Praktikantenamt Bauingenieurwesen
Sollten Sie Fragen zum Thema Praktikum haben, ist eine persönliche Rücksprache zu den Sprechzeiten möglich.
Liebe Leserinnen und Leser, Sie interessieren sich für ein Studium des Bauingenieurwesens mit der klassischen Ausprägung oder vielleicht mit der besonderen Ausrichtung auf wirtschaftliche Inhalte? Dann werden Sie unserem Studienführer entnommen haben, daß im Rahmen dieser beiden Studiengänge ein Praktikum von 8 Wochen (Diplom-Studiengang 12 Wochen) gefordert wird. Warum die Fakultät Architektur Bauingenieurwesen Umweltwissenschaften einen solchen Nachweis für erforderlich hält, möchte ich Ihnen im Folgenden erläutern.
Die Fakultät Architektur Bauingenieurwesen Umweltwissenschaften hält Ihre persönliche Erfahrung handwerklicher Praxis auf der Baustelle oder im Werk für erforderlich, weil sie von wesentlicher Bedeutung für Ihren Studienerfolg und die spätere Ausübung Ihres Berufes ist. Das Praktikum ermöglicht Ihnen einen Einblick in die Arbeitswelt des Bauens und macht Sie mit den Bauverfahren, den Baustoffen und den Fertigungstechniken bekannt.
Sie sollen während Ihrer Praktikantenzeit durch eigenes Handanlegen die Arbeiten auf Baustellen und die Fertigung in Werken oder Werkstätten kennenlernen. Dazu gehören Arbeiten in den Bereichen Beton-, Stahl-, Holz- und Mauerwerksbau sowie Grund-, Erd-, Wasser-, Straßen- und Tunnelbau. Sie sollen dabei auch in der modernen maschinenintensiven Bauausführung Erfahrungen mit dem Einsatz von Baumaschinen und Geräten sammeln.
Durch das Erleben der Arbeitsbedingungen im Bauwesen lernen Sie das soziale Verhalten der auf der Baustelle Tätigen und die funktionsbedingten Beziehungen der am Bau Beteiligten kennen. Das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule kann diese Erfahrungen nicht vermitteln.
Baustellennahe Erfahrungen sollten möglichst frühzeitig erworben werden. Sie dienen unter anderem dazu, das Spannungsfeld von ingenieurmäßiger Planung einerseits und der praktischen Umsetzung in das Bauwerk andererseits zu erkennen und aus der Sicht des Ausführenden z. B. auf der Baustelle zu erleben.
Diese Erkenntnisse erleichtern im Studium die Bewertung des Praxisbezugs theoretischer Studieninhalte, auf die sich eine ingenieurmäßige Planung stützt. Zu den theoretischen Fachinhalten zählen die naturwissenschaftlichen, insbesondere mathematischen Beschreibungen der Eigenschaften von Materialien wie Baustoffen, Abfallstoffen, Boden, Wasser, Luft und ihrer physikalischen und chemischen Wechselwirkungen. Die aus den Erfahrungen z. B. auf der Baustelle gezogenen Erkenntnisse erleichtern im Studium die Einsicht, daß diese Beschreibungen nicht nur wissenschaftliche Anforderungen zu erfüllen haben wie Repräsentativität, Vollständigkeit, Reproduzierbarkeit, sondern daß sie letztendlich für den Bauingenieur insbesondere praxistauglich sein müssen. Die Anforderungen an die Praxistauglichkeit einer solchen wissenschaftlichen Beschreibung, z. B. des Tragverhaltens eines Bauwerks, sind aber fast immer wirtschaftlich mit Blick auf die Planungskosten begründet. Ziel des Bauherrn ist natürlich nicht die Anwendung einer schönen Theorie, sondern die Minimierung der Planungskosten bei gleichzeitiger Minimierung der Baukosten und Maximierung der Nutzbarkeit des Bauwerks. Der Bauherr hat also kein Interesse an einer aufwendigen Theorie, die im Vergleich zu einer Näherungslösung oder vielleicht sogar Daumenformel übermäßige Planungskosten und Planungszeit verursacht, wenn sich dadurch die Baukosten nicht zumindest im gleichen Umfang reduzieren. Wenn aber im Studium bei der Vermittlung von theoretischen Fachinhalten die praktische Erfahrung fehlt, wenn also diese theoretischen Fachinhalte nicht als einer der Pole im Spannungsfeld von ingenieurmäßiger Planung und Praxis bewußt geworden sind, ja wenn vielleicht sogar im schlimmsten Fall Theorie und Praxis als Gegensätze in das Bewußtsein gerückt sind, dann wird die Entscheidung, die im Berufsalltag des Bauingenieurs ständig neu getroffen werden muß,
- wann erfordert die Bauaufgabe die Anwendung einer geschlossenen, aber aufwendigen Theorie, - wann ist eine mathematisch begründete Näherungslösung hinreichend oder - wann ist eine einfache Daumenformel unter Berücksichtigung der konkreten Baustellensituation angemessen, zu einem unlösbaren Problem.
Die theoretischen Fachinhalte bilden nur einen der Pole der ingenieurmäßigen Planung in dem beschriebenen Spannungsfeld. Ein weiterer Pol der Planung ist die Wahl der Konstruktion des Bauwerks. Die Konstruktion besteht aus der Art der Teile eines Bauwerks, wobei die Art eines Bauteils bestimmt wird durch seine Form, sein Material und seine Funktion, und aus der Art, wie die Bauteile zum Bauwerk selbst zusammengefügt werden. Die Wahl der Konstruktion, der Konstruktionsentwurf, ist ein Planungsprozeß mit dem Ziel einer Maximierung des Verhältnisses von Nutzen und Entstehungskosten eines Bauwerks. Der Nutzen des Bauwerks kann sich in Quadratmeter Wohnfläche, in Anzahl Kraftfahrzeuge pro Stunde messen oder aber aus subjektivem Empfinden von Schönheit, von Form und Oberfläche (Farbe und Textur) eines Bauwerks und seiner Teile bewerten lassen.
Der Konstruktionsentwurf stellt also eine Optimierungsaufgabe dar, die durch eine Fülle von Freiheitsgraden und Restriktionen geprägt ist. Restriktionen können sein: ökologische, ästhetische, raumplanerische, bauphysikalische, statische Anforderungen, Anforderungen an Modulmaße und Lichtraumprofile, tektonische und klimatische Randbedingungen und Montagebedingungen, Eigenschaften und Preise von Baustoffen und deren Verträglichkeit untereinander, Eigenschaften und Preise von vorkonfektionierten und vorgefertigten Bauprodukten, z. B. Dachziegeln, Mauersteinen, Schaltafeln, Verbindungsmitteln. Das Praktikum bietet die Gelegenheit, zumindest einen Teil dieser Restriktionen nicht als etwas abstrakt Mathematisches, sondern als etwas Reales, z. B. etwas nicht Passendes, Rostendes ..., zu erleben, vielleicht an oder in den Händen sogar zu spüren. Dieses Erleben der Entstehung eines Bauwerks kann für den Konstruktionsentwurf sehr hilfreich sein, da er sich selbst im Zeitalter höchst leistungsfähiger Computer nur in seltenen Fällen als mathematischer Optimierungsprozeß abbilden läßt, weil zu zeitaufwendig, und daher überwiegend empirisch im Stil der alten Baumeister oder mit Hilfe des Entscheidungsprinzips von Versuch und Irrtum entsteht. Daß das Entwurfsergebnis tatsächlich optimal im oben beschriebenen mathematischen Sinne ist, wird in der Regel nur behauptet, unterstellt, erhofft, selten jedoch überprüft, weil es viel zu kostspielig wäre.
Lassen Sie mich noch zwei weitere gute Gründe für das Praktikum anführen. Es ermöglicht Ihnen, die Menschen kennen und verstehen zu lernen, die später Ihre Ideen und Pläne Realität werden lassen. Diese Erfahrungen sollten Ihnen bei der Ausübung des Ingenieurberufs helfen, die Auswirkungen von eigenen Anordnungen und Maßnahmen auf der Baustelle oder im Werk von vorne herein realistisch einschätzen zu können.
Prof. Dr. Martin H. Kessel
Die Praktikumsberichte können nur nach Terminvereinbarung per Mail (praktikantenamt-bau(at)tu-braunschweig.de) im Sekretariat des iBHolz in der Schleinitzstraße 21 A, Braunschweig abgegeben und abgeholt werden.
Wir behalten uns nach Abgabe des Berichtes eine Bearbeitungszeit von drei Wochen vor.
Die geforderte Gesamtdauer des Praktikums beträgt 8 Wochen, mindestens jedoch 290 Arbeitsstunden. Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von mindestens je 2 Wochen (mindestens 70 Arbeitsstunden) gegliedert werden. Es wird dringend empfohlen, das Praktikum ganz oder zum größten Teil bereits vor dem Studium zu absolvieren.
Das Praktikum ist direkt auf Baustellen oder in Baubetrieben abzuleisten. Dabei ist die praktische Mitarbeit auf der Baustelle (z.b. Mauern, Ein- und Ausschalen, u.a.) erforderlich. Bauleiter- und Bürotätigkeiten sowie Tätigkeiten aus den Aufgabengebieten von Ingenieurbüros können nicht anerkannt werden. Es wird empfohlen, in verschiedenen Baubereichen (Hochbau, Straßenbau, etc.) tätig zu sein.
Geeignet für die Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanden sind Bauunternehmen des Baugewerbes im In- und Ausland, die der Klassifikation F41.2, F42, F43.1 bzw. F43.9 gemäß Wirtschaftszweigklassifikation 20081 entsprechen. Dazu zählen Unternehmen, welche sich überwiegend mit der Ausführung von Rohbauten im Hoch- und Tiefbau sowie im Straßenbau beschäftigen. Auch das Zimmereigewerbe gehört dazu.
Bitte setzen Sie sich bei Unklarheiten, ob ein gewählter Praktikumsbetrieb in die oben genannten Wirtschaftsklassifikationen fällt, im Vorfeld mit dem Praktikantenamt in Verbindung.
Als vollständiges Praktikum anerkannt werden kann außerdem:
Militärdienstzeiten bei Pioniereinheiten sind nur bedingt und mit höchstens 4 Wochen (höchstens 40 Arbeitsstunden pro Woche) anrechenbar.
Die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen, die spezielle Kenntnisse für die Bauausführung vermitteln (z.B. über Schweiß- und Schaltechnik), kann auf die Dauer des Praktikums, je nach Zielsetzung des Kurses oder Lehrgangs, teilweise angerechnet werden. Eine Anrechnung erfolgt im Einzelfall durch das Praktikantenamt.
Praktika in Hochschulinstituten oder -laboratorien, in Bauverwaltungen des öffentlichen Dienstes, sowie in Unternehmen, die nicht in die o.g. Wirtschaftsklassifikationen fallen, können nicht anerkannt werden.
Die Praktikantinnen und Praktikanten bewerben sich eigenständig, direkt bei geeigneten Firmen.
Firmenadressen können folgendermaßen in Erfahrung gebracht werden:
Es wird dringend empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Beginn des Praktikums mit dem Praktikantenamt in Verbindung zu setzen.
Ist aus entsprechend belegten gesundheitlichen Gründen kein Baustellenpraktikum möglich, kann mit dem Praktikantenamt eine Sonderregelung vereinbart werden.
Folgende Eintragungen sind darin handschriftlich vorzunehmen:
Die Praktikantinnen und Praktikanten protokollieren ihre Tätigkeiten und die dabei erlangten Erfahrungen in einer Praktikumsmappe. Diese Mappe muss folgendes enthalten:
Die Tages- und Wochenberichte sind dem Bauleiter der ausbildenden Firma wöchentlich vorzulegen, von ihm abzustempeln und zu unterzeichnen. Andernfalls ist eine Anerkennung des Praktikums nicht möglich.
Es wird empfohlen, die Blankoseiten des Praktikumsberichts, der Praktikumsbescheinigung und des Formblatts "Praktikumsnachweis" über die Internetseite des Praktikantenamtes herunterzuladen und für die Anfertigung des Praktikumsberichtes zu benutzen.
Anerkannt wird nur das vollständig abgeleistete Praktikum, d.h. nach Absolvierung aller 8 Wochen. Die Anerkennung erfolgt durch das Praktikantenamt nach Vorlage der Praktikumsbescheinigungen und des Praktikantenheftes bzw. der Praktikumsmappe mit den Berichten des gesamten Zeitraums. Sind die Bescheinigungen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, müssen beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden.
Die Formalitäten des Praktikantenheftes (siehe oben) sind für die Anerkennung einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Praktikantenheft zwecks Anerkennung rechtzeitig beim Praktikantenamt abzugeben ist, d.h. spätestens 3 Wochen vor der Meldung zur Bachelorarbeit.
Nach Anerkennung des Praktikums durch das Praktikantenamt wird der Praktikumsnachweis erstellt. Dieser ist mit der Praktikumsmappe zu den Sprechzeiten abzuholen und beim Prüfungsamt einzureichen. Eine Übermittlung durch das Praktikantenamt erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass während des Praktikums kein Versicherungsschutz über die Universität besteht.
Abholung/Abgabe Praktikumsberichte:
Nach Terminvereinbrung per Mail
Status GITZ-Dienste
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Glossar (DE-EN)
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