Wenn Ihr Fragen zum Praktikum habt, könnt Ihr die Studiengangskoordination Bauingenieurwesen Bachelor zu den Sprechzeiten erreichen, telefonisch oder vor Ort: | If you have any questions about the internship, you can contact the Bachelor of Civil Engineering programme coordinator during office hours, by phone or on site:
Kontakt Studiengangskoordination Bau Bachelor
Geschäftsstelle der Fakultät 3 | Office of the Faculty 3
Mühlenpfordtstraße 23 (9.OG)
38106 Braunschweig
oder Ihr schreibt eine E-Mail an: | or write an email to:
Dauer
Die geforderte Gesamtdauer des Praktikums beträgt 8 Wochen, mindestens jedoch 290 Arbeitsstunden. Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von mindestens je 2 Wochen (mindestens 70 Arbeitsstunden) gegliedert werden. Es wird dringend empfohlen, das Praktikum ganz oder zum größten Teil bereits vor dem Studium zu absolvieren.
Praktikumsinhalt
Das Praktikum ist direkt auf Baustellen oder in Baubetrieben abzuleisten. Dabei ist die praktische Mitarbeit auf der Baustelle (z.B. Mauern, Ein- und Ausschalen, u.a.) erforderlich. Bauleiter- und Bürotätigkeiten sowie Tätigkeiten aus den Aufgabengebieten von Ingenieurbüros können nicht anerkannt werden. Es wird empfohlen, in verschiedenen Baubereichen (Hochbau, Straßenbau, etc.) tätig zu sein.
Geeignete Praktikumsbetriebe
Das Praktikum soll in Betrieben stattfinden, die sich überwiegend mit dem Rohbau im Hochbau, Tiefbau sowie im Straßenbau beschäftigen. Dazu gehören auch klassische Handwerksbetriebe wie Zimmereien und Maurer. Betriebe, die sich überwiegend mit der Sanierung, Renovierung, dem Innenausbau oder Installationen beschäftigen, sind ungeeignet.
Unter Downloads finden Sie das Dokument „Klassifikation der Wirtschaftszweige“, in dem Sie die geeigneten Tätigkeitsfelder unter F41.2, F42, F43.1 und F43.9, auf den Seiten 3 bis 5 nachschlagen können. Die entsprechenden Abschnitte sind grün markiert.
Bitte setzen Sie sich bei Unklarheiten, ob ein gewählter Praktikumsbetrieb in die oben genannten Wirtschaftszweigklassifikationen fällt, im Vorfeld mit dem Praktikantenamt in Verbindung.
Als vollständiges Praktikum anerkannt werden kann außerdem:
Militärdienstzeiten bei Pioniereinheiten sind nur bedingt und mit höchstens 4 Wochen (höchstens 40 Arbeitsstunden pro Woche) anrechenbar.
Die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen, die spezielle Kenntnisse für die Bauausführung vermitteln (z.B. über Schweiß- und Schaltechnik), kann auf die Dauer des Praktikums, je nach Zielsetzung des Kurses oder Lehrgangs, teilweise angerechnet werden. Eine Anrechnung erfolgt im Einzelfall durch das Praktikantenamt.
Praktika in Hochschulinstituten oder -laboratorien, in Bauverwaltungen des öffentlichen Dienstes, sowie in Unternehmen, die nicht in die o.g. Wirtschaftsklassifikationen fallen, können nicht anerkannt werden.
Die Praktikantinnen und Praktikanten bewerben sich eigenständig, direkt bei geeigneten Firmen.
Geeignete Praktikumsbetriebe können folgendermaßen in Erfahrung gebracht werden:
Es wird dringend empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Beginn des Praktikums mit dem Praktikantenamt in Verbindung zu setzen.
Sonderregelungen aus gesundheitlichen Gründen
Ist aus entsprechend belegten gesundheitlichen Gründen kein Baustellenpraktikum möglich, kann mit dem Praktikantenamt eine Sonderregelung vereinbart werden.
Praktikumsmappe
Folgende Eintragungen sind darin handschriftlich vorzunehmen:
Die Praktikantinnen und Praktikanten protokollieren ihre Tätigkeiten und die dabei erlangten Erfahrungen in einer Praktikumsmappe. Diese Mappe muss folgendes enthalten:
Die Tages- und Wochenberichte sind dem Bauleiter der ausbildenden Firma wöchentlich vorzulegen, von ihm abzustempeln und zu unterzeichnen. Andernfalls ist eine Anerkennung des Praktikums nicht möglich.
Es wird empfohlen, die Blankoseiten des Praktikumsberichts, der Praktikumsbescheinigung und des Formblatts "Praktikumsnachweis" über die Internetseite des Praktikantenamtes herunterzuladen und für die Anfertigung des Praktikumsberichtes zu benutzen.
Anerkennung des Praktikums
Anerkannt wird nur das vollständig abgeleistete Praktikum, d.h. nach Absolvierung aller 8 Wochen. Die Anerkennung erfolgt durch das Praktikantenamt nach Vorlage der Praktikumsbescheinigungen und des Praktikantenheftes bzw. der Praktikumsmappe mit den Berichten des gesamten Zeitraums. Sind die Bescheinigungen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, müssen beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden.
Die Formalitäten des Praktikantenheftes (siehe oben) sind für die Anerkennung einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Praktikantenheft zwecks Anerkennung rechtzeitig beim Praktikantenamt abzugeben ist, d.h. spätestens 4 Wochen vor der Meldung zur Bachelorarbeit.
Verbuchung des Praktikumsnachweises
Nach Anerkennung des Praktikums durch das Praktikantenamt wird der Praktikumsnachweis für das Prüfungsamt erstellt.
Versicherung
Bitte beachten Sie, dass während des Praktikums kein Versicherungsschutz über die Universität besteht.
Abgabe: | Delivery:
Geben Sie Ihren Praktikumsbericht bitte erst ab, wenn Sie das Praktikum komplett abgeschlossen haben (8 Wochen, min. 290 h). Die Abgabe erfolgt ausschließlich per Scan und Mail an: | Please only hand in your internship report once you have completed the internship in full (8 weeks, min. 290 hours). The report must be submitted by scan and email to: praktikantenamt-bau(at)tu-braunschweig.de
Die Originale müssen nur nach Aufforderung vorgelegt werden. | The originals only have to be presented on request.
Anerkennung: | Recognition:
Nach der Durchsicht Ihres Praktikumsberichtes erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per Mail. Wir behalten uns nach Abgabe des Berichtes eine Bearbeitungszeit von vier Wochen vor. | After reviewing your internship report, you will receive feedback from us by email. We reserve the right to a processing period of four weeks after submission of the report.