
BPO 2017:
Gemäß § 6 Absatz 3 gilt: "In Ergänzung zu § 17 Abs. 2 APO Verkündungsblatt 908 vom 12.09.2013 gilt für die Berechnung Gesamtnote der Bachelor- oder Masterprüfung das folgende Verfahren. Sind nach der Erfüllung aller für den erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Leistungen mehr Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich "Informatik" erbracht worden als erforderlich, werden überzählige Modulleistungen entsprechend ihres Prüfungsdatums in zeitlich umgekehrter Reihenfolge gestrichen. Pflichtmodule bleiben davon unberührt. Von dieser Reihenfolge kann auf Antrag abgewichen werden, jedoch nur für überzählige Module aus dem Wahlpflichtbereich "Informatik" im Umfang von bis zu 15 Leistungspunkten. Der Antrag muss bis spätestens vier Wochen nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung, die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist, gestellt werden. Gestrichene Module werden nicht zur Berechnung der Gesamtnote bzw. zur Erfüllung der Gesamtanzahl der zu erbringenden Leistungspunkte herangezogen. Die gestrichenen Module werden nicht auf dem Zeugnis aufgeführt und können nicht in Zusatzprüfungen umgewandelt werden. Sofern das Verfahren zur Berechnung der Gesamtnote der Bachelor- oder Masterprüfung in der APO geändert wird, tritt diese ergänzende Regelung außer Kraft und es gilt die Regelung der dann in Kraft getretenen APO."
Kann ich ein Wahlpflicht- oder Nebenfachmodul wechseln?
BPO 2010/BPO 2014:
Falls Sie in der Informatik Prüfungsleistungen aus den Wahlpflichtbereichen oder aus dem Nebenfach im 1. Versuch nicht bestanden haben, das Modul aber nicht mehr weiterführen möchten, so haben Sie insgesamt 3x die Möglichkeit das Modul zu wechseln. Sie müssen dafür einen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen, dass eine Wiederholungsprüfung nicht durchzuführen ist und dass die im ersten Versuch nicht bestandene Prüfungsleistung durch eine andere alternative Prüfungsleistung ersetzt wird. Eventuell vorhandene Pflichtmodule im Nebenfach können jedoch nicht abgewählt werden. Der Antrag ist spätestens bis zum ersten Tag des Prüfungsanmeldezeitraums des darauffolgenden Semesters zu stellen.
Ich habe einige Module mit schlechten Noten - kann ich diese aus der Berechnung meiner Endnote herausnehmen lassen?
BPO 2010:
Gemäß § 2 Absatz 3 der BPO 2010 können auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik Modulnoten aus den Wahlpflichtbereichen oder dem Nebenfach im Umfang von max. 12 LP unberücksichtigt bleiben. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung beim Prüfungsausschuss Informatik einzureichen. Dabei ist eine teilweise Nicht-Berücksichtigung von Modulnoten nicht möglich. Die nicht berücksichtigten Modulnoten werden im Zeugnis gesondert gekennzeichnet.
BPO 2014/BPO 2015:
Auf Antrag des Studierenden an den Prüfungsausschuss Informatik werden Modulnoten aus den Wahlpflichtbereichen oder aus dem Nebenfach im Umfang von max. 15 LP bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt, jedoch nur, wenn diese Leistungen im Rahmen der Regelstudienzeit erbracht worden sind. Hiervon ausgenommen sind Modulnoten, die auf Antrag des Studierenden an den Prüfungsausschuss Informatik für das Bachelorstudium Informatik anerkannt wurden (z.B. aus dem Ausland oder bei einem Wechsel aus einem anderen Bachelorstudiengang in den Bachelorstudiengang Informatik). Es können nur vollständige Module nicht berücksichtigt werden. Die nicht berücksichtigten Module werden im Zeugnis gesondert gekennzeichnet. Der Antrag auf Nicht-Berücksichtigung von Modulnoten ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung, die für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Informatik erforderlich ist, beim Prüfungsausschuss Informatik zu stellen.
BPO 2017:
Auf Antrag des Studierenden an den Prüfungsausschuss Informatik gilt. "In Ergänzung zu § 17 Abs. 2 APO Verkündungsblatt 908 vom 12.09.2013 gilt für die Berechnung Gesamtnote der Bachelor- oder Masterprüfung das folgende Verfahren. Sind nach der Erfüllung aller für den erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Leistungen mehr Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich "Informatik" erbracht worden als erforderlich, werden überzählige Modulleistungen entsprechend ihres Prüfungsdatums in zeitlich umgekehrter Reihenfolge gestrichen. Pflichtmodule bleiben davon unberührt. Von dieser Reihenfolge kann auf Antrag abgewichen werden, jedoch nur für überzählige Module aus dem Wahlpflichtbereich "Informatik" im Umfang von bis zu 15 Leistungspunkten. Der Antrag muss bis spätestens vier Wochen nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung, die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist, gestellt werden. Gestrichene Module werden nicht zur Berechnung der Gesamtnote bzw. zur Erfüllung der Gesamtanzahl der zu erbringenden Leistungspunkte herangezogen. Die gestrichenen Module werden nicht auf dem Zeugnis aufgeführt und können nicht in Zusatzprüfungen umgewandelt werden. Sofern das Verfahren zur Berechnung der Gesamtnote der Bachelor- oder Masterprüfung in der APO geändert wird, tritt diese ergänzende Regelung außer Kraft und es gilt die Regelung der dann in Kraft getretenen APO."
Kann ich mir eine Studienrichtung auf dem Zeugnis eintragen lassen?
Im Bachelorstudiengang Informatik gibt es nur eine Studienrichtung, die "Medizinische Informatik". Damit Ihnen diese anerkannt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Prüfungsausschuss Informatik kann Studienrichtungen aus thematisch eng verwandten Modulen definieren (siehe § 2 Absatz 4). Eine Studienrichtung muss mind. 50 LP umfassen (Bachelorarbeit inbegriffen). Falls die oder der Studierende die Prüfungs- und Studienleistungen einer Studienrichtung erbracht hat, wird die entsprechende Studienrichtung - jedoch höchstens eine - auf gesonderten Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik in der Bachelorurkunde und im Zeugnis angegeben.
Der Antrag auf Anerkennung einer Studienrichtung ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung, die für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudium Informatik erforderlich ist, zu stellen.
BPO 2014:
Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien aus § 2 Absatz 4 der BPO 2010 kommt in der BPO 2014 (ebenfall § 2 Absatz 4) hinzu, dass in Form von Zusatzleistungen erbrachte Module zur Erfüllung der für die Anrechnungen einer Studienrichtung erforderlichen Mindestanzahl an LP herangezogen werden können.
Prüfungsordnung
Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Zunächst gilt für Sie der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung (APO), welcher für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der TU Braunschweig gilt. Diese Allgemeine Prüfungsordnung wird um durch die in der Besonderen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik (BPO) festgehaltenen Vorschriften ergänzt. Hierbei gilt für Sie grundsätzlich die Besondere Prüfungsordnung, die gültig war, als Sie ihr Studium begonnen haben. Wird während Ihres Studiums eine neue BPO veröffentlich, so studieren Sie i.d.R. nach Ihrer bisherigen BPO weiter. Sie können jedoch auf Antrag in die neue Prüfungsordnung wechseln.
Ausnahme bildet die BPO 2014: Studierende im 2. oder höheren Fachsemester im Bachelorstudiengang Informatik, die bei Inkrafttreten der BPO 2014 automatisch nach dieser studieren, haben die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten am 28.05.2014 zu beantragen (also bis zum 27.05.2015), dass sie weiterhin nach ihrer bisherigen BPO geprüft werden möchten. Ein Wechsel der BPO während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist nicht möglich.
Ausnahme bildet die BPO 2017 § 8 Absatz (1): Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Ordnung im zweiten oder höheren Fachsemester im Bachelorstudiengang Informatik eingeschrieben sind, können ihr Bachelorstudium bis zum 31.03.2022 nach der bisher geltenden Ordnung abschließen, die für den jeweiligen Studierenden oder die jeweilige Studierende bislang anwendbar ist. Studierende, die bei Inkraftreten dieser Ordnung im zweiten oder höheren Fachsemester im Bachelorstudiengang Informatik eingeschrieben sind, können auf Antrag in die neue Prüfngsordnung wechseln. Ein Wechsel der BPO während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist nicht möglich.
Schlüsselqualifikationen
Welche Veranstaltungen kann ich mir für das Modul "Schlüsselqualifikationen" anrechnen lassen?
Im Bereich "Schlüsselqualifikationen" sind im Bachelorstudium Informatik 10 Leistungspunkte ( gemäß BPO 2010, BPO 2014 und BPO 2015) bzw. 5 LP (gemäß BPO 2017) zu erbringen.
BPO 2017:
Bei der Wahl der Studienrichtung "Medizinische Informatik" ist im Bereich der "Schlüsselqualifikationen" das Modul "Medizin 2" verpflichtend zu belegen.
Bei der Wahl des Nebenfachs "Betriebswirtschaftslehre" sind im Bereich der "Schlüsselqualifikationen" nur noch 3 LP anstatt 5 LP zu belegen.
In diesem Bereich können Module aus dem Gesamtprogramm überfachlicher Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig eingebracht werden, die laut Modulhandbuch einen aktiven Leistungsnachweis zur erfolgreichen Teilnahme verlangen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Vortrag, etc.). Auch die Veranstaltungen aus dem Programm "Handlungsbezogener Kompetenzen" können hier eingebracht werden.
Dabei dürfen jedoch folgende Module nicht gewählt werden:
Module aus der Informatik,
Module aus den Fächern, die die oder der Studierende als Nebenfach gewählt hat,
sowie
Module des Sportzentrums.
Details entnehmen Sie bitten den Webseiten des Bachelorstudiengangs Informatik.
Sprachkurse dürfen ab dem folgenden Niveau eingebracht werden:
Deutsch-Sprachkurse dürfen von Bildungsausländern erst ab Niveau C1 nach vorherigem Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik eingebracht werden. Sprachkurse in der Muttersprache bzw. in der Amtssprache des Heimatlandes werden nicht anerkannt.
Für die Anerkennung von Sprachkursen mit einem geringeren als dem vorgeschriebenen Niveau B1 ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Dieses gilt jedoch nicht für die Sprachen Englisch und Deutsch, dort ist das jeweils vorgeschriebene Niveau verpflichtend! Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die jeweilige Sprache nicht bereits während der Schulzeit erlernt worden ist.
Dabei dürfen von den gemäß BPO 2010, 2014 und 2015 zu erbringenden 10 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen maximal bis zu 8 LP in Form von Sprachkursen eingebracht werden, gemäß BPO 2017 sind es maximal bis zu 4 von 5 zu erbringenden Leistungspunkten.
Bitte beachten: Gemäß eines Beschlusses des Prüfungsausschusses Informatik werden für Lehrveranstaltungen von Prof. Biegel nur noch jeweils bis zu 3 Leistungspunkte für die Informatik-Studierenden im Bereich der Schlüsselqualifikationen anerkannt.
Für die Anerkennung anderer Module, die nicht im Gesamtprogramm überfachlicher Qualifikationen aufgeführt sind, muss ebenfalls ein schriftlicher Antrag im Prüfungsamt gestellt werden, wobei die oben genannten Anforderungen gelten.
Seminar
Was ist ein Seminar
Die Seminarvergabe beginnt mit dem Bewerbungsverfahren über Stud.IP. Die genauen Termine, wann dieses Bewerbungsverfahren startet, werden rechtzeitig per Aushang neben dem Prüfungsamt Informatik, per Mailingliste Informatik ("cs-studs") und auf den Studiengangswebseiten bekanntgegeben.
Für die Reservierung von Seminarplätzen über Stud.IP benötigen Sie Ihre y-Nummer mit dem zugehörigen Passwort. Zudem müssen Sie in Stud.IP unbedingt Ihr Studienprofil angeben, wobei darauf zu achten ist, dass Sie hier den richtigen Studiengang angegeben haben.
Sie können sich nur ein Informatik-Seminar bewerben, wenn Sie...
Wie melde ich mich zu einem Seminar in der Informatik an?
Die Seminarvergabe beginnt mit dem Bewerbungsverfahren über Stud.IP. Die genauen Termine, wann dieses Bewerbungsverfahren startet, werden rechtzeitig per Aushang neben dem Prüfungsamt Informatik, per Mailingliste Informatik ("cs-studs") und auf den Studiengangswebseiten bekanntgegeben.
Für die Reservierung von Seminarplätzen über Stud.IP benötigen Sie Ihre y-Nummer mit dem zugehörigen Passwort. Zudem müssen Sie in Stud.IP unbedingt Ihr Studienprofil angeben, wobei darauf zu achten ist, dass Sie hier den richtigen Studiengang angegeben haben.
Sie können sich nur ein Informatik-Seminar bewerben, wenn Sie...
Informatik (B.Sc./M.Sc.),
Informations-Systemtechnik
oder
Wirtschaftsinformatik
studieren.
Sollten bereits alle Seminarplätze Ihres Wunsch-Seminars im Stud.IP-System belegt sein, so werden Sie automatisch vom System auf eine Warteliste gesetzt.
Die verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt anschließend im Rahmen der jeweiligen Seminarvorbesprechung des Instituts bzw. der Abteilung ("Kick-Off"). Hier werden auch die einzelnen Seminarthemen vergeben. Das die Absolvierung eines Seminars im Bachelor- bzw. Masterstudiengang Informatik Pflicht ist, werden Studierende bevorzugt, die noch kein Seminar abgelegt haben.
Die Details zur Bewerbung und zur verbindlichen Anmeldung in der Seminarvorbesprechung entnehmen Sie bitte den Studiengangswebseiten.
Wie melde ich mich von einem Seminar in der Informatik wieder ab?
Eine Abmeldung vom Seminar ist bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn bei Ihrem Seminarbetreuer möglich. Nach diesem Stichtag ist die Anmeldung verbindlich. Ein späterer Abbruch des Seminars wird als nicht bestandener Prüfungsversuch (Note 5,0) gewertet, da das Seminar eine Prüfungsleistung darstellt. Auch für das Seminar als Prüfungleistung gilt: Sie haben ingesamt 3 Prüfungsversuche.
Wie viele Seminare darf ich belegen?
BPO 2010:
Sie dürfen mehr als das eine verpflichtende Seminar im Rahmen Ihres Bachelorstudiums Informatik absolvieren. Bedenken Sie jedoch dabei, dass das erste angemeldete Seminar als Pflichtseminar zählt und in die Gesamtnote des Bachelorstudiums eingeht. Alle weiteren belegten Seminare zählen als Studienleistungen im Wahlpflichtbereich Informatik und sind damit unbenotet. Somit ist ein späterer Tausch der Seminare ausgeschlossen
BPO 2014:
Gemäß § 4 Absatz 13 der BPO 2014 muss jeder Studierende im Bachelorstudiengang Informatik ein Seminar verpflichtend als benotete Prüfungsleistung absolvieren. Dieses geht dann in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Einbringung weiterer Seminare in das Bachelorstudium Informatik ist jedoch nicht möglich.
Sprachkurse
Kann ich Sprachkurse in mein Studium einbringen?
Speziell im Bachelorstudiengang Informatik können Sprachkurse im Modul "Schlüsselqualifikationen" bis zu einem max. Umfang von 8 LP (gemäß BPO 2010, BPO 2014 und BPO 2015) bzw. 4 LP (gemäß BPO 2017) eingebracht werden. Diese Sprachkurse sind für Sie kostenfrei, jedoch nur ab einem bestimmten Sprachniveau. Die Details entnehmen Sie bitte den Studiengangswebseiten unter "Schlüsselqualifikationen".
Stipendien
Habe ich während des Studiums die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien?
Die TU Braunschweig vergibt regelmäßig Stipendien an Studierende im Bachelor-/Masterstudium. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten dem Webauftritt des Stipendienportals unter www.tu-braunschweig.de/stipendien
Teamprojekt
Was versteht man unter einem Teamprojekt?
In einem Teamprojekt bearbeitet eine Gruppe von über den Zeitraum eines Semesters ein von den Dozenten der Informatik vorgegebenes Thema. Hierbei wird in Zusammenarbeit mit anderen Studierenden in besonderem Maße die Teamfähigkeit der Teilnehmer gefordert, da diese soziale Kompetenz im späteren Berufsleben eines Informatikers eine wichtige Rolle spielt. Die Studierenden führen eine größere Aufgabe gemeinsam durch und lernen so Schlüsselqualifikationen, wie die eigenständige Planung, Abstimmung und Koordination von Projekten im Team, die Vergabe von Rollen und Aufgaben sowie die Definition und Einhaltung von Meilensteinen. Durch die ausdrückliche Arbeitsteilung entsteht die Verpflichtung, über eigene Arbeiten innerhalb der Gruppe zu berichten und die Ergebnisse zu vertreten. Inhaltlich sollen Teamprojekte die Studierenden an aktuelle Forschungsthemen heranführen. Teamprojekte bedürfen einer Mindestanzahl von 4 Studierenden.
Wie melde ich mich zu einem Teamprojekt an?
Da das Teamprojekt eine Zusammenarbeit mehrerer Studierender darstellt, müssen sich wenigstens 4 Studierende für ein Teamprojekt beim Institut anmelden. Ob das von Ihnen favorisierte Teamprojekt auch in dem entsprechenden Semester angeboten wird, erfragen Sie bitte selbstständig bei dem jeweiligen Institut. Ein Anmeldung im Prüfungsamt Informatik ist nicht erforderlich, da es sich bei dem Teamprojekt um eine Studienleistung handelt. Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten Sie vom ausführende Institut i.d.R. einen Leistungsnachweis (Schein), den Sie bitt dem Prüfungsamt Informatik zur Verbuchung und zum Verbleib in Ihrer Prüfungsakte zeitnah übermitteln sollten.
Urlaubssemester
Ich beabsichtige ein Urlaubssemester einzulegen - was muss ich beachten
Wenn Sie planen ein Urlaubssemester einzulegen, so bedenken Sie bitte, dass Sie in dieser Zeit keine Prüfungs- und Studienleistungen ablegen, noch Abschlussarbeiten oder ähnliches an der TU Braunschweig anfertigen dürfen. Details zum Urlaubssemester finden Sie hier.
Welche Lehrveranstaltungen kann ich in der Schlüsselqualifikation besuchen?
Im Bereich "Mathematik & Schlüsselqualifikationen" im Masterstudium Informatik sind 8 bis 10 Leistungspunkte zu erbringen.
Darüber hinaus können im Bereich "Schlüsselqualifikationen" Module aus dem Gesamtprogramm überfachlicher Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig eingebracht werden, die laut Modulhandbuch einen aktiven Leistungsnachweis zur erfolgreichen Teilnahme verlangen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Vortrag, etc.).
Dabei dürfen jedoch folgende Module nicht gewählt werden:
Module aus der Informatik,
Module aus den Fächern, die die oder der Studierende als Nebenfach gewählt hat, sowie
Module des Sportzentrums.
Sprachkurse dürfen ab dem folgenden Niveau eingebracht werden:
ein Englisch-Kurs mindestens das Niveau B2,
alle anderen Sprachen ab Niveau B1
Von den im Bereich "Mathematik und Schlüsselqualifikationen" zu erbringenden Leistungspunkten dürfen maximal 8 LP in Form von Sprachkursen eingebracht werden.
Deutsch-Sprachkurse dürfen von Bildungsausländern erst ab Niveau C1 nach vorherigem Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik eingebracht werden. Sprachkurse in der Muttersprache bzw. in der Amtssprache des Heimatlandes werden nicht anerkannt.
Für die Anerkennung von Sprachkursen mit einem geringeren als dem vorgeschriebenen Niveau B1 ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Dieses gilt jedoch nicht für die Sprachen Englisch und Deutsch, dort ist das jeweils vorgeschriebene Niveau verpflichtend! Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die jeweilige Sprache nicht bereits während der Schulzeit erlernt worden ist.
Bitte beachten: Gemäß eines Beschlusses des Prüfungsausschusses Informatik werden für Lehrveranstaltungen von Prof. Biegel nur noch jeweils bis zu 3 Leistungspunkte für die Informatik-Studierenden im Bereich der Schlüsselqualifikationen anerkannt.
Für die Anerkennung anderer Module, die nicht im Gesamtprogramm überfachlicher Qualifikationen aufgeführt sind, muss ebenfalls ein schriftlicher Antrag im Prüfungsamt gestellt werden, wobei die oben genannten Anforderungen gelten.
Kann ich mich von den Pauschalen für Sprachkurse befreien lassen?
Ja, teilweise. Sieht die Prüfungsordnung bestimmte Sprachkurse als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vor, so sind diese Kurse und alle Kurse, die Sie zur Vorbereitung auf diese Pflichtkurse besuchen müssen (sogenannte "Zubringerkurse"), für Sie kostenfrei. Sprachkurse, die als Prüfungsfach im Professionalisierungsbereich eingebracht werden sollen, sind damit für Sie kostenfrei. Bis auf weiteres müssen Sie die Erstattung bereits gezahlter Kurspauschalen oder die Befreiung für die folgenden Semester jedoch noch explizit beantragen.
Bitte benutzen Sie dazu die beiden unter www.sz.tu-bs.de/online im Download-Center des Sprachenzentrums bereitgestellten Formulare (Erstattung Kurspauschale Pflichtkurs.pdf bzw. Erstattung Kurspauschale Zubringerkurs.pdf). Lassen Sie sich nach dem Ausfüllen der Formulare die betreffenden Kurse im Prüfungsamt genehmigen und reichen Sie das Formular dann in der Mediothek oder per Post beim Sprachenzentrum ein. Bereits gezahlte Kurspauschalen werden Ihnen dann so schnell wie möglich zurückerstattet bzw. Sie werden für die genehmigten Kurse automatisch befreit, so dass erst gar keine Pauschalen abgebucht werden.
Abschlussarbeit
Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Masterarbeit erfüllt sein?
Gemäß § 14 Absatz 9 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung gilt, dass zur Masterarbeit nur zugelassen wird, wer die in den Besonderen Teilen der Prüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt oder von den zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Leistungspunkte (ohne Berücksichtigung der auf die Masterarbeit entfallenen Punkte) mindestens ein Drittel der Punkte an der TU Braunschweig erbracht wurden oder einem anderen Standort der Niedersächsischen Technischen Hochschule oder einer TU9-Hochschule erworben hat. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss Informatik Ausnahmen zulassen. Speziell für die MPO 2014 gilt außerdem: Die Masterarbeit kann nicht angemeldet werden, bevor nicht Module im Umfang von mindestens 75 Leistungspunkten für das Masterstudium Informatik erfolgreich absolviert wurden.
Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Das Anmeldeformular zur Masterarbeit muss vom Erstgutachter und Studierenden vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich muss gemäß § 14 Absatz 4 APO der Zweitgutachter mit auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Das Formular ist anschließend innerhalb einer Woche beim Prüfungsamt durch den Studierenden oder das betreuende Institut einzureichen. Anschließend erhalten Studierender und Erstgutachter eine E-Mail mit dem Abgabedatum der Masterarbeit sowie zusätzlichen wichtigen Informationen zur Bearbeitungszeit (z. B. was ist im Falle einer Erkrankung des Studierenden zu tun etc.).
Wer kann bei einer Abschlussarbeit Erstprüfer sein?
Das Thema der Abschlussarbeit kann von den Mitgliedern der Hochullehrergruppe des Departments Informatik und den hauptamtlich tätigen Privatdozenten des Departments Informatik vergeben werden. Das Thema kann auch von den im Ruhestand befindlichen Professoren des Departments Informatik und - mit Zustimmung des Prüfungsausschusses Informatik - auch von weiteren zur Abnahme von Prüfungen berechtigten Personen gemäß § 5 Absatz 1 APO (Hochschulöffentliche Bekanntmachung Nr. 908) vergeben werden. Hierfür ist jedoch ein separater Antrag vor der Anmeldung der Masterarbeit an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen und der Zweitprüfende muss dann hauptamtlicher Professor des Departments Informatik sein. Dieser muss zudem auf dem Antrag sein Einverständnis erklären.
Erstprüfer aus dem Department Informatik:
Herr Prof. Dr. Wolf-Tilo Balke (Institut für Informationssysteme)
Herr Prof. Dr. Thomas Deserno (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinische Informatik)
Herr Prof. Dr. Sándor Fekete Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Algorithmik)
Herr Prof. Dr. Reinhold Haux (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinsiche Informatik)
Herr Prof. Dr. Martin Johns (Institut für Programmierung und Reaktive Systeme)
Herr Prof. Dr. Rüdiger Kapitza (Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Verteilte Systeme)
Herr Prof. Dr. Marcus Magnor (Institut für Computergraphik)
Herr Prof. Dr. Marschollek (Peter L. Reichertz-Institut für Medizinische Informatik)
Herr Prof. Dr. Hermann G. Matthies (Institut für Wissenschaftliches Rechnen)
Frau Prof. Dr. Alice McHardy (Helmholtzzentrum für Infektionsforschung)
Herr Prof. Dr. Roland Meyer (Institut für Theoretische Informatik)
Herr Prof. Dr. Konrad Rieck (Institut für Systemsicherheit)
Frau Prof. Dr. Ina Schaefer (Institut für Softwaretechnik und Fahrzeuginformatik)
Herr Prof. Dr. Jochen Steil (Institut für Robotik und Prozessinformatik)
Herr Prof. Dr. Lars Wolf Institut für Betriebssysteme und Rechnerverbund, Abteilung Connected and Mobile Systems)
Herr Prof. Dr. Martin Eisemann (Institut für Computergraphik, Abt. Computer Vision)
Herr Prof. Dr. Tim Kacprowski (PLRI, Institut für Medizinische Informatik, Abteilung Data Science in Biomedicine)
Herr Prof. Dr. Guillermo Payá Vayá (Institut für Theoretische Informatik, Abt. Entwurf integrierter Systeme)
Erstprüfer aus dem Department Elektrotechnik:
Herr Prof. Rolf Ernst (Institut für Datentechnik und Kommunikationsnetze)
Herr Prof. Harald Michalik (Institut für Datentechnik und Kommunikationsnetze)
Herr Prof. Tim Fingscheidt (Institut für Nachrichtentechnik, Abteilung Signalverarbeitung)
Auf Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik und in Absprache mit dem Erstbetreuer kann der Zweitbetreuer auch von außerhalb der Hochschule gestellt werden.
Darf ich meine Abschlussarbeit bei einem Unternehmen anfertigen?
Speziell für externe Abschlussarbeiten gilt, dass diese nur im Rahmen bestehender Kooperationen zwischen einzelnen Instituten der Informatik und externen Firmen möglich sind. Wobei auch hier das Thema nur von dem jeweiligen Betreuer am Institut ausgegeben werden darf. Vor der Anmeldung der Bachelorarbeit ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Zusammen mit diesem Antrag sind Nachweise über die Eignung des gewünschten externen Zweitgutachters als Prüfer gemäß § 5 Absatz 1 APO einzureichen sowie das schriftliche Einverständnis des Erstgutachters, eines Professors des Departments Informatik.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht selbst ein Thema extern akquirieren können.
Was ist bei einer Änderung des Titels der Abschlussarbeit zu tun?
Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sind dem Prüfungsausschuss Informatik unverzüglich schriftlich mitzuteilen (mit Unterschrift des Erstgutachers). Sollte sich der Titel der Masterarbeit in der Zwischenzeit geändert haben, ohne dass dieses dem Prüfungsausschuss Informatik bekannt gemacht wurde, so kann die Masterarbeit nicht angenommen werden.
Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit krank werde?
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung zur Verlängerung der Abgabefrist einreichen. Weitere wichtige Informationen zur Einreichung einer Krankmeldung finden Sie hier (PDF).
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit bereits zwei Krankmeldungen eingereicht haben, so muss es sich bei der 3. Krankmeldung und jeder weiteren Krankmeldung um ein amtsärztliches Attest handeln. Andere ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert.
Wie gehe ich vor, wenn die Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit verlängert werden muss?
Gemäß § 14 Absatz 5 APO kann der Prüfungsausschuss Informatik im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit der Masterarbei tum max. bis zu einem Drittel verlängern.
Der Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist muss rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich festgesetzten Abgabefrist für die Masterarbeit im Prüfungsamt Informatik vorliegen, da der Prüfungsausschuss über diesen Antrag erst noch entscheiden muss. Dieses kann i.d.R. bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Auf diesem Antrag muss der Erstprüfer unterschreiben, da ansonsten nicht über diesen entschieden werden kann.
Was muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?
MPO 2014/15/17: Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Abschlussarbeit nur von Montag bis Freitag innerhalb der Sprechzeiten (oder nach vorheriger Termin-Vereinbarung) im Prüfungsamt Informatik und spätestens (!) zum festgelegten Abgabedatum abgegeben werden kann.
Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, ist die Arbeit am vorhergehenden Freitag im Prüfungsamt Informatik abzugeben (bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin für Abgabe) oder am Samstag auf dem Postweg.
Die Adresse lautet:
Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät,
Prüfungsamt Informatik,
Rebenring 58a,
38106 Braunschweig.
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Poststempel als Abgabedatum bzw. Nachweis über die eingehaltene Abgabefrist gilt! Fällt die Abgabefrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Niedersachsen, so ist die Arbeit am darauffolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben.
Am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit reichen Sie diese im Prüfungsamt Informatik ein. Die Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung gebunden (Klebebindung) und in elektronischer Form einzureichen. In die beiden gebundenen Exemplare der Masterarbeit muss die Aufgabenstellung und die Eigenständigkeitserklärung (eine Beispielerklärung finden Sie hier) (vom Studierenden unterschrieben) eingebunden werden. Vorgegebene Formatierungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer. Gemäß § 14 Absatz 7 APO ist die Arbeit zusätzlicher in elektronischer Form einzureichen (z.B. als CD, DVD, USB-Stick...).
Zusätzlich bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und legen diesen im Prüfungsamt Informatik vor, damit Ihre Daten (vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort) für die spätere Zeugniserstellung noch einmal mit den dem Prüfungsamt Informatik vorliegenden Daten abgeglichen werden können.
Geht der Vortrag zur Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?
Mit dem Vortrag übt der Studierende die Fähigkeit, fachliche Themen geeignet aufzuarbeiten und verständlich zu präsentieren.
Der Vortrag zur Masterarbeit sollte i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach deren Abgabe erfolgen. Sollte das Modul "Masterarbeit" die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums darstellen, so ergibt sich das Abschlussdatum Ihre Studiums aus dem Datum des Vortrags oder Abgabe der Masterarbeit.
MPO 2010:
Gemäß § 5 Absatz 4 MPO hält der Studierende vor der Bewertung der Masterarbeit einen Vortrag, in dem Sie oder er die Arbeit vorstellt.
MPO 2014:
Gemäß § 5 Absatz 6 MPO hält der Studierende vor der Bewertung der Masterarbeit einen Vortrag, in dem er die Arbeit vorstellt. In der mündlichen Präsentation von mind. 20 Minuten Dauer stellt der Studierende den Inhalt seiner Arbeit dar. Der Vortrag gilt als Studienleistung und geht nicht in die Bewertung der Masterarbeit ein.
MPO 2017:
Gemäß § 5 Absatz 8 BPO hält die oder der Studierende vor der Bewertung der Arbeit einen Vortrag von etwa 30 Minuten Dauer, in dem sie oder er die Arbeit vorstellt. Der Vortrag kann mit bis zu 3 von 12 Leistungspunkten in die Bewertung der Arbeit eingehen, sofern die Erreichung der Qualifikationsziele bei dem gewählten Thema durch den Vortrag sinnvoll ergänzt wird. Der Prüfer oder die Prüferin gibt bei der Ausgabe des Themas bekannt, ob und in welchem Maße der Vortrag in die Note mit eingeht.
Ich benötige einen Nachweis über den Abschluss meines Studiums - wo erhalte ich diesen?
Sollte es sich bei der Masterarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und Sie möchten sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, so sollten Sie in jedem Fall sichern sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen (inklusive der Masterarbeit) erfolgreich bestanden sowie den Vortrag zur Masterarbeit gehalten haben.
Andernfalls raten wir dringend von einer Exmatrikulation ab!
Solange Ihnen das Zeugnis noch nicht ausgehändigt werden kann, erstellt man Ihnen auf Nachfrage im Prüfungsamt Informatik gerne einen schriftlichen Nachweis über Ihren Studienabschluss, die sogenannte Studienabschlussbescheinigung. Diese kann jedoch erst ausgestellt werden, wenn die vom Prüfungsamt Informatik zusammen mit den beiden Druck-Exemplaren der Masterarbeit versandte 4.0-Bescheinigung von beiden Gutachtern unterschrieben wieder an dieses zurückgesendet wurde. Darüber hinaus muss auch eine vom Erstgutachter unterschriebene Vortragsbestätigung sowie auch alle anderen Studien- und Prüfungsleistungen von Ihnen im Prüfungsamt Informatik vorliegen.
Auslandssemester
Kann ich mir im Ausland erbrachte Prüfungs-/Studienleistungen für mein Informatikstudium an der TU Braunschweig anerkennen lassen?
Wenn Sie planen ein Auslandsemester an einer anderen Hochschule zu absolvieren, so sollten Sie mit der Planung bereits mindestens ein halbes Jahr vorher beginnen (bei Überseeprogrammen empfiehlt es sich, mit der Planung sogar 1 Jahr vorher anzufangen)!
Zuerst sollten Sie eine Übersicht derjenigen Module erstellen, die Sie im Rahmen Ihres Austauschsemesters an der ausländischen Hochschule belegen möchten. Anschließend wenden Sie sich bitte mit den Modulbeschreibungen an den Auslandskoordinator Marvin Plagge (Fakultät 1, Rebenring 58a), und lassen Sie sich bestätigen, ob und wie Sie das geplante Modul am besten in Ihren Studienverlauf einbringen können.
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Austauschplan mit, aus welchem die Inhalte, die Anzahl der SWS und die Anzahl der zu erbringenden LP hervorgehen. Diesen lassen Sie sich als Zeichen der Kenntnisnahme von Herrn Plagge und dem Prüfungsausschussvorsitzenden gegenzeichnen.
Erst nach erfolgreicher Absolvierung der geplanten Prüfungs- und Studienleistungen im Ausland, kann nach der Rückkehr ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik auf Anerkennung der dort erbrachten Leistungen gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie diesem Antrag die entsprechenden Leistungsnachweise in Kopie beilegen, wobei bei den im Ausland erbrachten Leistungen immer die Note, die SWS sowie die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte ersichtlich sein müssen.
Mentorengespräch
MPO 2010 Zu Beginn Ihres Masterstudiums Informatik an der TU Braunschweig wird Ihnen ein Professor der Informatik als Mentor zur Seite gestellt.
Die Kontaktdaten des Ihnen zugeteilten Mentors werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse mitgeteilt, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Studierende, die in einem Semester 15 oder weniger Leistungspunkte erreichen oder bei denen aus einem anderen Grund das Studium zu scheitern droht, sind verpflichtet, sich mit ihrem Mentor zw. ihrer Mentorin in den ersten vier Wochen des nächsten Semesters in Verbindung zu setzen, um ein Beratungsgespräch zu führen.
Der Nachweis des Beratungsgesprächs ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zu weiteren Studien- und Prüfungsleistungen.
Sollten Sie nicht mehr wissen, wer Ihr Mentor ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordinatorin Yvonne Dietze. Diese ist auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Ihren Mentor wechseln möchten.
MPO 2014/2015/2017 Zu Beginn Ihres Masterstudiums Informatik an der TU Braunschweig wird Ihnen ein Professor der Informatik als Mentor zur Seite gestellt.
Die Kontaktdaten des Ihnen zugeteilten Mentors werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse mitgeteilt, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Sollten Sie nach dem 2. Semester nicht mindestens 30 Leistungspunkte erworben haben, so sind Sie verpflichtet, an einem Beratungsgespräch mit Ihrem Mentor teilzunehmen.
Bitte beachten Sie hierbei:
Eine Zulassung zu weiteren Studien- und Prüfungsleistungen setzt den Nachweis der Teilnahme an dem Beratungsgespräch voraus (siehe hierzu Allgemeine Prüfungsordnung der TU Braunschweig § 8)!
Das bedeutet konkret für Sie:
Können Sie am Ende Ihres 2. Fachsemesters nicht mindestens 30 Leistungspunkte nachweisen, so müssen Sie vor Beginn des nächsten Prüfungsanmeldezeitraums das Mentorengespräch geführt und den entsprechenden Nachweis im Prüfungsamt Informatik eingereicht haben. Andernfalls werden Sie für die Anmeldung und Ablegung von Prüfungs- und Studienleistungen im 3. Semester gesperrt! Sie müssen dann den Nachweis vor Beginn des darauffolgenden Prüfungsanmeldezeitraums eingereicht haben usw.
Generell gilt:
Der Nachweis ist bis zum ersten Tag des Prüfungsanmeldezeitraums des dritten Fachsemesters im Prüfungsamt vorzulegen. Solange Ihr Nachweis über das geführte Mentorengespräch nicht im Prüfungsamt Informatik vorliegt, bleiben Sie auch für alle folgenden Prüfungsanmeldezeiträume gesperrt! Die Frist für eine spätere Vorlage des Nachweises für die Folgesemester ist ebenfalls jeweils der erste Tag des Prüfungsanmeldezeitraums.
Sollten Sie nicht mehr wissen, wer Ihr Mentor ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordinatorin Yvonne Dietze. Diese ist auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Ihren Mentor wechseln möchten.
Nebenfach
Was ist bei der ersten Anmeldung zu Nebenfachprüfungen zu beachten?
MPO 2010
Es müssen keine gesonderten Formulare zur ersten Prüfungsanmeldung im Nebenfach eingereicht werden. Sie melden sich einfach auf dem Anmeldeformular zu Prüfungen im Nebenfach an und haben sich anhand dessen für ein Nebenfach entschieden.
MPO 2014
Mit der ersten Prüfungsanmeldung im Nebenfach ist schriftlich zu erklären, welches Nebenfach gewählt wurde.
Wie kann ich das Nebenfach wechseln oder abwählen?
Gemäß der MPO 2010 § 4 Absatz 12 kann das Nebenfach einmal gewechselt werden. Dieses kann sowohl nach Bestehen als auch nach Nicht-Bestehen von Prüfungsleistungen erfolgen, jedoch nur direkt nach dem ersten Prüfungsabschnitt, in dem Prüfungsleistungen für das Nebenfach abgelegt wurden. Der Wechsel muss im Rahmen der nächsten Prüfungsanmeldewoche beantragt werden.
Darüber hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 22.03.2013 in Bezug auf § 4, Absatz 12 der Masterprüfungsordnung (MPO 2010) beschlossen, das unter dem Wechsel des optional im Masterstudium zu wählenden Nebenfachs auch dessen Abwahl verstanden werden kann. Der Antrag auf Abwahl muss spätestens nach dem ersten Prüfungsabschnitt, in dem zum Nebenfach gehörende Prüfungsleistungen bestanden bzw. nicht bestanden wurden, im Prüfungsamt eingereicht werden.
MPO 2014/2015/2017: Gemäß der MPO 2014/2015 § 4 Absatz 17 und MPO 2017 §4 Absatz 11 kann das Nebenfach einmal und nur innerhalb der Regelstudienzeit (4 Semester) gewechselt oder abgewählt werden.
Dabei müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bei keiner der bereits im Nebenfach abgelegten Prüfungen darf ein 2. Prüfungsversuch angemeldet sein.
Das Nebenfach darf noch nicht vollständig absolviert worden sein.
Der Antrag auf Wechsel des Nebenfachs bzw. Abwahl muss bis spätestens zum Ende des Semesters eingereicht worden sein, in welchem Ihre Regelstudienzeit endet.
Die bereits im Rahmen des abgewählten Nebenfachs erfolgreich erbrachten Leistungen werden gestrichen und können nicht nachträglich in Zusatzprüfungen umgewandelt werden.
Welche Nebenfächer kann ich wählen?
Die Liste der zurzeit wählbaren Nebenfächer der Informatik finden Sie hier
Keines der vorgegebenen Nebenfächer entspricht meinen Interessen: Besteht die Möglichkeit ein komplett anderes Nebenfach zu belegen?
MPO 2010/MPO 2014/MPO 2015/MPO 2017
Gemäß § 4 Absatz 6 der MPO 2010 bzw. § 4 Absatz 16 der MPO 2014/MPO 2015 bzw. § 4 Absatz 11 der MPO 2017 können Sie ein weiteres Nebenfach beim Prüfungsausschuss Informatik beantragen, das nicht in der Liste der möglichen Nebenfächer aufgeführt ist, sofern dieses eine sinnvolle Ergänzung zum Studienprofil darstellt.
Im Nebenfach sind Module im Umfang von 14-18 LP zu erwerben, davon mind. 10 LP in Form benoteter Prüfungen (siehe Anlage 2 der MPO 2010 bzw. MPO 2014/MPO 2015 bzw. Anlage 3 der MPO 2017) .
Gilt für alle: Das Blanko-Formular für den Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik erhalten Sie im Prüfungsamt Informatik. Dem Antrag sollte ein Musterstudienplan für das Nebenfach beigefügt werden, versehen mit mit dem Stempel und der Unterschrift des Studiendekans dieses Fachs. Aus diesem Musterstudienplan sollte hervorgehen, welche Nebenfach-Module Sie in welchem Semester Ihres Masterstudiums Informatik belegen möchten (Belegungslogik). Aus diesem Musterstudienplan muss darüber hinaus ersichtlich sein, ob es sich um Module handelt, die als Studien- oder Prüfungsleistung gelten sollen sowie der Umfang der dazugehörigen Module in SWS und LP. Zudem sollten die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Module kurz wiedergegeben werden.
Praktikum
Wie melde ich mich zu einem Praktikum an?
Für das Praktikum wird (je nach Institut) eine unterschiedliche Mindestanzahl von Teilnehmern vorausgesetzt. Sollten Sie Interesse haben, so erkundigen Sie sich bitte im Sekretariat des jeweiligen Instituts und melden sich ggf. gleich für das ausgewählte Praktikum an.
Wie viele Praktika darf ich im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Praktika sind in der Regel Studienleistungen und damit unbenotet. Es gibt jedoch Ausnahmen, so beispielsweise im Modul "Praktische Aspekte der Informatik" (Anbieter: Institut für Computergraphik).
Ob ein Praktikum benotet oder unbenotet ist, können Sie dem Modulhandbuch (Anlage zur MPO 2010 bzw. MPO 2014) entnehmen.
MPO 2010/2014: Die Anzahl der unbenoteten Praktika, die in das Masterstudium Informatik eingebracht werden, liegt im Ermessen des Studierenden. Jedoch wird der Umfang der einzubringenden Studienleistungen durch den gemäß § 3 Absatz 3 der MPO 2010 bzw. § 3 Absatz 2 der MPO 2014 festgelegten Umfang zu erbringender benoteter Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 60 LP + 30 LP (Masterarbeit) eingeschränkt. Dabei darf dieselbe Lehrveranstaltung nicht in unterschiedlichen Modulen eingebracht werden.
Projektarbeit
Was ist eine Projektarbeit?
Die Projektarbeit kann der Vorbereitung auf die Masterarbeit dienen. Die Projektarbeit erlaubt einzelnen Studierenden die Einübung von systematischen Techniken zur Lösung einer komplexen Aufgabe im Bereich Informatik. Dazu gehören die eigenständige Planung und Abschätzung der Zeitaufwände, die Fortschrittskontrolle und die Qualitätssicherung der eigenen Herangehensweise unter anderem durch Definition und Einhaltung von Meilensteinen. Die Projektarbeit ist optional und wird dem Wahlpflichtbereich Informatik im Masterstudiengang Informatik zugeordnet.
MPO 2010: Gemäß Anlage 1 hat die Projektarbeit einen Wert von 14 Leistungspunkten.
MPO 2014: Gemäß § 4 Abs. 14 hat die Projektarbeit einen Wert von 15 Leistungspunkten.
Bei der Projektarbeit handelt es sich um eine Prüfungsleistung, für die Ihnen genau wie für jede andere Prüfung 3 Prüfungsversuche zur Verfügung stehen.
Wie melde ich mich zu einer Projektarbeit an?
Zur Projektarbeit melden Sie sich mit dem entsprechenden Anmeldeformular an. Dieses füllen Sie gemeinsam mit Ihrem betreuenden Professor aus und unterschreiben dieses dann beide. Das Anmeldeformular wird in der Regel vom betreuenden Institut per Hauspost an das Prüfungsamt Informatik gesandt, Sie können es aber auch direkt im Prüfungsamt innerhalb der Sprechzeiten abgeben. Nachdem das Anmeldeformular im Prüfungsamt angekommen ist, erhalten Sie und Ihr betreuender Professor eine E-Mail, in der Ihnen der Abgabetag der Projektarbeit genannt wird.
Wie melde ich mich von einer Projektarbeit ab?
Die Projektarbeit kann bis 2 Wochen nach Ausgabe des Themas wieder im Prüfungsamt Informatik abgemeldet werden.
Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit der Projektarbeit krank werde?
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, müssen Sie eine ärztliche Krankmeldung zur Verlängerung der Abgabefrist einreichen. Die Krankmeldung muss am 3. Werktag nach Feststellung der Erkrankung im Prüfungsamt vorliegen (bei Zusendung per Post zählt das Datum des Poststempels zum Nachweis der eingehaltenen Einreichungsfrist). Dabei zählt der Feststellungstag ihrer Erkrankung als 1. Werktag.
Sollte der letzte Tag der Einreichungsfrist für die Krankmeldung ein Samstag, Sonn- oder Feiertag sein, dann wird die Abgabezeit entsprechend um diesen Tag verlängert und Sie dürfen die Krankmeldung am darauffolgenden Werktag abgeben (PDF).
Beispiel: Sie sind vom 01.01.-05.01. krankgeschrieben. Die ärztliche Krankmeldung muss also spätestens am 03.01. im Prüfungsamt vorliegen.
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihrer Projektarbeit bereits zwei Krankmeldungen eingereicht haben, muss es sich bei der dritten und jeder weiteren Krankmeldung um ein amtsärztliches Attest handeln. Andere ärztliche Atteste werden nicht akzeptiert.
Wo gebe ich die Projektarbeit ab?
Die Projektarbeit reichen Sie bitte direkt am Abgabetag im betreuenden Institut ein. Eine Abgabe der Projektarbeit im Prüfungsamt ist nicht erforderlich. Nach der Abgabe der Projektarbeit schickt das betreuende Institut eine Notenmeldung an das Prüfungsamt, dieses verbucht dann die Note Ihrer Projektarbeit.
Prüfungsamt
Besonderheiten bei Portfolio-Prüfungen?
Für Portfolioprüfungen gibt es eine gesonderte An- und Abmeldefrist. Die An- und Abmeldung zur Prüfung ist bei Portfolioprüfungen nur bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters möglich.
Wie erhalte ich wichtige Informationen über Fristen, Anträge, Termine etc.?
Am besten ist es, wenn Sie sich für den Infomatik-E-Mail-Verteiler "cs-studs" anmelden. Das Prüfungsamt Informatik informiert hierüber u.a. über den Prüfungsanmeldezeitraum sowie zur Vorgehensweise der Prüfungsanmeldung an sich. Des Weiteren werden diese Informationen auch auf den Webseiten des Prüfungsamtes Informatik veröffentlicht. Hier finden Sie auch die Prüfungstermine eines Semesters, wichtige Antragsformulare oder Sie können die für Sie geltende Prüfungsordnungsversion einsehen oder herunterladen.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Bei Ihrer ersten Anmeldung im Prüfungsamt Informatik sind bis spätestens eine Woche vor der Anmeldewoche folgende Unterlagen einzureichen:
Meldebogen zur Masterprüfung
Lichtbild/Passfoto
die von Ihnen unterschriebene Erklärung zur Plagiatsprüfung
Den Meldebogen zur Masterprüfung und die "Erklärung zur Plagiatskontrolle" erhalten Sie entweder in der Erstsemesterveranstaltung/-begrüßung oder im Prüfungsamt Informatik. Online sind diese Dokumente nicht verfügbar.
MPO 2008:
Für Prüfungen, die Sie beim ersten Mal nicht bestanden haben oder an denen Sie aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen konnten, werden Sie im folgenden Semester automatisch angemeldet. Die Pflichtanmeldungen gemäß der alten MPO 2008 können Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen" einsehen.
Bitte beachten Sie:
Melden Sie sich bitte nicht online für Prüfungen an, für die Sie in diesem Semester pflichtangemeldet sind (z. B. weil Sie die Prüfungen im letzten Semester nicht bestanden haben). Wir melden Sie dafür an! Von pflichtangemeldeten Prüfungen dürfen Sie sich nicht wieder abmelden!
MPO 2010/MPO 2014/MPO 2015/MPO 2017:
Studierende, die nach diesen Prüfungsordnungen studieren, müssen sich selbstständig zu Prüfungen anmelden. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die Sie im Rahmen der Freiversuchsregelung zur Notenverbesserung noch einmal absolvieren möchten.
Nach dem Anmeldezeitraum werden die Anmeldelisten durch Aushang am Schwarzen Brett vor dem Prüfungsamt und im Internet veröffentlicht. Der Aushang der Anmeldelisten wird Ihnen durch eine E-Mail des Prüfungsamts Informatik an den Mailverteiler "cs-studs" bekanntgegeben.
Sie sind verpflichtet sich der Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu versichern und sich bei Unstimmigkeiten unverzüglich an das Prüfungsamt Informatik zu wenden!
Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen
Bevor Prüfungen abgelegt werden dürfen, müssen diese im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden. Eine Anmeldung ist nur während des Anmeldezeitraumes möglich. Dieser liegt in der Regel Ende November/Anfang Dezember für Prüfungen im Wintersemester sowie Ende Mai/Anfang Juni für Prüfungen im Sommersemester.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Webseiten des Prüfungsamts oder am Aushang gegenüber dem Prüfungsamt über den Anmeldezeitraum. Auch über die Informatik-Mailingliste "cs-studs" werden diese Informationen bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie: Anmeldungen, die nach der Anmeldewoche eingehen, können nicht angenommen werden!
Die Anmeldung für schriftliche Prüfungen im Masterstium Informatik kann auch online vorgenommen werden.
Anmeldungen zu mündlichen Prüfungen
Auch mündliche Prüfungen müssen im Rahmen der Prüfungsanmeldewoche im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden! Bei der Anmeldung einer mündlichen Prüfung im Prüfungsamt Informatik während der Prüfungsanmeldewoche müssen Sie jedoch noch keinen Prüfungstermin angeben. Diesen vereinbaren Sie erst nach der Prüfungsanmeldewoche selbstständig mit dem entsprechenden Institut/Prüfer.
Bitte beachten Sie dabei:> Der Termin für die mündliche Prüfung muss innerhalb des Prüfungszeitraums eines Semesters liegen. So erstreckt sich der Prüfungszeitraum im Wintersemester von der ersten vorlesungsfreien Woche bis zum 31.03., der Prüfungszeitraums des Sommersemesters von der ersten vorlesungsfreien Woche bis zum 30.09. Wir empfehlen Ihnen, die mündlichen Prüfungstermine im Wintersemester bis spätestens 15.02. mit Ihren Prüfern abzusprechen, für die Termine im Sommersemester bis spätestens 15.07..
Auch mündliche Prüfungen können online angemeldet werden.
Online-Anmeldung
Studierende im Masterstudium Informatik können sich für schriftliche und mündliche Prüfungen auch online über das QIS-Online-System anmelden.
Dieses gilt jedoch nicht für Zusatzleistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Curriculum für Ihr Masterstudium Infomatik erbringen oder für Zusatzleistungen, die Sie bereits vorab für ein späteres Masterstudium Informatik vorarbeiten möchten.
Bevor Sie eine Zusatzleistung anmelden können, muss diese vom Prüfungsausschuss Informatik jedoch erst einmal als solche gemäß § 19 APO genehmigt werden, d.h. Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen. Zusatzleistungen können von Ihnen nur innerhalb der Prüfungsanmeldewoche persönlich vor Ort im Prüfungsamt Informatik angemeldet werden.
VOR der Online-Anmeldung
Für das Online-Anmeldeverfahren benötigen Sie Ihre y-Nummer, die u.a. den Zugang für die Benutzung des E-Mail-Systems "Webmail" der TU Braunschweig darstellt. Für die Abholung müssen Sie Ihren Studenten- und Personalausweis vorlegen.
Holen Sie sich bitte nicht erst kurz vor Ende des Online-Prüfungsanmeldezeitraums eine TAN-Liste bzw. versuchen Sie bitte nicht, sich erst kurz vor Ende des Online-Prüfungsanmeldezeitraums für die Prüfungen online anzumelden. Falls es eine Fehlermeldung gibt oder die Online-Anmeldung aus sonstigen Gründen nicht funktioniert, können wir vielleicht nicht schnell genug reagieren und Ihnen helfen!
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass nicht alle Prüfungen für die Online-Anmeldung frei geschaltet werden (können). Eine Übersicht, welche Prüfungen online anmeldbar sind, wird rechtzeitig am "Schwarzen Brett" des Prüfungsamts Informatik, auf den Webseiten sowie über den Mailverteiler "cs-studs" bekanntgegeben.
Vorgehensweise
Mit Ihrer y-Nummer und Ihrem Passwort loggen Sie sich bitte im Internet in das QIS Online-System der TU Braunschweig ein. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, so klicken Sie in der Fehlermeldung bitte auf den Link "Weitere Hilfe ...".
Die Anmeldung zu Ihren Prüfungen können Sie nur während des Anmeldezeitraums durchführen. Um zur Online-Prüfungsanmeldung zu gelangen, klicken Sie auf der Startseite auf "Prüfungsanmeldung" und lesen und akzeptieren Sie auf der folgenden Seite die Bedingungen zur Anmeldung. Zu einer einzelnen Prüfung gelangen Sie, indem Sie auf die einzelnen Module/Veranstaltungen des Studiengangs klicken.
Durch Auswahl einer Prüfung, Eingabe einer TAN-Nummer und der Bestätigung mit "Ja" können Sie sich zu einzelnen Prüfungen anmelden. Das System gibt Ihnen immer eine positive Rückmeldung oder eine Fehlermeldung.
Für mündliche Prüfungen ist im QIS-Online-System ein 'fiktives' Prüfungsdatum hinterlegt. Dieses fiktive Prüfungsdatum steht für den offiziellen Beginn des Zeitraums, in dem mündliche Prüfungen abgelegt werden können und ist auf den Webseiten des Prüfungsamts Informatik einsehen.
Kontrollieren Sie bitte auf der Startseite des QIS-Online-Systems unter dem Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen", ob Ihre Prüfungsanmeldung vom System verbucht worden sind, d.h. ob diese erfolgreich durchgeführt werden konnten.
Sollten Sie sich für eine mündliche Prüfung online angemeldet haben (oder gemäß MPO 2008 zu einer mündlichen Prüfung pflichtangemeldet sein), melden Sie sich bitte direkt nach der Prüfungsanmeldewoche beim Prüfer und machen einen Prüfungstermin aus. Dieser Prüfungstermin muss im Prüfungszeitraum des aktuellen Semesters liegen, da er sonst nicht für das Winter-/Sommersemester zählt. Ohne Termin innerhalb dieses Zeitraumes oder ohne Abmeldung im Prüfungsamt wird der Prüfungsversuch als Note 5,0 (nicht bestanden) von uns verbucht.
Fragen/Probleme
Sollten Sie Fragen zum oder technische Probleme mit dem QIS-Online-System haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an den IT-Service-Desk des Gauß-IT-Zentrums der TU Braunschweig. Zur Erleichterung der Fehlerbehebung empfiehlt es sich - sofern möglich - eine E-Mail mit einem Screenshot zu senden.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten mit Prüfungsterminen ist weiterhin das Prüfungsamt Informatik Ihr Ansprechpartner.
Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Die persönliche Abmeldung von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ohne Angabe von Gründen kann bis zum vorletzten Werktag (Achtung: Samstag = Werktag; Sonntag = kein Werktag) 12 Uhr (!) vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt Informatik erfolgen, unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Alternativ kann die Abmeldung auch folgendermaßen vorgenommen werden:
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben, eingescannt und per E-Mail bis einen Werktag vorher 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
oder
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per FAX bis einen Werktag vorher 12 Uhr an das Prüfungsamt Informatik geschickt
oder
der ausgefüllte Abmeldebogen wird von Ihnen unterschrieben und per Post bis zwei Werktage(!) vorher an das Prüfungsamt Informatik geschickt (Poststempel zählt)
oder
sofern für Ihren Studiengang freigegeben: die Abmeldung kann online bis einen Werktag vorher 24 Uhr vorgenommen werden
Abmeldung von mündlichen Prüfungen
Sie können sich von mündlichen Prüfungen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin schriftlich im Prüfungsamt Informatik abmelden. Hierzu verwenden Sie bitte das Abmeldeformular "Abmeldung von einer mündlichen Prüfung im Wahlpflicht- oder Nebenfachbereich" des jeweiligen Semesters. Dieses Formular muss vom Prüfer unterzeichnet werden, der damit die korrekte Abmeldung von der Prüfung bestätigt.
Ausgenommen hiervon sind die Informatik-Seminare! Siehe dazu Frage Wie melde ich mich zu einem Seminar in der Informatik an?"
Online-Abmeldung
... für schriftliche Prüfungen (Klausuren)
Für die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) haben Sie die Möglichkeit, sich über das QIS-Ohttps://vorlesungen.tu-bs.de/qisserver/rds?state=user&type=0nline-System bis spätestens 23:59 Uhr am vorletzten Werktag vor dem Prüfungstermin abzumelden (Achtung: Samstag = Werktag; Sonntag = kein Werktag). Bitte beachten Sie dabei, dass Sie auch für die Abmeldung eine TAN benötigen! Bitte gehen Sie analog zu der unter dem Punkt "Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?" beschriebenen Vorgehensweise vor und melden sich von der gewünschten Prüfung ab.
... für mündliche Prüfungen
Für die Abmeldung von mündlichen Prüfungen über das QIS-Online-System ist ebenfalls eine TAN notwendig. Die Abmeldung kann online nur bis eine Woche vor dem fiktiven Prüfungsdatum erfolgen. Danach ist eine Prüfungsabmeldung nur schriftlich im Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular (siehe: Dokumente) möglich.
Was mache ich, wenn ich keinen Prüfungstermin für eine mündliche Prüfung im Prüfungszeitraums mit dem Prüfer vereinbart habe?
Sollten Sie keinen Termin mit dem Prüfer vereinbart haben oder Sie sich doch nicht prüfen lassen möchten, so melden Sie sich unbedingt wieder von der mündlichen Prüfung ab! Andernfalls muss Ihre Prüfungsleistung mit der Note 5,0 wegen Nicht-Erscheinens bewertet werden. Da die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung bis spätestens 1 Woche vorher erfolgt sein muss, ist die Abmeldung der mündlichen Prüfung speziell im Somme rsemester nur bis zum 23.09., im Wintersemester nur bis zum 24.03. möglich, abgeleitet vom letzten überhaupt möglichen Prüfungstermin im Sommer- (30.09.) bzw. Wintersemester (31.03.).
Bitte planen Sie die Unterschrift des Prüfers ein, weswegen wir Ihnen empfehlen, sich rechtzeitig darum zu kümmern.
Was mache ich, wenn der Prüfer nicht vor Ort ist, um mein Abmeldeformular rechtzeitig zu unterschreiben?
Nehmen Sie in diesem Fall bitte unverzüglich Kontakt mit dem Prüfungsamt Informatik auf. Wir werden dann versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Kontaktdaten des Prüfungsamts Informatik:
Ansprechpartner: Rebecca Weidner
Telefon: 0531/391-2844
E-Mail: pa-informatik@tu-bs.de
Was muss ich im Krankheitsfall beachten, falls ich deshalb eine Prüfung nicht antreten kann?
Kann eine Prüfung wegen Krankheit am Prüfungstag nicht abgelegt werden, so ist ein ärztliches Attest notwendig. Dieses ist innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt Informatik vorzulegen. Dabei gilt der Prüfungstag als 1. Werktag. Sollte der letzte Tag der Einreichungsfrist für das Attest ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, dann wir die Abgabezeit entsprechend um diesen Tag verlängert und Sie dürfen die Krankmeldung am darauffolgenden Werktag abgeben. Sollten Sie kein ärztliches Attest einreichen, wird die Prüfung mit "nicht erschienen" (Note 5,0) gewertet. Bei Zusendung des ärztlichen Attests per Post zählt das Datum des Poststempels als Nachweis der eingehaltenen Abgabefrist (Beispielgrafik).
Kann der Studierende krankheitsbedingt an der gleichen Prüfung bereits zum 3. Mal nicht teilnehmen, so ist anstelle eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Hierbei gilt die dieselbe Einreichungsfrist von 3 Werktagen. Das amtsärztliche Attest erhalten Sie z.B. beim Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig. Die Kosten belaufen sich in Niedersachen auf ungefähr 60,00 Euro (diese Angaben sind ohne Gewähr!).
Ich habe mehr als 120 Leistungspunkte, was muss ich beachten?
Allgemein wird es Ihnen auf Grund der Modulgrößen selten möglich sein, genau auf die erforderlichen 120 Leistungspunkte zu kommen. In der Regel liegen die Studierenden um einige Leistungspunkte über dieser Grenze. Der Grund hierfür ist oftmals, dass die Studierenden in den Bereichen ("Wahlpflichtbereich Informatik", Nebenfach) auf Grund der Modulgrößen die maximale Obergrenze geringfügig überschreiten.
Gemäß § 17 Absatz 2 APO gilt Sofern innerhalb eines Moduls mehr Leistungspunkte erworben wurden als nach der Prüfungsordnung vorgegeben, geht in die Berechnung der Gesamtnote nur die der Prüfungsordnung entsprechende Punktezahl ein. Werden mehr Module absolviert als nach der Prüfungsordnung vorgegeben und werden die Prüfungen nicht als Zusatzprüfungen (gemäß § 19 APO) gekennzeichnet, gehen - sofern die Besonderen Teile der Prüfungsordnungen nichts anderes vorsehen - die Modulnoten chronologisch ein, bis die maximale Anzahl von Leistungspunkten erreicht ist.
MPO 2010 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 APO: Sollten Sie jedoch beispielsweise im "Wahlpflichtbereich Informatik" genau im Bereich von 80-82 Leistungspunkten liegen und trotzdem noch ein zusätzliches Modul ablegen, so sind Sie verpflichtet vor der Anmeldung dieser Modulprüfung einen Antrag zu stellen, dass dieses Modul als Zusatzprüfung gewertet wird. Ansonsten werden alle überzähligen Module entsprechend ihres Prüfungsdatums in zeitlich umgekehrter Reihenfolge gestrichen. Eine nachträgliche Anerkennung als Zusatzprüfung und/oder eine Aufnahme der Prüfung in das Zeugnis findet nicht statt. Die Note der beantragten Zusatzprüfung geht nicht in die Endnote ein, kann auf Antrag jedoch auf dem Zeugnis mit aufgeführt werden. Dieser Antrag muss jedoch unbedingt vor Ablegen der letzten Prüfungsleistung, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist, erfolgen!
MPO 2014 § 4 Abs. 19: Von der Streichung überzählig erbrachter Module im "Wahlpflichtbereich Informatik" in umgekehrt chronologischer Reihenfolge kann für überzählige Module im Umfang von bis zu max. 15 LP auf Antrag abgewichen werden.
Das bedeutet für Sie: Sofern Sie im "Wahlpflichtbereich Informatik" z. B. 3 Module à 5 LP mehr erbracht haben als die Prüfungsordnung vorgibt (nämlich 80 bis 82 LP), so können diese zu viel erbrachten Module gegen zeitlich früher absolvierte Module mit schlechterer Benotung ausgetauscht werden. Der Antrag muss bis spätestens 4 Wochen nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung, die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist, gestellt werden. Gestrichene Module werden dabei nicht zur Berechnung der Gesamtnote bzw. zur Erfüllung der Gesamtzahl der zu erbringenden Leistungspunkte herangezogen. Die gestrichenen Module werden nicht auf dem Zeugnis aufgeführt und können nicht in Zusatzprüfungen umgewandelt werden.
Kann ich ein Wahlpflicht- oder Nebenfachmodul wechseln?
MPO 2010/MPO 2014:
Falls Sie in der Informatik Prüfungsleistungen aus den Wahlpflichtbereichen oder aus dem Nebenfach im 1. Versuch nicht bestanden haben, das Modul aber nicht mehr weiterführen möchten, so haben Sie insgesamt 3x die Möglichkeit das Modul zu wechseln. Sie müssen dafür einen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen, dass eine Wiederholungsprüfung nicht durchzuführen ist und dass die im ersten Versuch nicht bestandene Prüfungsleistung durch eine andere alternative Prüfungsleistung ersetzt wird. Eventuell vorhandene Pflichtmodule im Nebenfach können jedoch nicht abgewählt werden. Der Antrag ist spätestens bis zum ersten Tag des Prüfungsanmeldezeitraums des darauffolgenden Semesters zu stellen.
Ich habe einige Module mit schlechten Noten - kann ich diese aus der Berechnung meiner Endnote herausnehmen lassen?
MPO 2010: Modulnoten aus den Wahlpflichtbereichen oder dem Nebenfach bleiben im Umfang von max. 8 LP auf Antrag des Studierenden unberücksichtigt. Dabei bleiben Modulnoten nicht teilweise unberücksichtigt. Die nicht berücksichtigten Modulnoten werden im Zeugnis gesondert gekennzeichnet. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung beim Prüfungsausschuss Informatik zu stellen.
MPO 2014: Eine Streichung von Modulnoten aus der Berechnung der Gesamtnote ist nicht möglich.
Kann ich mir eine Studienrichtung auf dem Zeugnis angeben lassen?
Im Masterstudiengang Informatik gibt es eine Vielzahl möglicher Studienrichtungen. Damit eine von diesen Ihnen anerkannt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
MPO 2010: Der Prüfungsausschuss kann Studienrichtungen aus thematisch eng verwandten Modulen definieren. Eine Studienrichtung muss mindestens 70 Leistungspunkte (einschließlich der Masterarbeit) umfassen. Falls die oder der Studierende die Prüfungs- und Studienleistungen einer Studienrichtung erbracht hat, wird die entsprechende Studienrichtung - jedoch höchstens eine - in der Masterurkunde und im Zeugnis angegeben. Der Antrag auf Anerkennung einer Studienrichtung ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung, die für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Informatik erforderlich ist, beim Prüfungsausschuss zu stellen.
MPO 2014: Der Prüfungsausschuss Informatik kann Studienrichtungen aus thematisch eng verwandten Modulen definieren. Eine Studienrichtung muss mindestens 70 Leistungspunkte (einschließlich der Masterarbeit) umfassen. In Form von Zusatzprüfungen erbrachte Module können zur Erfüllung der für die Anrechnung einer Studienrichtung erforderlichen Mindestanzahl an Leistungspunkten herangezogen werden. Falls die oder der Studierende die Prüfungs- und Studienleistungen einer Studienrichtung erbracht hat, wird die entsprechende Studienrichtung - jedoch höchstens eine - nach gesondertem Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik in der Masterurkunde und im Zeugnis angegeben. Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung, die für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Informatik erforderlich ist, beim Prüfungsausschuss Informatik zu stellen.
Ich muss die mündliche Ergänzungsprüfung anmelden. Was muss ich tun?
Wird eine Prüfungsleistung auch in dem letzten Versuch erneut mit "nicht ausreichend" bewertet oder gilt sie als mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Sofern es sich bei dieser Wiederholungsprüfung um eine schriftliche Prüfung handelt, darf die Note "nicht ausreichend" nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung getroffen werden. Der Prüfling muss sich innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe einen Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung vom Prüfer geben lassen und dem Prüfungsausschuss mitteilen. Sofern der Prüfungstermin dem Prüfungsausschuss vom Prüfling nicht innerhalb der Monatsfrist mitgeteilt wird, wird dem Prüfling vom Prüfungsausschuss einen Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung mitgeteilt. Der Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung muss vom Prüfer so festgelegt werden, dass er bis spätestens 15.11. für das vorangegangene Sommersemester und bis zum 15.05. für das vorangegangene Wintersemester stattgefunden hat. Ist der Prüfling zur Prüfung nicht erschienen, wird die mündliche Ergänzungsprüfung und damit die gesamte Prüfung mit der Note 5,0 bewertet und hat gemäß § 17 Abs. 3 APO das endgültige Scheitern im Studium zur Folge. Bei triftigen Gründen kann der Prüfungsausschuss Informatik im Einzelfall die Frist verlängern. Diese Gründe müssen dem Prüfungsausschuss Informatik gegenüber unverzüglich schriftlich dargelegt werden. Kann die mündliche Ergänzungsprüfung aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden, so ist innerhalb von drei Werktagen ein amtsärztliches Attest beim Prüfungsausschuss Informatik vorzulegen, wobei der Prüfungstag als erster Werktag zählt.
Schlüsselqualifikationen
Was kann ich im Bereich der Schlüsselqualifikationen belegen?
Im Bereich "Schlüsselqualifikationen" sind im Masterstudium Informatik 8-10 Leistungspunkte zu erbringen. In diesem Bereich können Module aus dem Gesamtprogramm überfachlicher Lehrveranstaltungen der TU Braunschweig eingebracht werden, die laut Modulhandbuch einen aktiven Leistungsnachweis zur erfolgreichen Teilnahme verlangen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Vortrag, etc.). Auch die Veranstaltungen aus dem Programm "Handlungsbezogener Kompetenzen" können hier eingebracht werden.
Dabei dürfen jedoch folgende Module nicht gewählt werden:
Module aus der Informatik,
Module aus den Fächern, die die oder der Studierende als Nebenfach gewählt hat,
sowie
Module des Sportzentrums
Sprachkurse dürfen ab dem folgenden Niveau eingebracht werden:
ein Englisch-Kurs mindestens das Niveau B2,
alle anderen Sprachen ab Niveau B1
Von den im Bereich "Mathematik und Schlüsselqualifikationen" zu erbringenden Leistungspunkten dürfen maximal 8 LP in Form von Sprachkursen eingebracht werden.
Deutsch-Sprachkurse dürfen von Bildungsausländern erst ab Niveau C1 nach vorherigem Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik eingebracht werden. Sprachkurse in der Muttersprache bzw. in der Amtssprache des Heimatlandes werden nicht anerkannt.
Für die Anerkennung von Sprachkursen mit einem geringeren als dem vorgeschriebenen Niveau B1 ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik zu stellen. Dieses gilt jedoch nicht für die Sprachen Englisch und Deutsch, dort ist das jeweils vorgeschriebene Niveau verpflichtend! Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die jeweilige Sprache nicht bereits während der Schulzeit erlernt worden ist.
Seminar
Was ist ein Seminar?
Im Seminar erarbeiten die Studierenden selbständig ein Thema anhand von wissenschaftlicher Literatur aus einer oder verschiedenen Quellen. Das Thema wird durch einen Vortrag mit anschließender Diskussion präsentiert. Im Seminar sollen die Studierenden Techniken zur selbständigen Erarbeitung von wissenschaftlichen Inhalten und deren Präsentation im Vortrag erlernen. Sie sollen lernen, einen Vortrag zu planen, der sich an zeitliche Vorgaben hält, und dabei inhaltliche Prioritäten zu setzen. Das Seminar dient auch der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie etwa rhetorischer Fähigkeiten bei Vortrag und Diskussion. Ebenso soll der angemessene Umgang mit Literatur gelernt werden. Die Studierenden sollen sich im Seminar in ein forschungsnahes Teilgebiet der Informatik einarbeiten.
Wie melde ich mich zu einem Seminar in der Informatik an?
Die Seminarvergabe beginnt mit dem Bewerbungsverfahren über Stud.IP. Die genauen Termine, wann dieses Bewerbungsverfahren startet, werden rechtzeitig per Aushang neben dem Prüfungsamt Informatik, per Mailingliste Informatik ("cs-studs") und auf den Studiengangswebseiten bekanntgegeben.
Für die Reservierung von Seminarplätzen über Stud.IP benötigen Sie Ihre y-Nummer mit dem zugehörigen Passwort. Zudem müssen Sie in Stud.IP unbedingt Ihr Studienprofil angeben, wobei darauf zu achten ist, dass Sie hier den richtigen Studiengang angegeben haben
Sie können sich nur ein Informatik-Seminar bewerben, wenn Sie...
Informatik (M.Sc.),
Informations-Systemtechnik (M.Sc.)
oder
Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)
studieren.
Sollten bereits alle Seminarplätze Ihres Wunsch-Seminars im Stud.IP-System belegt sein, so werden Sie automatisch vom System auf eine Warteliste gesetzt.
Die verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt anschließend im Rahmen der jeweiligen Seminarvorbesprechung des Instituts bzw. der Abteilung ("Kick-Off"). Hier werden auch die einzelnen Seminarthemen vergeben. Das die Absolvierung eines Seminars im Bachelor- bzw. Masterstudiengang Informatik Pflicht ist, werden Studierende bevorzugt, die noch kein Seminar abgelegt haben.
Die Details zur Bewerbung und zur verbindlichen Anmeldung in der Seminarvorbesprechung entnehmen Sie bitte den Studiengangswebseiten.
Wie melde ich mich von einem Seminar der Informatik wieder ab?
Eine Abmeldung vom Seminar ist bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn bei Ihrem Seminarbetreuer möglich. Nach diesem Stichtag ist die Anmeldung verbindlich. Ein späterer Abbruch des Seminars wird als nicht bestandener Prüfungsversuch (Note 5,0) gewertet, da das Seminar eine Prüfungsleistung darstellt. Auch für das Seminar als Prüfungleistung gilt: Sie haben ingesamt 3 Prüfungsversuche.
Wie viele Seminare darf ich eigentlich belegen?
MPO 2010:
Sie dürfen mehr als das eine verpflichtende Seminar im Rahmen Ihres Masterstudiums Informatik absolvieren. Bedenken Sie jedoch dabei, dass das erste angemeldete Seminar als Pflichtseminar zählt und in die Gesamtnote des Masterstudiums eingeht. Alle weiteren belegten Seminare zählen als Studienleistungen im Wahlpflichtbereich Informatik und sind damit unbenotet. Somit ist ein späterer Tausch der Seminare ausgeschlossen.
MPO 2014:
Gemäß § 4 Absatz 13 der MPO 2014 muss jeder Studierende im Masterstudiengang Informatik ein Seminar verpflichtend als benotete Prüfungsleistung absolvieren. Dieses geht dann in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Einbringung weiterer Seminare in das Masterstudium Informatik ist jedoch nicht möglich.
Sprachkurse
Kann ich Sprachkurse in mein Studium einbringen?
Im Masterstudiengang Informatik können Sprachkurse im Modul "Schlüsselqualifikationen" bis zu einem max. Umfang von 8 LP eingebracht werden. Diese Sprachkurse sind für Sie kostenfrei, jedoch nur ab einem bestimmten Sprachniveau. Die Details entnehmen Sie bitte den Studiengangswebseiten unter "Schlüsselqualifikationen".
Stipendien
Habe ich während des Studiums die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien?
Die TU Braunschweig vergibt regelmäßig Stipendien an Studierende im Bachelor-/Masterstudium. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten dem Webauftritt des Stipendienportals.
Studienrichtung
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Studienrichtung belegen möchte?
Für die Belegung einer der 7 im Masterstudiengang angebotenen Studienrichtungen, bestehen Vorgaben, welche Module jeweils zu wählen sind. Für Rückfragen wenden Sie sich einfach an den in den Vorgaben angegeben Ansprechpartner. Wichtig ist, dass Sie sich die Studienrichtung beim Prüfungsamt Informatik anmelden müssen. Das Formular dafür finden Sie hier.
Urlaubssemester
Ich beabsichtige ein Urlaubssemester einzulegen - was muss ich beachten?
Wenn Sie planen ein Urlaubssemester einzulegen, so bedenken Sie bitte, dass Sie in dieser Zeit keine Prüfungs- und Studienleistungen ablegen, noch Abschlussarbeiten oder ähnliches an der TU Braunschweig anfertigen dürfen. Details zum Urlaubssemester finden Sie hier.
Zulassungsauflagen
Ich bin unter Auflagen zum Masterstudium Informatik zugelassen worden, wie gehe ich nun weiter vor?
Die Zulassung zum Masterstudium Informatik kann für Studierende mit Auflagen verbunden sein. Bei diesen Auflagen handelt es sich um maximal drei Module aus dem Bachelorstudium Informatik, deren zugehörige Prüfungen im Rahmen der ersten beiden Semester bzw. des ersten Studienjahres des Masterstudiums Informatik nachgeholt werden müssen. Diese werden jedoch NICHT für die im Masterstudium zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten sowie die spätere Gesamtnote angerechnet, sondern sind zusätzlich zu erbringen.
Sollte der/die Studierende von der gemäß Zulassungsordnung vorgegebenen Option der individuellen Fachkollegenprüfung Gebrauch machen wollen (nur möglich im 1. Semester!), so muss er/sie dieses vorab beim Prüfungsausschuss Informatik beantragen.
Ansonsten gilt: Für die Auflagen-Prüfungen (in der Regel Klausuren) melden Sie sich - wie auch zu den regulären Masterprüfungen - im Rahmen der Prüfungsanmeldewoche beim Prüfungsamt Informatik an.
Nach der Prüfungsanmeldewoche eingereichte Prüfungsanmeldungen können NICHT mehr berücksichtigt werden!
Die Nachweise über die bestandenen Auflagen-Prüfungen sind auf Anfrage im Prüfungsamt Informatik erhältlich. Bitte beantragen Sie die Ausstellung der Nachweise rechtzeitig per E-Mail an pa-informatik@tu-braunschweig.de, mindestens 2 Wochen vor dem Termin, zu dem die Nachweise benötigt werden.
Der Studierende ist verpflichtet, die Nachweise selbstständig innerhalb des ersten Studienjahres beim Immatrikulationsamt der TU Braunschweig einzureichen.
Bitte beachten Sie: Sofern die Nachweise über die erfolgreich erbrachten Auflagen nicht bis zu den unten aufgeführten Fristen beim Immatrikulationsamt der TU Braunschweig vorliegen und der Studierende dieses zu vertreten hat, so erlischt gemäß § 4, Absatz (3) der Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik die Immatrikulation.
Dabei gelten folgende Fristen:
Studienbeginn zum Wintersemester
Die Nachweise über erfolgreich bestandene Auflagen müssen bis zum 30.09. des folgenden Sommersemesters beim Immatrikulationsamt derr TU Braunschweig eingereicht worden sein.
Studienbeginn zum Sommersemester
Die Nachweise über erfolgreich bestandene Auflagen müssen bis zum 31.03. des folgenden Wintersemesters beim Immatrikulationsamt derr TU Braunschweig eingereicht worden sein.
Die Nachweise müssen zu den oben genannten Terminen dem Immatrikulationsamt bereits vorliegen! Das Einreichen der Nachweises per Post (Datum des Poststempels) ist NICHT ausreichend.
Informationsveranstaltung des Department Informatik vom 23. Juli 2014
(Yvonne Sehnert, Rebecca Weidner)
In Ergänzung zur Info-Veranstaltung vom 23. Juli 2014 - Fragen von Studierenden:
Frage 1:
Gibt es bei einer Portfolio-Prüfung ein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung?
AW: Das hängt davon ab, ob die Portfolio-Prüfung schriftlich oder mündlich abgenommen wird (siehe Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung (APO) 9 Abs.10). Sofern die Portfolioprüfung mit einer Diskussion abschlossen wird und damit mündlichen Charakter besitzt, hat der Studierende kein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Gibt es jedoch keine abschließende Diskussion und schließt die Portfolio-Prüfung mit einer schriftlichen Ausarbeitung ab, so ist das Recht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung gegeben.
Frage 2:
Das Modul „Betriebssysteme“ enthält seit der Bachelorprüfungsordnung (BPO) 2014 verpflichtende Hausaufgaben („50% der Hausaufgaben müssen bestanden sein“).
Müssen Studierende, die z.B. nach bisheriger BPO 2010 die Modulprüfung „Betriebssysteme“ schon einmal absolviert haben, aber durchgefallen sind, nun auch die Hausaufgaben erbringen, wenn sie ihren nächsten Prüfungsversuch bereits gemäß der neuen BPO 2014 antreten?
AW: Die Studierenden, die nach ihrer bisherigen Prüfungsordnung die Modulprüfung „Betriebssysteme“ schon einmal angetreten, aber nicht bestanden haben, und den nächsten Prüfungsversuch nun gemäß der neuen BPO 2014 antreten, müssen die verpflichtenden Hausaufgaben erbringen.
Wer das Modul „Betriebssysteme“ jedoch nach seiner bisherigen BPO-Version bereits erfolgreich abgeschlossen hat und nun in der neuen BPO 2014 bleiben möchte, muss die Hausaufgaben nicht mehr nachholen.
Frage 3:
Darf ein Studierender, der früher gemäß der Masterprüfungsordnung (MPO) 2010 das Modul „Praktikum Computernetze“ mit dem Themenschwerpunkt „Wireless Sensor Networks“ belegt hat, nach neuer Ordnung das mittlerweile eigenständige Modul „Wireless Sensor Networks“ belegen?
AW: Wer vor einigen Semestern das „Praktikum Computernetze“ mit dem Themenschwerpunkt „Wireless Sensor Networks“ gemäß MPO 2010 belegt hat, kann das zwischenzeitlich gemäß neuer MPO 2014 als eigenes Modul eingeführte „Wireless Sensor Networks“ problemlos belegen. Die zu bearbeitenden Inhalte und Aufgaben des heute eigenständigen Moduls „Wireless Sensor Networks“ unterscheiden sich von den Inhalten und Aufgaben des damals im Rahmen des Moduls „Praktikum Computernetze“ angebotenen Themenschwerpunkts.
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